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Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat Februar 2020


III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 11.02.2020,
9:30 Uhr

Strafverfahren gegen Andy M.: Das Amtsgericht Stadthagen verurteilte den vielfach auch einschlägig vorbestraften Angeklagten am 05.04.2019 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von drei Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Ihm wird zur Last gelegt, er habe am 17.05.2018 und 25.09.2018 jeweils in Stadthagen mit zwei verschiedenen Fahrzeugen öffentliche Straße befahren, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, was ihm auch bewusst gewesen sei.

Es sind zwei Zeugen geladen.



III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 11.02.2020,
14:00 Uhr

Strafverfahren gegen Ezat K.: Das Amtsgericht Stadthagen verurteilte den Angeklagten am 16.04.2019 wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 10,- EUR.

Der Angeklagte soll in Stadthagen in der Hüttenstraße 12 am 26.11.2018 gegen 12 Uhr bewusst und gewollt den Pkw VW des Zeugen Al. S. beschädigt und dadurch einen Schaden von fast 1.000,- EUR verursacht haben.

Es ist ein Zeuge geladen.



I. Große Jugendkammer

Mittwoch, 12.02.2020,
9:00 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am 14.02., 18.02. und 21.02.2020, jeweils 9:00 Uhr

Strafverfahren gegen Feramez K.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen,

als Heranwachsender in Rinteln am 17.06.2017 unter Einsatz einer Pistole, bei der nicht klar war, ob diese geladen und schussbereit war, das Taxi des Taxifahrers Hans-Jürgen W. überfallen und dabei 250,- EUR erbeutet zu haben. Der Taxifahrer soll im Verlauf der Tat durch mehrere Schläge des Angeklagten mit der Pistole gegen seinen Kopf und seinen rechten Arm blutende Wunden erlitten haben.

Es sind insgesamt 11 Zeugen und ein Sachverständiger geladen.



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 13.02.2020,
9:00 Uhr

Strafverfahren gegen Sylke H.: Das Amtsgericht Stadthagen verurteilte die Angeklagte am 15.07.2019 wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und Vortäuschens einer Straftat zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30,00 EUR.

Ihr wird vorgeworfen,

  1. am Abend des 13.03.2018 in Bad Nenndorf auf der Rudolf-Albrecht-Straße im Bereich einer Engstelle mit ihrem Pkw VW Golf den ihr entgegenkommenden Wagen des Typs VW Caddy der Zeugin H. im Vorbeifahren mit ihrer rechten Fahrzeugseite am linken hinteren Fahrzeug- und Kotflügelbereich beschädigt zu haben, so dass ein Schaden von rund 2.400,- EUR entstanden sein soll; am Wagen der Angeklagten soll dabei ebenfalls eine Beschädigung entstanden sein; obwohl sie den Anstoß und dessen Heftigkeit bemerkt habe, sei die Angeklagte mit hoher Geschwindigkeit von der Unfallstelle weggefahren, ohne zuvor Feststellungen zu ihrer Person zu ermöglichen.

  2. Um ihre Unfallbeteiligung in Bad Nenndorf am 13.03.2018 zu vertuschen, soll die Angeklagte am 15.03.2018 bei der Polizei in Hannover eine Anzeige wegen eines angeblich in der Helstorfer Straße 19 in Hannover zu ihrem Nachteil geschehenen Unfalls erstattet haben, um so eine Erklärung für die Beschädigungen an ihrem eigenen Wagen zu haben; das habe sie getan, um so zu verheimlichen, dass der Schaden an ihrem eigenen Fahrzeug von dem zwei Tage zuvor von ihr verursachten Unfall in Bad Nenndorf hergestammt habe.

Es sind keine Zeugen oder Sachverständigen geladen.



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 13.02.2020,
9:00 Uhr

Strafverfahren gegen Thomas S.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 25.06.2019 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 60,- EUR verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe am 14.02.2019 gegen 17 Uhr in den Stallungen des Pferdehofes in Stadthagen, „An der Bornau 9“, den Zeugen D. ohne rechtfertigenden Grund mit einem zum Aufsammeln von Pferdeäpfeln gedachten „Appleboy“ einmal gegen den Kopf geschlagen, wodurch der Zeuge neben Schmerzen auch eine Prellung mit Hämatombildung am linken Unterkiefer und der linken Halsseite erlitten habe.

Das Gericht hat zwei Zeugen geladen.



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 20.02.2020,
9:00 Uhr

Strafverfahren gegen Gerhard K.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 12.04.2019 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30,- EUR verurteilt.

Ihm wird zur Last gelegt, er habe in Stadthagen am 15.06.2018 gegen 23:30 Uhr mit seinem Fahrrad den Nordring befahren, obwohl er infolge Alkoholeinwirkung mit einem BAK vom 2,35 Promille nicht mehr fahrtüchtig gewesen sei, was er hätte erkennen können und müssen.

Das Gericht hat zwei Zeugen geladen.



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 20.02.2020,
11:30 Uhr

Strafverfahren gegen Mahmud M.: Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten am 13.02.2018 wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt.

Die dagegen eingelegte Berufung des Angeklagten hat die 4. Kleine Strafkammer des Landgerichts Bückeburg am 20.11.2018 verworfen. Auf die Revision des Angeklagten hob das OLG Celle das Urteil der 4. Strafkammer des Landgerichts im Strafausspruch auf, da darin die Auswirkungen einer weiteren Verurteilung des Angeklagten nicht berücksichtigt worden seien. Die Kammer habe es unterlassen, zu prüfen, ob wegen einer Verurteilung des Angeklagten durch das Amtsgericht Bückeburg vom 17.02.2017 eine nachträgliche Gesamtstrafe hätte gebildet werden müssen. Nunmehr liegt die Sache der 7. Kleinen Strafkammer des Landgerichts zur Entscheidung vor.

Das Gericht hat keine Zeugen oder Sachverständigen geladen.



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 20.02.2020,
14:00 Uhr

Strafverfahren gegen Sascha S.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 13.06.2019 wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe gemeinsam mit weiteren Personen am Abend des 06.09.2017 vom Gelände des Klärwerks und Bauhofs in Bad Nenndorf mehrere Maschinen und Gegenstände, so u. a. einen Aufsitzmäher, einen Anhänger für den Mäher und einen Autoanhänger, die alle im Eigentum der Samtgemeinde Bad Nenndorf gestanden hätten, entwendet, um sie zum eigenen Vorteil zu veräußern. Zu dem Zweck hätten die Täter den Maschendrahtzaun des eingezäunten Geländes teilweise zerschnitten, um so das Grundstück zu betreten.

Das Gericht hat eine Zeugin geladen.



Schwurgericht

Mittwoch, 26.02.2020,
9:00 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am 02.03., 04.03., 06.03., 10.03., 16.03. und 23.03.2020, jeweils 9:00 Uhr

Strafverfahren gegen Mohammed K.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen,

er habe in Obernkirchen-Gelldorf am 26.09.2019 gegen 18:30 Uhr ohne rechtfertigenden Grund dem in der Nachbarwohnung seines Wohnhauses lebenden Djarassauba F. mit einem Küchenmesser in den Oberkörper gestochen, wobei er den Tod seines Opfers zumindest billigend in Kauf genommen habe. Der Stich soll den Geschädigten linksseitig unterhalb des Herzens im Milzbereich getroffen haben und potentiell lebensgefährlich gewesen sein.

Es sind insgesamt 10 Zeugen und zwei Sachverständige geladen.



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 27.02.2020,
9:00 Uhr

Strafverfahren gegen Ali T.:

Das Amtsgericht Stadthagen verurteilte den Angeklagten am 26.03.2019 wegen Nötigung in Tateinheit mit Sachbeschädigung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 10, EUR.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 23.01.2017 gegen 19 Uhr in Stadthagen an der Einfahrt des Grundstücks Leinenweberstraße 10 seinen PKW „SUV“ direkt an der Grundstückseinfahrt geparkt zu haben, um so für einen Zeitraum von mehreren Minuten zu verhindern, dass die Zeugen L., G. und S. das Grundstück mit ihren Wagen verlassen konnten; der Angeklagte soll dann sein Fahrzeug verlassen haben, zum Wagen des Zeugen L. gegangen sein und dort mehrfach auf das Wagendach geschlagen haben, wodurch Beulen entstanden sein sollen; weiter soll er bei dem Fahrzeug zwei Dachleisten abgerissen haben; die drei Zeugen soll er mit den Worten „Hurensohn“ und „ich ficke dich in den Arsch“ attackiert haben.

Das Gericht hat 4 Zeugen geladen.



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 27.02.2020,
14:30 Uhr

Strafverfahren gegen Tim R.: Das Amtsgericht Stadthagen verurteilte den Angeklagten am 11.10.2019 wegen Körperverletzung in zwei Fällen unter Einbeziehung einer Verurteilung durch das Amtsgericht Rinteln vom 25.07.2019 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten und zwei Wochen, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen,

  1. er habe am 06.12.2018 in Meerbeck die Zeugin Julia F., mit der er ein gemeinsames Kind gehabt habe, in deren Wohnung aufgesucht, um das Kind zu besuchen; im Verlaufe eines Wortwechsels mit der Zeugin habe der Angeklagte dieser ohne rechtfertigenden Grund mit der Hand ins Gesicht an den Unterkiefer gefasst und sie so gegen eine Wand gedrückt, wodurch die Frau Schmerzen und eine kleine Kratzwunde im Gesicht erlitten habe;

  2. als der damalige Lebensgefährte Tobias K. der Julia F. der Frau zur Hilfe geeilt sei, habe der Angeklagte diesem mit der flachen Hand auf die rechte Wange geschlagen, wodurch dieser eine schmerzhafte Rötung im Gesicht erlitten habe.

Das Gericht hat keine Zeugen oder Sachverständigen geladen.



Kütemeyer

Vizepräsident des Landgerichts



Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2020

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