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Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat Januar 2022

I. Große Strafkammer

Fortsetzungstermine am

04.01.2022, 09:00 Uhr,
10.01.2022, 09:00 Uhr,
25.01.2022, 09:00 Uhr,
28.01.2022, 09:00 Uhr,
01.02.2022, 09:00 Uhr.

Der Verhandlungsort ist für alle Termine der

Gasthof Vehlen, Bückeburger Straße 22, 31683 Obernkirchen.

Strafverfahren gegen S., S., A., S. und H.: Den Angeklagten wird vorgeworfen, die Zeugen S. und N. unter dem Vorwand, Frisörbedarfsartikel von diesem erwerben zu wollen, am 17.02.2021 gegen 16:00 Uhr nach Haste gelockt zu haben. Dort sollen sie - teilweise maskiert - unter Androhung und Anwendung von körperlicher Gewalt und der Verwendung von Waffen mehrere Gegenstände, u.a. 150 Panasonic Haarschneidemaschinen, Laptops und Handys, sowie Bargeld entwendet haben. Ferner wird ihnen vorgeworfen. den Zeugen S. unter Androhung und Anwendung von körperlicher Gewalt unter Verwendung von Waffen dazu gebracht zu haben, telefonisch einen Gesamtbetrag von etwa 23.000 € an Mittelsmänner der Angeklagten zu transferieren. Die Zeugen sollen dabei diverse Prellungen am gesamten Körper erlitten haben.

Es sind acht Zeugen geladen.

- 4 KLs 304 Js 1536/21 (4/21) -



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 06.01.2022
09:00 Uhr.

Strafverfahren gegen M.: Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten am 09.03.2021 wegen gefährlicher Körperverletzung und übler Nachrede zu einer Gesamtgeldstrafe von 115 Tagessätzen zu je 20,00 € verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, der Zeugin K. am 14.04.2020 in Rinteln mit einem Tierabwehrspray ins Gesicht gesprüht zu haben, wodurch die Zeugin brennende Schmerzen und Hautirritationen im Gesicht erlitt. Hintergrund waren Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der Beendigung eines Mietverhältnisses mit der Lebensgefährtin des Angeklagten als Vermieterin und den Eltern der Zeugin als Mietern. Ihm wird weiter zur Last gelegt, am 30.09.2020 in einer E-Mail an den Arbeitgeber der weiteren Zeugin K. ohne feststellbare Belege oder Anhaltspunkte die Behauptung aufgestellt zu haben, die Zeugin habe mit ihrem Lebensgefährten in den letzten zehn Jahren ca. 250.000,00 € Sozialleistungen vom Job Center Schaumburg zu Unrecht erhalten, weil man dem Jobcenter gegenüber Einnahmen der Bedarfsgemeinschaft in Höhe von ca. 300.000,00 € verschwiegen habe. Weiterhin habe er ohne feststellbare Belege oder Anhaltspunkte in dem Brief an den Arbeitgeber der Zeugin die Behauptung aufgestellt, es handele sich bei ihr und ihrem Lebensgefährten um kriminelle Mietvandalen, die in der vormals bezogenen Mietwohnung bewusst Sachbeschädigungen vorgenommen hätten.

Es sind fünf Zeugen geladen.

- 4 Ns 503 Js 4653/20 (10/21) -



IV. Kleine Strafkammer

Dienstag, 11.01.2022
09:00 Uhr.

Strafverfahren gegen H.: Das Amtsgericht Stadthagen hat am 20.04.2021 den Angeklagten wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30,00 € verurteilt. Die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen wurde entzogen. Der Führerschein wurde eingezogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von acht Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 05.09.2020 als Führer eines Personenkraftwagens gegen 21:30 Uhr die Hauptstraße in Bad Nenndorf befahren und dort bei dem Versuch, rückwärts parallel zur Straße am Fahrbahnrand einzuparken mit seinem Pkw zweimal gegen das am Straßenrand geparkte Fahrzeug des Zeugen R. gestoßen zu sein und hierdurch am Fahrzeug des Zeugen einen Sachschaden von 1.998,66 € (netto) verursacht zu haben, und den Unfallort anschließend verlassen zu haben, ohne den Unfall zu melden.

Es sind zwei Zeugen geladen.

- 4 Ns 504 Js 9217/20 (19/21) -



IV. Kleine Strafkammer

Dienstag, 11.01.2022
14:00 Uhr.

Strafverfahren gegen A.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten mit Urteil vom 14.07.2021 freigesprochen.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, sich unter Vorlage einer gefälschten Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes beim Agaplesion e. V. Klinikum Schaumburg gGmbH auf die Stelle eines Arztes beworben zu haben, um in den Genuss des Gehaltes zu kommen, ohne einen Anspruch darauf zu haben. Da das Klinikum über den Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung hiervon erfuhr, kam es nicht zur Anstellung.

Gegen den Freispruch des Angeklagten wendet sich die Staatsanwaltschaft mit ihrer Berufung.

Es sind zwei Zeugen geladen.

- 4 Ns 305 Js 5927/20 (25/21) -



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 13.01.2022
10:00 Uhr.

mit Fortsetzungstermin am 21.01.2022, 10:00 Uhr.

Strafverfahren gegen G. und I.: Das Amtsgericht Stadthagen hat die Angeklagten am 18.02.2020 wegen Betruges in neun Fällen jeweils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. In Höhe des Wertes des jeweils Taterlangten von 3.731,61 € bzw. 5.554,87 € wurde die Einziehung angeordnet.

Den Angeklagten wird zur Last gelegt, sie hätten gegenüber dem Jobcenter des Landkreises Schaumburg, über das sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch bezogen, bei entsprechenden Anträgen in neun Fällen nicht angegeben, dass sie in Obernkirchen als eheähnliche Lebensgemeinschaft eine gemeinsame Wohnung bewohnten. Da sie dann im Rahmen der Leistungsgewährung lediglich als Bedarfsgemeinschaft zu behandeln gewesen wären, hätten sie ihnen nicht zustehende Leistungen in oben genannter Höhe bezogen, was ihre Absicht gewesen sei.

Es sind sechs Zeugen geladen.

- 4 Ns 407 Js 5185/17 (18/20) -



III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 18.01.2022
09:30 Uhr.

Strafverfahren gegen F.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 10.03.2021 wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 30,00 € verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 30.08.2020 das Polizeikommissariat Bückeburg telefonisch kontaktiert zu haben und gegenüber dem Zeugen POK G. aus Ärger über den Ablauf eines vorangegangenen Polizeieinsatzes geäußert zu haben „Das habt ihr ja fein hinbekommen. Ihr Scheißbullen habt mit dem anderen Einsatz ´ne Rechtfertigung. Da seid ihr ja fein raus.“

Es sind keine Zeugen geladen.

- 4 Ns 504 Js 8797/20 (8/21) -



Dr. Weng
Richter am Landgericht


Artikel-Informationen

erstellt am:
22.12.2021

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