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Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat Februar 2022

VII. Kleine Strafkammer

Mittwoch, 02.02.2022
09:00 Uhr.

Strafverfahren gegen M.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 19.03.2021 wegen Diebstahls in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt und hinsichtlich des Werts des Taterlangten in Höhe von 219,00 € die Einziehung angeordnet.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 10.11.2020 und am 12.11.2020 mit dem gesondert verfolgten L. im Hagebaumarkt in Stadthagen je einen Makitaakkuschrauber im Wert von 219,00 € entwendet zu haben, um sich durch die Begehung der Taten eine nicht nur unerhebliche Einnahmequelle zu verschaffen.

Auf die Berufung des Angeklagten wurde das Urteil des Amtsgerichts Stadthagen mit Urteil des Landgerichts Bückeburg am 19.03.2021 im Rechtsfolgenausspruch geändert und – neben der Einziehung des Wertes des Taterlangten – der Angeklagte zum einen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt sowie zum anderen unter Einbeziehung gesamtstrafenfähiger weiterer Taten eine Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen zu je zehn Euro verhängt.

Auf die Revision des Angeklagten wurde das Urteil des Landgerichts mit Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 29.11.2021 im Rechtsfolgenausspruch – ausgenommen die Entscheidung zu Einziehung des Wertes des Taterlangten – aufgehoben und im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts Bückeburg zurückverwiesen.

Es ist ein Sachverständiger geladen.

- 4 Ns 407 Js 10217/20 (11/21) -



V. Kleine Jugendkammer

Montag, 07.02.2022
09:00 Uhr.

Strafverfahren gegen B.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 28.05.2021 der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen und gegen ihn einen Dauerarrest von vier Wochen verhängt sowie ein Anti-Aggressionstraining für die Dauer von 4,5 Monaten auferlegt. Weiterhin wurde dem Angeklagten auferlegt, zur Schadenswiedergutmachung einen Betrag von 1.500,00 € an den Nebenkläger A. zu zahlen.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, als Heranwachsender im Zuge eines Streits am 06.06.2020 im Eingangsbereich eines Mehrfamilienhauses in Stadthagen dem Nebenkläger A. einen derart kräftigen Faustschlag auf die linke Gesichtshälfte versetzt zu haben, dass dieser darauf zu Boden gegangen sei und kurzzeitig das Bewusstsein verloren habe. Der Nebenkläger habe durch den Schlag diverse Gesichtsfrakturen erlitten, die stationär behandelt und operiert worden seien. Der Angeklagte habe die schweren Gesichtsverletzungen des Nebenklägers aufgrund seiner Erfahrungen im früher betriebenen Kampfsport um die Wirkung eines solchen Schlages zumindest billigend in Kauf genommen.

Es sind keine Zeugen geladen.

- 41 Ns 406 Js 7408/20 (3/21) -



VII. Kleine Strafkammer

Dienstag, 08.02.2022
14:00 Uhr.

Strafverfahren gegen K.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten wegen Beleidigung in Tatmehrheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 € verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am Abend des 30.08.2020 in der Spielbank Löwenplay in Stadthagen die Zeugin St. zunächst im Rahmen einer verbalen Auseinandersetzung, an der auch die Zeugin M. beteiligt war, als „fette Hure“ beschimpft zu haben, um sie in ihrer Ehre zu verletzen und die Zeugin St. anschließend, als diese auch ihm gegenüber verbal ausfällig wurde, zunächst mit der flachen Hand auf die rechte Gesichtshälfte geschlagen und sodann mit beiden Händen am Hals gepackt und kräftig hin und her geschüttelt zu haben, wodurch die Zeugin St. neben dem Schreck auch Schmerzen und Hämatome erlitt.

Es sind drei Zeugen geladen.

- 4 Ns 507 Js 9795/20 (27/21) -



I. Große Strafkammer

Mittwoch, 09.02.2022
09:00 Uhr
im Rathaussaal Bückeburg

mit Fortsetzungsterminen am 17.02.2022, 22.02.2022, 24.02.2022, 28.02.2022, 02.03.2022, 07.03.2022, 09.03.2022, 16.03.2022, 22.03.2022, 23.03.2022, 30.03.2022, 04.04.2022 und 06.04.2022, jeweils 09:00 Uhr im Rathaussaal Bückeburg.

Strafverfahren gegen neun Angeklagte: Den Angeklagten wird vorgeworfen, im Zusammenhang mit der Plantage für Cannabis in der ehemaligen Tennishalle „Am Ziegenbach 10“ in Sachsenhagen zahlreiche Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz begangen zu haben. Insbesondere wird drei Angeklagten vorgeworfen, ohne Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in nicht geringen Mengen mit Cannabis Handel getrieben und dabei als Mitglied einer Bande gehandelt zu haben, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hatte. Den weiteren Angeklagten wird insbesondere die Beihilfe zu diesen Taten vorgeworfen, einem Angeklagten darüber hinaus das eigene Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen.

Es sind zwei Sachverständige geladen.

- 4 KLs 6041 Js 51262/21 (11/21) -



VII. Kleine Strafkammer

Montag, 10.02.2022
09:00 Uhr

mit Fortsetzungstermin am 14.02.2022, 09:00 Uhr.

Strafverfahren gegen H.: Das Amtsgericht Stadthagen – Schöffengericht – hat den Angeklagten am 22.04.2021 wegen schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 02.07.2019 in Stadthagen in alkoholisiertem Zustand mit einer Blutalkoholkonzentration von maximal 2,15 g Promille im Wintergarten eines Wohnhauses diverse Gegenstände in Brand gesteckt und dabei jedenfalls billigend in Kauf genommen zu haben, dass dadurch nicht nur der besagte Wintergarten, sondern auch das angrenzende Wohngebäude Feuer fangen konnten. Das Feuer konnte durch die herbeigerufene Polizei mit einem Feuerlöscher gelöscht werden, nachdem es zuvor bereits ein Loch in die Plexiglas-Überdachung des Wintergartens geschmolzen hatte. Hintergrund der Tat soll ein Streit des Angeklagten mit dem Zeugen F., dem Sohn des Hauseigentümers, am Vortrag gewesen sein.

Es sind fünf Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

- 4 Ns 407 Js 7218/19 (20/21) -



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 17.02.2022
09:00 Uhr.

Strafverfahren gegen M.: Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten am 09.03.2021 wegen gefährlicher Körperverletzung und übler Nachrede zu einer Gesamtgeldstrafe von 115 Tagessätzen zu je 20,00 € verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, der Zeugin K. am 14.04.2020 in Rinteln mit einem Tierabwehrspray ins Gesicht gesprüht zu haben, wodurch die Zeugin brennende Schmerzen und Hautirritationen im Gesicht erlitt. Hintergrund waren Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der Beendigung eines Mietverhältnisses mit der Lebensgefährtin des Angeklagten als Vermieterin und den Eltern der Zeugin als Mietern. Ihm wird weiter zur Last gelegt, am 30.09.2020 in einer E-Mail an den Arbeitgeber der weiteren Zeugin K. ohne feststellbare Belege oder Anhaltspunkte die Behauptung aufgestellt zu haben, die Zeugin habe mit ihrem Lebensgefährten in den letzten zehn Jahren ca. 250.000,00 € Sozialleistungen vom Job Center Schaumburg zu Unrecht erhalten, weil man dem Jobcenter gegenüber Einnahmen der Bedarfsgemeinschaft in Höhe von ca. 300.000,00 € verschwiegen habe. Weiterhin habe er ohne feststellbare Belege oder Anhaltspunkte in dem Brief an den Arbeitgeber der Zeugin die Behauptung aufgestellt, es handele sich bei ihr und ihrem Lebensgefährten um kriminelle Mietvandalen, die in der vormals bezogenen Mietwohnung bewusst Sachbeschädigungen vorgenommen hätten.

Es sind fünf Zeugen geladen.

- 4 Ns 503 Js 4653/20 (10/21) -



II. Große Jugendkammer

Montag, 21.02.2022
09:00 Uhr

mit Fortsetzungstermin am 22.02.2022, 09:00 Uhr.

Strafverfahren gegen S.: Das Landgericht Bückeburg – I. Große Jugendkammer – hat den Angeklagten am 04.06.2020 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch Schutzbefohlener in fünf Fällen, wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in fünf Fällen, davon in drei Fällen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch Schutzbefohlener, und wegen Herstellung kinderpornographischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt.

Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wurde das Urteil mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit von der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus und von der Anordnung des Vorbehalts der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung abgesehen worden ist, und die Sache im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere als Jugendschutzkammer zuständige Kammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Es ist ein Sachverständiger geladen.

- 4 KLs 406 Js 10159/19 (5/20) -



Dr. Weng

Richter am Landgericht


Artikel-Informationen

erstellt am:
27.01.2022

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