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Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat Juli 2023

III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 04.07.2023
09:30 Uhr


Strafverfahren gegen S.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 29.09.2022 wegen ver-suchten Erwerbs von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, unerlaubtem Anbau in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, wobei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im Juni und Juli 2020 in Lindhorst zum Zwecke des eigenen Konsums insgesamt ca. 197,55 Gramm Amphetamin bei unbekannten Betäubungsmittelhändlern bestellt zu haben, wobei die Postsendungen vom Zoll angehalten werden könnten. Ihm wird ferner vorgeworfen, ohne behördliche Genehmigung in seiner Wohnung in Lindhorst 5 Cannabispflanzen herangezogen zu haben, um daraus Marihuana für den eigenen Konsum herzustellen. Zudem soll er konsumfertig 4,7 Gramm Marihuana und 6 Joints aufbewahrt haben.

Es sind zwei Zeugen geladen.

- 4 Ns 204 Js 4008/21 (31/22) -



V. Kleine Jugendkammer

Dienstag, 11.07.2023
09:00 Uhr


Strafverfahren gegen E. und S.: Das Amtsgericht Rinteln hat mit Urteil vom 31.01.2023 den Angeklagten S. wegen Raubes in zwei Fällen, vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen, Diebstahl in vier Fällen sowie Vortäuschen einer Straftat in Tateinheit mit Missbrauch von Notrufen unter Einbeziehung der Urteile des Amtsgerichts Rinteln vom 31.08.2022 -22 Ds 406 Js 5766/20 (33/20) und vom 28.04.2022 – 22 Ds 202 Js 1939/22 (17/22) zu einer Jugendstrafe von 9 Monaten verurteilt. Dem Angeklagten E. hat es mit gleichem Urteil wegen Diebstahl und unerlaubtem Führen einer Schreckschusswaffe in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Bedrohung die Auflage erteilt, 50 Stunden gemeinnützige Arbeit nach näherer Weisung der Jugendgerichtshilfe binnen drei Monaten nach Rechtskraft des Urteils zu leisten. Außerdem hat er für die Dauer von drei Monaten an einem sozialen Trainingskurs bei der Gruppe Jugendhilfe nach deren näherer Weisung teilzunehmen.

Der Angeklagten S. soll zunächst am 11.04.2022 und am 29.04.2022 in Rinteln jeweils eine andere Person ins Gesicht geschlagen zu haben, wodurch diese Schmerzen erlitt.

Es werden ihm ferner an verschiedenen Tagen Diebstähle vorgeworfen. So soll er
am 17.03.2022 die Apple Air Pods nebst Ledercase der Zeugin S., die dieser heruntergefallen waren, aufgehoben und für sich behalten haben. Am 07.07.2022 soll er das mit einem Fahrradschloss gesicherte Mountainbike des Zeugen N. im Wert von 300 € entwendet zu haben. Am 24.09.2022 soll er zunächst in einem Supermarkt einen Parfumtester und sodann in der Umkleide eines Sportvereins aus einem fremden Portemonnaie 180 € an sich gebracht haben. Dem bei letzterer Tat anwesenden Zeugen B. soll der Angeklagte vor der Hauptverhandlung gedroht haben ihn abzustechen, sollte er gegen ihn aussagen.

Weiter wird ihm zur Last gelegt, am 07.06.2022 die betagte Zeugin B. geschubst zu haben, woraufhin diese stürzte und es dem Angeklagten gelang, wie von ihm erhofft, die Handtasche der Zeugin an sich zu nehmen. Am 30.09.2022 soll der Angeklagte den Zeugen S. festgehalten und ihm sodann dessen Mütze weggenommen und sie für sich behalten haben. Am 19.10.2022 habe der Angeklagten schließlich den Notruf gewählt und bewusst wahrheitswidrig angegeben haben, er sei soeben von maskierten und bewaffneten Personen überfallen worden.


Dem Angeklagten E. wird zur Last gelegt, am 02.02.2022 in Rinteln eine Schreckschusspistole abgefeuert zu haben, obwohl er nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügte. Am 05.02.2022 soll er ferner eine nicht geladene Schreck-schusspistole dem Zeugen A. an den Kopf gehalten haben, um diesen vorgeblich mit dem Erschießen zu bedrohen und dazu zu bringen, den Angeklagten wegen im Weiteren nicht zu klärender Umstände bei der Polizei zu verraten. Am 19.10.2022 soll der Angeklagte E. in einem Kaufhaus Kleidungsstücke im Wert von 500 € an sich genommen haben, um mit diesen ohne sie zu bezahlen das Kaufhaus zu verlassen, wobei er jedoch am Ausgang gestellt wurde.

Es sind zwei Zeugen geladen.

- 41 NBs 406 Js 4144/22 (3/23)



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 13.07.2023
09:00 Uhr

mit Fortsetzungstermin am

Freitag, 14.07.2023, 09:00 Uhr


Strafverfahren gegen A.: Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten mit Urteil vom 01.12.2022 wegen sexuellen Übergriffs zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt, wobei die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Juli oder August 2018 in Rinteln die Zeugin H. über der Kleidung an den Brüsten und im Intimbereich angefasst, sie geküsst und sein bekleidetes erigiertes Glied an ihren Bauch gedrückt zu haben, obwohl die Zeugin - wie sie mehrfach bekundete - dies nicht wollte.

Es sind 3 Zeugen geladen.

- 4 Ns 305 Js 3473/20 (2/23) -



I. Große Strafkammer

Freitag, 28.07.2023
09:30 Uhr

mit Fortsetzungstermin am

Dienstag, 01.08.2023, 09:30 Uhr,
Montag, 07.08.2023, 09:30 Uhr und
Montag, 14.08.2023, 09:30 Uhr.


Strafverfahren gegen P.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in seiner Wohnung in Nienstädt am 11.03.2021 zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs 818,37 Gramm Amphetamin gelagert zu haben, obwohl er hierzu nicht die erforderliche Erlaubnis besaß. Ferner soll er in seiner Wohnung ein Elektroschockabschussgerät mit fünf Aufsätzen, eine halbautomatische Kurzwaffe und eine Stahlrute sowie 16 Schuss Patronenmunition aufbewahrt haben, obwohl er auch hierfür nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügte.

Es sind 6 Zeugen geladen.

- 4 KLs 202 Js 2658/21 (5/22) -



Dr. Taterka
Richterin am Landgericht


Artikel-Informationen

erstellt am:
26.06.2023

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