Text Logo Landgericht Bückeburg Niedersachsen klar Logo

Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat Februar 2024

I. Große Jugendkammer

Donnerstag, 01.02.2024
09:30 Uhr

mit Fortsetzungsterminen

am Montag, 05.02.2024, 09:30 Uhr,
am Mittwoch, 07.02.2024, 09:30 Uhr,
am Freitag, 09.02.2024, 09:00 Uhr und
am Dienstag, 13.02.2024, 09:30 Uhr.

Strafverfahren gegen A.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 03.08.2023 in Bückeburg mehrfach mit einem Küchenmesser mit einer etwa 15cm langen Klinge auf den Oberkörper des Zeugen K. eingestochen zu haben, um diesen zu töten. Der Zeuge K erlitt Schnittwunden an Hals, Brust und der rechten Hand.

Es sind 13 Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

- 4 KLs 407 Js 7845/23 (13/23) -



VII. Kleine Strafkammer

Montag, 12.02.2024
09:00 Uhr

mit Fortsetzungstermin

am Mittwoch, 14.02.2024, 09:00 Uhr.

Der ursprüngliche Termin am 27.12.2023 ist verlegt worden.

Strafverfahren gegen V.: Das Amtsgericht Stadthagen hat die Angeklagte mit Urteil vom 13.02.2023 wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung sowie wegen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz zu einer Gesamtgeldstrafe von 165 Tagessätzen à 50 € verurteilt.

Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 01.08.2021 in Lauenau anlässlich einer Verkehrskontrolle sich gegen die Durchführung einer Blutprobe wegen des Verdachts eines Einflusses von Betäubungsmitteln gewehrt zu haben und dabei den Zeugen B. geschlagen und gestoßen zu haben. Der Zeuge B. erlitt dadurch blutende Verletzungen an der Hand. Nachdem sie durch die anwesenden Polizeibeamten zu Boden gebracht worden war, soll sie den Zeugen B. als „Kinderficker“, „Fettsack“ und „Frauenschläger“ bezeichnet haben. Die Angeklagte soll sodann kurze Zeit nach dem Vorfall den Zeugen B. auf dem Gelände des Polizeikommissariats Bad Nenndorf ohne sein Wissen fotografiert und das Foto auf der Internetplattform Facebook eingestellt haben, wobei sie behauptet haben soll, der Zeuge habe sie grundlos geschlagen und sei gemeingefährlich und bewaffnet.

Es sind acht Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

- 4 NBs 305 Js 7850/21 (14/23) -



IV. Kleine Strafkammer

Dienstag, 13.02.2024
14:00 Uhr

Strafverfahren gegen W.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten mit Urteil vom 20.06.2023 wegen gewerbsmäßigem Computerbetrug in neun Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 5 Monate verurteilt, wobei die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, und den Wert des erlangten Betrages von 7.893,77 € eingezogen.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit vom 09.04.2021 bis zum 11.05.2021 in Auetal zusammen mit dem gesondert verfolgten C. zuvor rechtswidrig und ohne Wissen der Berechtigten duplizierte Tankkarten zur automatischen Betankung der Fahrzeuge eines Unternehmens dazu verwendet zu haben, eigenmächtig unternehmensfremde Fahrzeuge zu betanken, um sich eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Umfang zu verschaffen.

Es sind keine Zeugen oder Sachverständige geladen.

- 4 NBs 304 Js 7845/21 (31/23) -



I. Große Strafkammer

Mittwoch, 14.02.2024
09:00 Uhr

mit Fortsetzungsterminen

am Dienstag, 20.02.2024, 09:30 Uhr,
am Donnerstag, 22.02.2024, 09:30 Uhr,
am Donnerstag, 29.02.2024, 09:30 Uhr,
am Montag, 04.03.2024, 09:30 Uhr,
am Freitag, 08.03.2024, 09:00 Uhr und
am Mittwoch, 13.03.2024, 09:30 Uhr.

Strafverfahren gegen J.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 16.08.2023 in Rinteln den schlafenden Zeugen A. mit den Fäusten gegen den Kopf und dessen Kopf gegen die Heizung geschlagen und mit einem Messer mit einer Klingenlänge von etwa 9cm auf den Kopf eingestochen zu haben, um diesen zu töten. Der Angeklagte habe vermutet, dass der Zeuge A. eine Beziehung zu seiner Lebensgefährtin, der Zeugin D. unterhalte. Der Zeuge A. erlitt Hämatome, Schwellungen im Gesicht und eine Schnittverletzung am Kopf.

Dem Angeklagten wird weiter vorgeworfen, dem zur Hilfe geeilten Zeugen K. gedroht zu haben, ihn auch zu erstechen, wenn er ihn nicht loslasse.

Nachdem der Angeklagte erkannt habe, dass er den Zeugen A. nicht würde töten können, soll er sich in sein Zimmer begeben haben und dort die Zeugin D. aus Frust und Eifersucht dreimal mit der Faust geschlagen haben, wodurch die Zeugin erhebliche Schmerzen erlitt.

Es sind 9 Zeugen und eine Sachverständige geladen.

- 4 Ks 407 Js 8250/23 (2/23) -



V. Kleine Jugendkammer

Freitag, 16.02.2023
09:00 Uhr

Der ursprüngliche Termin am 01.12.2023 ist verlegt worden.


Strafverfahren gegen Z.: Das Amtsgericht Stadthagen hat gegen den Angeklagten mit Urteil vom 30.05.2023 wegen Betruges, Erschleichen von Leistungen in drei Fällen sowie Hausfriedensbruch in zwei Fällen unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Stadthagen vom 20.12.2021, Az. 110 Ds 202 Js 1268/21 (14/21) einen Dauerarrest von vier Wochen verhängt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 28.08.2021 an den Zeugen A. eine Fotokamera im Wert von 1.500 € veräußert zu haben, obwohl er von Anfang an nicht vorgehabt habe, eine entsprechende Kamera an den Zeugen zu versenden. Nachdem der Zeuge eine Anzahlung von 750 € angewiesen habe, habe der Angeklagte lediglich zwei leere Flaschen an diesen versandt.

Ferner soll sich der Angeklagte trotz bestehenden Hausverbots am 16.08.2022 und am 05.12.2022 in den Räumlichkeiten eines Supermarktes in Stadthagen aufgehalten haben.

Schließlich wird dem Angeklagten vorgeworfen, am 02., 05. und 14.10.2022 Züge der Westfalenbahn zwischen Wunstorf und Stadthagen genutzt zu haben, ohne über einen gültigen Fahrschein zu verfügen.

Es sind keine Zeugen oder Sachverständige geladen.

- 41 NBs 202 Js 574/22 (5/23) -



III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 27.02.2024
09:30 Uhr

mit Fortsetzungstermin

am Donnerstag, 07.03.2024, 09:00 Uhr.

Strafverfahren gegen M. und S.: Das Amtsgericht Stadthagen hat die Angeklagte M. mit Urteil vom 11.09.2020 wegen Betruges in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, wobei die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist, und die Einziehung des erlangten Betrages in Höhe von 11.904,41 € angeordnet. Der Angeklagte S. ist mit demselbem Urteil wegen Beihilfe zum Betrug in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen à 45 € verurteilt worden.

Der Angeklagten M. wird vorgeworfen im April 2016 einen Antrag bei dem Jobcenter Schaumburg in Stadthagen auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB II gestellt zu haben, in dem sie bewusst wahrheitswidrig das eheähnliche Zusammenleben mit dem berufstätigen Angeklagten S. verschwiegen habe, um in den Genuss uneingeschränkter Sozialleistungen zu kommen. Der Angeklagte S. soll ihr hierzu geraten haben. Dadurch kam es für den Zeitraum 01.05.2016 bis 31.10.2016 zu einer unrechtmäßigen Zahlung in Höhe von 4.226,90 €.

In ihren Weiterbewilligungsanträgen vom 10.10.2016 und vom 01.11.2017 soll die Angeklagte M. erneut bewusst unwahre Angaben in Bezug auf ihre eheähnliche Lebensgemeinschaft mit dem Angeklagten S. gemacht haben, wobei der Angeklagte S. beim Ausfüllen der Anträge jeweils geholfen habe. Dadurch kam es für den Zeitraum 01.11.2016 bis 31.10.2017 zu einer unrechtmäßigen Zahlung in Höhe von 7.249,70 € und für den Zeitraum 01.11.2017 bis 30.11.2017 zu einer unrechtmäßigen Zahlung in Höhe von 427,81 €.

Es sind 6 Zeugen geladen.

- 4 Ns 406 Js 7445/17 (33/20) -



Dr. Taterka
Vorsitzende Richterin am Landgericht

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.01.2024

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln