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Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat Januar 2024

VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 04.01.2024
09:00 Uhr

mit Fortsetzungstermin
am Mittwoch, 10.01.2024, 09:00 Uhr.

Strafverfahren gegen C.: Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten mit Urteil vom 13.06.2023 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 09.11.2022 in Rinteln dem Zeugen L. einen Stein an den Hinterkopf geworfen zu haben, wodurch dieser eine Schädelprellung und eine blutende Kopfplatzwunde mit Schmerzen erlitten habe.

Es sind fünf Zeugen geladen.

- 41 NBs 508 Js 1195/23 (26/23) -



VII. Kleine Strafkammer

Montag, 08.01.2024
09:00 Uhr

Strafverfahren gegen B.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 06.07.2023 wegen räuberischer Erpressung sowie versuchter räuberischer Erpressung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt und den Wert des erlangten Betrages von 3.450 € eingezogen.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen dem 28.07.2022 und dem 01.08.2022 in Rodenberg mit einem unbekannten Mittäter den Zeugen H. telefonisch dazu aufgefordert zu haben, ihm 3.450 € zu zahlen, obwohl er - wie er gewusst habe - auf das Geld keinen Anspruch hatte. Er habe dem Zeugen H. gedroht, dass er ihn andernfalls umbringen werde und sexuelle Angriffe auf seine Schwester und Mutter verüben lasse. Aus Angst habe der Zeuge H. sodann dem Angeklagten und dem unbekannten Mittäter am 31.07. und 01.08.2022 insgesamt 3.450 € übergeben.

Dem Angeklagten wird ferner vorgeworfen, im unmittelbaren Anschluss an die Geldübergabe am 01.08.2022 von dem Zeugen H. weitere 3.000 € gefordert zu haben, auf die er ebenfalls - wie er gewusst habe - keinen Anspruch hatte. In den folgenden Tagen soll der Angeklagte dem Zeugen H. wiederholt körperliche Repressalien für den Fall der Nichtzahlung angedroht haben. Zu einer Übergabe kam es infolge der Verhaftung des Angeklagten nicht.

Es ist ein Zeuge geladen.

- 4 NBs 401 Js 7870/22 (40/23) -



IV. Kleine Strafkammer

Dienstag, 09.01.2024
09:00 Uhr

Strafverfahren gegen S.: Das Amtsgericht Rinteln hat mit Urteil vom 30.05.2023 den Einspruch des Angeklagten gegen den Strafbefehl vom 13.06.2022 verworfen. Mit diesem Strafbefehl war der Angeklagte wegen des Gebrauchs einer unechten Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 40 € verurteilt worden.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 18.11.2021 in Rinteln einen Impfpass in einer Apotheke zwecks Erlangung eines Coronaimpfzertifikats vorgelegt zu haben, in dem zwei Coronaimpfungen eingetragen waren, welche jedoch tatsächlich nicht stattgefunden hatten, was dem Angeklagten auch bewusst gewesen sei.

Es sind keine Zeugen oder Sachverständigen geladen.

- 4 NBs 202 Js 1562/22 (23/23) -



III. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 11.01.2024
09:30 Uhr

mit Fortsetzungstermin
am Dienstag, 16.01.2024, 09:30 Uhr.

Strafverfahren gegen E. und K.: Das Amtsgericht Rinteln hat mit Urteil vom 04.07.2023 den Angeklagten K. wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 40 € verurteilt und die Angeklagte E. wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 5 € verurteilt.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, am 07.11.2022 in Rinteln anlässlich eine Polizeieinsatzes sich gegen die Handlungen der Polizeibeamten gewehrt zu haben; der Angeklagten E. wird ferner vorgeworfen, den Polizeibeamten H. gewürgt zu haben, wodurch dieser Hämatome am Hals und eine Kehlkopfprellung sowie eine Verletzung am Ohr und eine HWS-Distorsion erlitt.

Es sind keine Zeugen oder Sachverständige geladen.

- 4 NBs 202 Js 922/23 (33/23) -



VII. Kleine Strafkammer

Mittwoch, 24.01.2024
09:00 Uhr

Der ursprüngliche Termin am 18.10.2023 ist verlegt worden.

Strafverfahren gegen J.: Das Amtsgericht Stadthagen hat die Angeklagte mit Urteil vom 08.05.2023 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, wobei die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 09.10.2021 auf einer Feier in einer Wohnung in Messenkamp dem Zeugen K. mehrfach mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und ihm sodann ein stabiles Trinkglas in das Gesicht geworfen zu haben, wodurch dieser eine Platzwunde und Schmerzen erlitt.

Es sind fünf Zeugen geladen.

- 4 NBs 506 Js 11507/21 (22/23) -



VII. Kleine Strafkammer

Montag, 29.01.2024
09:00 Uhr

Strafverfahren gegen R.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten mit Urteil vom 18.07.2023 wegen des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, wobei die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 01.07.2021 in Stadthagen auf seinem Mobiltelefon über insgesamt 264 kinderpornographische und 204 jugendpornographische Dateien mit Bildern verfügt zu haben.

Es sind keine Zeugen oder Sachverständigen geladen.

- 4 NBs 8104 Js 49499/21 (44/23) -



Dr. Taterka
Richterin am Landgericht


Artikel-Informationen

erstellt am:
02.01.2024

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