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Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat Juli 2021





VII. Kleine Strafkammer


Donnerstag, 01.07.2021
09:00 Uhr.


Strafverfahren gegen Bernd F.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 10.03.2021 wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 30,00 € verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 30.08.2020 das Polizeikommissariat Bückeburg telefonisch kontaktiert zu haben und gegenüber dem Zeugen POK G. aus Ärger über den Ablauf eines vorangegangenen Polizeieinsatzes geäußert zu haben „Das habt ihr ja fein hinbekommen. Ihr Scheißbullen habt mit dem anderen Einsatz ´ne Rechtfertigung. Da seid ihr ja fein raus.“

Es ist ein Zeuge geladen.

- 4 Ns 504 Js 8797/20 (8/21) -




III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 06.07.2021
09:30 Uhr.


Strafverfahren gegen Munder A.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 17.07.2020 wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 20.11.2019 im WEZ-Markt in Bad Nenndorf mit dem gemeinsam verfolgten E. Spirituosen im Gesamtwert von 157,89 € entwendet zu haben, ohne die Ware zu bezahlen, um sie für sich zu verbrauchen oder gewinnbringend weiterzuveräußern.

Es sind drei Zeugen geladen.

- 4 Ns 508 Js 383/20 (27/20) -




III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 13.07.2021
09:30 Uhr.

Strafverfahren gegen Jörg J.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 30.04.2021 durch Verwerfung des Einspruchs gegen den vorangegangenen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit Leistungserschleichung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5,00 € verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 09.12.2019 in Wunstorf den Zug Nummer S2 der Deutschen Bahn AG auf der Strecke von Hagen (HAN) nach Wunstorf ohne gültigen Fahrschein genutzt zu haben, um das Ziel seiner Fahrt zu Lasten des Beförderers kostenlos ohne Entrichtung des Fahrpreises von 2,90 € zu erreichen und bei einer Fahrkartenkontrolle im Zug einen bereits mehrfach entwerteten Fahrschein vorgelegt zu haben.

Es ist kein Zeuge geladen.

- 4 Ns 406 Js 2999/20 (13/21) -




III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 13.07.2021
14:00 Uhr.

Strafverfahren gegen Pascal M.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den einschlägig vorbestraften Angeklagten am 19.03.2021 wegen Diebstahls in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt und hinsichtlich des Wertes des Taterlangten in Höhe von 219,00 € die Einziehung angeordnet.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 10.11.2020 und 12.11.2020 jeweils im Hagebaumarkt in Stadthagen einen Akkuschrauber der Marke Makitaa an sich genommen und in seiner am Körper getragenen Kleidung versteckt zu haben, um ohne Bezahlung der Ware das Geschäft zu verlassen, was ihm in einem Fall auch gelang.

Es ist kein Zeuge geladen.

- 4 Ns 406 Js 10217/20 (11/21) -




VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 22.07.2021
09:00 Uhr.

Strafverfahren gegen Friedrich-Wilhelm M.: Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten am 09.03.2021 wegen gefährlicher Körperverletzung und übler Nachrede zu einer Gesamtgeldstrafe von 115 Tagessätzen zu je 20,00 € verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, der Zeugin Leonie K. am 14.04.2020 in Rinteln mit einem Tierabwehrspray ins Gesicht gesprüht zu haben, wodurch die Zeugin brennende Schmerzen und Hautirritationen im Gesicht erlitt. Hintergrund waren Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der Beendigung eines Mietverhältnisses mit der Lebensgefährtin des Angeklagten als Vermieterin und den Eltern der Zeugin als Mietern. Ihm wird weiter zur Last gelegt, am 30.09.2020 in einer E-Mail an den Arbeitgeber der Zeuge Anke K. ohne feststellbare Belege oder Anhaltspunkte die Behauptung aufgestellt zu haben, die Zeugin Anke K. habe mit ihrem Lebensgefährten in den letzten zehn Jahren ca. 250.000,00 € Sozialleistungen vom Job Center Schaumburg zu Unrecht erhalten, weil man dem Jobcenter gegenüber Einnahmen der Bedarfsgemeinschaft in Höhe von ca. 300.000,00 € verschwiegen habe. Weiterhin habe er ohne feststellbare Belege oder Anhaltspunkte in dem Brief an den Arbeitgeber der Zeugin die Behauptung aufgestellt, es handele sich bei ihr und ihrem Lebensgefährten um kriminelle Mietvandalen, die in der vormals bezogenen Mietwohnung bewusst Sachbeschädigungen vorgenommen hätten.

Es sind zwei Zeugen geladen.

- 4 Ns 503 Js 4653/20 (10/21) -



Dr. Weng

Richter am Landgericht


Artikel-Informationen

erstellt am:
28.06.2021

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