Artikel-Informationen
erstellt am:
02.12.2024
VII. Kleine Strafkammer
Montag, 02.12.2024
09:00 Uhr
Strafverfahren gegen O.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 04.06.2024 wegen Betrugs in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, wobei deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Ferner ist die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 35.574,51 € angeordnet worden.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, vom 26.04.2021 bis zum 31.10.2022 in Stadthagen als Antragsteller bei dem Jobcenter die Auszahlung ungekürzter Leistungen dadurch erwirkt zu haben, dass er seine Tätigkeit als selbstständiger Schrottsammler trotz der ihm bekannten Anzeigepflicht verschwieg. Dadurch soll er einen Betrag von 35.574,51 € zu Unrecht vereinnahmt haben.
Es sind drei Zeugen geladen.
- 4 NBs 407 Js 5459/23 (24/24) -
III. Kleine Strafkammer
Dienstag, 03.12.2024
10:30 Uhr
Strafverfahren gegen K.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 19.08.2024 wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung verwarnt und eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 20 € vorbehalten. Ferner hat es dem Angeklagten die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen, den Führerschein entzogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von 3 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 23.12.2023 in Stadthagen einen PKW auf öffentlichen Straßen geführt zu haben, obwohl er hierzu aufgrund körperlicher Mängel und infolge der Einwirkung von Medikamenten nicht mehr in der Lage war, was er hätte erkennen können und müssen. Er soll dadurch einen Verkehrsunfall verursacht haben.
Es sind keine Zeugen geladen.
- 4 NBs 402 Js 29/24 (33/24) -
III. Kleine Strafkammer
Dienstag, 03.12.2024
13:30 Uhr
Strafverfahren gegen A.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 11.07.2024 wegen Betrugs in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt und die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 810 € angeordnet.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, zwischen dem 14.11.2023 und dem 08.02.2024 in Stadthagen und andernorts in drei Fällen Gegenstände über ein Kleinanzeigenportal im Internet verkauft zu haben, welche er nach Erhalt des Kaufpreises - wie von vornherein beabsichtigt - nicht an den jeweiligen Käufer geliefert habe.
Es sind keine Zeugen geladen.
- 4 NBs 508 Js 12726/23 (29/24) -
VII. Kleine Strafkammer
Dienstag, 10.12.2024
09:00 Uhr
Strafverfahren gegen S.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten mit Urteil vom 26.09.2024 wegen Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 22.01.2024 in Bückeburg aus der Garage des Zeugen W. Gegenstände entwendet zu haben, um sie für sich zu verwenden.
Es sind zwei Zeugen geladen.
- 4 NBs 201 Js 907/24 (34/24) -
IV. Kleine Strafkammer
Dienstag, 10.12.2024
09:00 Uhr
Der ursprüngliche Termin am 08.10.2024 war verlegt worden.
Strafverfahren gegen H.: Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten mit Urteil vom 30.05.2023 wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 15 € verurteilt.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 14.02.2022 als Teilnehmer einer Versammlung gegen die Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie in Rinteln gegen die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verstoßen und sodann gegen die polizeilichen Maßnahmen zur Feststellung seiner Identität körperlichen Widerstand geleistet zu haben.
Es sind vier Zeugen geladen.
- 4 NBs 204 Js 1534/22 (25/23) -
I. Große Strafkammer
Mittwoch, 11.12.2024
09:00 Uhr
mit Fortsetzungstermin
am Montag, 16.12.2024, 09:00 Uhr,
Strafverfahren gegen E.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 30.11.2023 wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes, gemeinschaftlichen Raubes in Tateinheit mit gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung, des vorsätzlichen Führens eines Fahrzeugs ohne Versicherungsschutz und des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Jugendstrafe von 4 Jahren verurteilt.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 11.07.2022 in Stadthagen aufgrund eines gemeinsamen Tatplans als Mitglied einer Gruppe von sieben Männern dem Zeugen K. unter Anwendung von körperlicher Gewalt dessen Apple Air Pods und ein Parfüm weggenommen zu haben, um diese für sich zu verwenden, wobei nicht festgestellt werden konnte, ob der Angeklagte selbst sich an den Schlägen beteiligte.
Dem Angeklagten wird ferner vorgeworfen, am 24.07.2022 und am 22.10.2022 jeweils in Stadthagen mit einem unversicherten E-Scooter bzw. ohne die notwendige Fahrerlaubnis mit einem PKW öffentliche Straßen befahren zu haben.
Schließlich soll der Angeklagte am 27.01.2023 mit einem weiteren unbekannten Mittäter den Zeugen N. vom Fahrrad gestoßen und ihm anschließend einen Gegenstand an den Kopf gehalten haben, welchen der Zeuge für eine Pistole hielt, und den Zeugen sodann nach Wertgegenständen abzusuchen. Der Angeklagte soll dem so eingeschüchterten Zeugen dessen Jacke sowie sein Portemonnaie abgenommen haben.
Es sind zwölf Zeugen geladen.
- 40 NBs 406 Js 1276/23 (1/24) -
III. Kleine Strafkammer
Dienstag, 17.12.2024
09:00 Uhr
Strafverfahren gegen M.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 17.05.2024 wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 30 € verurteilt.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 15.10.2022 in einem Restaurant in Bad Nenndorf, wo er nicht verspeistes Essen in einer Einwegverpackung mit nach Hause nehmen wollte, der Geschädigten D. dieses noch warme Essen ins Gesicht gedrückt zu haben. Anlass sei gewesen, dass die Geschädigte D. einen Mund-Nasen-Schutz trug, was dem Angeklagten missfiel.
Es sind keine Zeugen geladen.
- 4 NBs 204 Js 12498/22 (25/24) -
Dr. Taterka
Vorsitzende Richterin am Landgericht
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erstellt am:
02.12.2024