Artikel-Informationen
erstellt am:
29.01.2025
VII. Kleine Strafkammer
Montag, 03.02.2025
09:00 Uhr
Strafverfahren gegen H.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 02.07.2024 wegen Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im November 2022 in Bad Nenndorf versucht zu haben, die Zeugin S. zur Rückzahlung eines Betrags von 50.000 € mit den Worten zu bewegen: „Ich kriege unser Geld, und wenn ich in den Iran kommen muss. Ich schicke meine Freunde. Ich regele das auf meine Art und Weise!“.
Es sind drei Zeugen geladen.
- 4 NBs 201 Js 1116/23 (26/24) -
III. Kleine Strafkammer
Dienstag, 04.02.2025
09:00 Uhr
Der ursprüngliche Termin vom 26.11.2024 ist verlegt worden.
Strafverfahren gegen S.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 23.02.2024 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 16.02.2024 in Bad Nenndorf in einem Supermarkt Tabakwaren im Gesamtwert von knapp 225 € in eine mitgebrachte Tüte verpackt zu haben, um damit den Laden ohne Bezahlung zu verlassen und die Waren für sich selbst zu verwenden.
Es sind keine Zeugen geladen.
- 4 NBs 507 Js 1752/24 (15/24) -
III. Kleine Strafkammer
Montag, 17.02.2025
09:15 Uhr
Strafverfahren gegen S.: Das Amtsgericht Rinteln hat die Angeklagte mit Urteil vom 05.11.2024 wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Cannabis und unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 27.02.2024 in Rinteln zum Eigenkonsum und gewinnbringenden Weiterverkauf 27,6 Gramm brutto Marihuana sowie 64,5 Gramm brutto Amphetamin bei sich zuhause aufbewahrt zu haben, welches sie kurz zuvor erworben habe. Ferner soll die Angeklagte eine Ecstasy-Tablette dort aufbewahrt haben.
Es sind vier Zeugen geladen.
- 4 NBs 204 Js 440/24 (39/24) -
II. Große Strafkammer
Donnerstag, 20.02.2025
09:00 Uhr
mit Fortsetzungsterminen
am Montag, 24.02.2025, 09:00 Uhr,
Montag, 03.03.2025, 09:00 Uhr,
Dienstag, 04.03.2025, 09:00 Uhr.
Der ursprüngliche Termin am 02.05.2024 ist verlegt worden.
Strafverfahren gegen F.: Das Landgericht Bückeburg hatte mit Urteil vom 11.04.2022 den Angeklagten wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Es hat ferner das Grundstück des Angeklagten nebst der auf dem Dach der Tennishalle installierten Photovoltaikanlage eingezogen. Es hat zudem die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 5.000,- € angeordnet. Dem Angeklagten war u.a. vorgeworfen worden, als Mitglied einer Bande eine ehemalige Tennishalle nebst auf dem Dach installierter Photovoltaikanlage in Sachsenhagen vermietet und den Betrieb einer Marihuana-Plantage gebilligt zu haben.
Auf die Revision des Angeklagten hat der BGH mit Urteil vom 12.07.2023 das landgerichtliche Urteil hinsichtlich der Einziehung der Photovoltaikanlage aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer der Landgerichts Bückeburg zurückverwiesen. Im Übrigen hat der BGH die Revision des Angeklagten verworfen.
Es ist ein Sachverständiger geladen.
- 4 KLs 6041 Js 51262/21 (11/21) -
V. Kleine Jugendkammer
Dienstag, 25.02.2025
09:00 Uhr
mit Fortsetzungsterminen
am Mittwoch, 26.02.2025, 09:00 Uhr und
am Freitag, 28.02.2025, 09:00 Uhr.
Strafverfahren gegen A. und A.: Das Amtsgericht Stadthagen hat die Angeklagten mit Urteil vom 28.09.2023 der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Den einen Angeklagten hat das Amtsgericht zu einem Jugendarrest von 2 Wochen und den anderen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, am 26.08.2022 in Lindhorst gemeinschaftlich die beiden Zeugen S. mit einem Baseballschläger und einer Metallkette geschlagen zu haben, wobei die Angeklagten Schmerzen erlitten.
Es sind 14 Zeugen geladen.
41 NBs 406 Js 12362/22 (7/23)
VII. Kleine Strafkammer
Mittwoch, 26.02.2025
09:00 Uhr
Strafverfahren gegen B.: Das Amtsgericht Bückeburg hat mit Urteil vom 15.08.2024 den Angeklagten wegen Unterschlagung und unter Einbeziehung weiterer rechtskräftiger Verurteilungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt, wobei die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum zwischen Dezember 2022 und Januar 2023 in Auetal Fitnessgeräte, die er als Geschäftsführer eines Unternehmens geleast hatte, an Dritte veräußert und übereignet zu haben, ohne dass er hierzu berechtigt gewesen sei.
Es sind keine Zeugen oder Sachverständige geladen.
- 4 NBs 304 Js 2958/23 (32/24) -
Dr. Taterka
Vorsitzende Richterin am Landgericht
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erstellt am:
29.01.2025