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Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat Juli 2022

III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 05.07.2022
09:30 Uhr.

Strafverfahren gegen M.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 14.03.2022 wegen Beleidigung und Bedrohung unter Einbeziehung der durch das Urteil des Amtsgerichts Stadthagen vom 12.10.2021 (11 Ds 503 Js 1785/21 (18/21)) verhängten Strafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, der S. als Mitarbeiterin des Jugendamtes des Landkreises Schaumburg im Rahmen eines Telefonats am 10.06.2021 damit gedroht zu haben, ihr in die „Fresse“ zu schlagen, um sie zu ängstigen. Die S. habe die Drohung ernst genommen. Ihm wird weiter zu Last gelegt, die W. als Mitarbeiterin des Jugendamtes im Rahmen eines Telefonats am 28.06.2021 als „Hurentochter“ herabgesetzt zu haben.

Es wurden keine Zeugen oder Sachverständige geladen.

- 4 Ns 406 Js 8830/21 (15/22) -



III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 05.07.2022
13:30 Uhr.

Strafverfahren gegen D.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 12.04.2021 wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 50,00 € verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 18.02.2020 als Führer eines Pkw der Marke Audi die Bundesautobahn 2 in Richtung Hannover bei Kilometer 279,780 befahren zu haben, obwohl er wusste, dass er die zum Führen des Fahrzeugs benötigte Erlaubnis der Verwaltungsbehörde nicht hatte.

Es wurden keine Zeugen oder Sachverständige geladen.

- 4 Ns 406 Js 8830/21 (15/22) -



I. Große Jugendkammer

Mittwoch, 06.07.2022
09:30 Uhr.

Strafverfahren gegen A.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 23.08.2020 im Schwimmbecken des Bergbades in Bückeburg versucht zu haben, den 2003 geborenen Zeugen D. gegen seinen Willen im Genitalbereich anzufassen. Ihm wird weiter vorgeworfen, am 28.08.2020 eben dort den 2007 geborenen D. an dessen Beinen unter die Wasseroberfläche bis auf den Beckenboden gezogen und dort versucht zu haben, den Jungen im Genitalbereich zu berühren. Schließlich wird ihm vorgeworfen, am 28.08.2020 den 2013 geborenen H. unter die Wasseroberfläche gezogen und dabei dessen Hand so gedrückt zu haben, dass dieser Schmerzen verspürte, und anschließend den Penis des Jungen oberhalb der Badehose ergriffen und fest gedrückt zu haben.

Es ist eine Sachverständige geladen.

- 4 KLs 305 Js 7503/20 (6/21) -



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 14.07.2022
09:00 Uhr

mit Fortsetzungstermin am 15.07.2022, 09:00 Uhr.

Strafverfahren gegen B.: Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten am 23.08.2021 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 30,00 € verurteilt. Weiterhin wurde der Angeklagte auf die Adhäsionsklage des Geschädigten zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 4.000,00 €, Schadenersatz in Höhe von 66,46 € sowie darüber hinaus Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 492,54 € verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, den Zeugen B., der am späten Abend mit seinem Hund in Rinteln spazieren ging, am 12.08.2019 mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und gegen das rechte Knie getreten zu haben, so dass dieser zu Boden stürzte. Der Zeuge habe infolge des Angriffs kurzzeitig das Bewusstsein verloren und Nasenbluten, ein Lidhämatom, eine Schädelprellung, eine starke Schwellung im Gesicht und Druckschmerzen periorbital rechts, posttraumatische Kopfschmerzen, eine akute Belastungsreaktion und eine mittelgradig depressive Episode, ein Vertigo und eine posttraumatische Knieprellung rechts, eine Gesäßprellung rechts und eine posttraumatische Zephalgie erlitten, was der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen habe. Der Zeuge habe einige Tage im Krankenhaus verbringen müssen und sei dann für drei Wochen krankgeschrieben gewesen.

Es sind vier Zeugen geladen.

- 4 Ns 305 Js 10160/19 (30/21) -



III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 19.07.2022
09:00 Uhr.

Strafverfahren gegen N.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 12.02.2019 wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in eine verbale Auseinandersetzung zwischen den Zeugen N., K. und B. am 07.03.2018 in Wölpinghausen dahingehend eingegriffen zu haben, dass er den Zeugen B. zu Boden gestoßen habe, wo er weiter - unter anderem mit einer mitgeführten Stabtaschenlampe - auf ihn eingeschlagen und auch eingetreten habe. Der Zeuge B. habe dadurch neben nicht unerheblichen Schmerzen multiple Prellungen am Thorax beidseitig, Rücken, Bauch, an den Knien beidseitig und am rechten Handgelenk, eine Abschürfung am rechten Knie sowie eine Schwellung am rechten Oberlid erlitten und sei tatbedingt bis einschließlich dem 16.03.2018 arbeitsunfähig gewesen. Dem Angeklagten wird weiter zur Last gelegt, der Zeugin K., die bei dem Versuch, den Angeklagten vom Zeugen B. herunterzuziehen zu Fall gekommen war, wiederholt in den Rücken getreten zu haben, wodurch die Zeugin neben nicht nur unerheblichen Schmerzen eine Steißbeinprellung und Prellungen der Lendenwirbelsäule erlitten habe, so dass sie bis einschließlich dem 11.03.2018 arbeitsunfähig gewesen sei.

Es sind acht Zeugen geladen.

- 4 Ns 507 Js 4056/18 (29/19) -



I. Große Jugendkammer

Mittwoch, 20.07.2022
09:30 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am 01.08., 02.08. und 17.08.2022, jeweils 09:30 Uhr.

Strafverfahren gegen S.: Das Amtsgericht Bückeburg – Jugendschöffengericht – hat den Angeklagten am 24.02.2021 wegen Vergewaltigung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in der Nacht vom 21.06.2019 auf den 22.06.2019 im Anschluss an eine Schulabschlussfeier gegen den Willen der Zeugin W., mit der er in der Vergangenheit ein Verhältnis gehabt hatte, mit dieser den Geschlechtsverkehr verübt zu haben.

Es sind 15 Zeugen geladen.

- 40 Ns 406 Js 6454/19 (3/21) -



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 21.07.2022
09:00 Uhr.

Strafverfahren gegen S.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 21.09.2021 wegen Subventionsbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Einziehung des Taterlangten wurde angeordnet.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, unter der unzutreffenden Angabe, einen von der Corona-Pandemie negativ betroffenen Betrieb zu führen, am 30.04.2020 eine Corona-Soforthilfe von 9.000,00 € beantragt und in der Folgezeit auch vereinnahmt zu haben.

Es sind zwei Zeugen geladen.

- 4 Ns 304 Js 4686/19 (4/22) -



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 28.07.2022
09:00 Uhr.

Strafverfahren gegen P.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 24.01.2022 wegen Unterschlagung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 70,00 € verurteilt. Die Einziehung des Wertes des Taterlangten in Höhe von 126,77 € wurde angeordnet.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im Jahr 2019 den ihm als Arbeitsmittel von seinem Arbeitgeber überlassenen Laptop bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Festplatte zurückgegeben zu haben, da er diese zuvor ausgebaut und vernichtet hatte.

Es sind zwei Zeugen geladen.

- 4 Ns 204 Js 9804/19 (8/22) -



Dr. Weng
Richter am Landgericht


Artikel-Informationen

erstellt am:
28.06.2022

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