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Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat Dezember 2023

V. Kleine Jugendkammer

Freitag, 01.12.2023
09:00 Uhr

Strafverfahren gegen Z.: Das Amtsgericht Stadthagen hat gegen den Angeklagten mit Urteil vom 30.05.2023 wegen Betruges, Erschleichen von Leistungen in drei Fällen sowie Hausfriedensbruch in zwei Fällen unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Stadthagen vom 20.12.2021, Az. 110 Ds 202 Js 1268/21 (14/21) einen Dauerarrest von vier Wochen verhängt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 28.08.2021 an den Zeugen A. eine Fotokamera im Wert von 1.500 € veräußert zu haben, obwohl er von Anfang an nicht vorgehabt habe, eine entsprechende Kamera an den Zeugen zu versenden. Nachdem der Zeuge eine Anzahlung von 750 € angewiesen habe, habe der Angeklagte lediglich zwei leere Flaschen an diesen versandt.

Ferner soll sich der Angeklagte trotz bestehenden Hausverbots am 16.08.2022 und am 05.12.2022 in den Räumlichkeiten eines Supermarktes in Stadthagen aufgehalten haben.

Schließlich wird dem Angeklagten vorgeworfen, am 02., 05. und 14.10.2022 Züge der Westfalenbahn zwischen Wunstorf und Stadthagen genutzt zu haben, ohne über einen gültigen Fahrschein zu verfügen.

Es sind keine Zeugen oder Sachverständige geladen.

- 41 NBs 202 Js 574/22 (5/23) -



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 07.12.2023
09:00 Uhr

Strafverfahren gegen D.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 04.07.2023 wegen Bedrohung zu einer Geldstrafe von 85 Tagessätzen à 25 € verurteilt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 19.01.2023 in Stadthagen dem Zeugen G. zugerufen zu haben: „Ich bringe dich um!“, wodurch der Zeuge Angst erlitt.

Es sind drei Zeugen geladen.

- 4 NBs 508 Js 1265/23 (32/23) -



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 07.12.2023
13:00 Uhr

Strafverfahren gegen A.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 18.07.2023 wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 25 € verurteilt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 06.08.2022 in Bad Nenndorf in einer Spielhalle erst die dort anwesenden Zeugen und sodann die hinzugerufenen Polizeibeamten beleidigt zu haben.

Es sind vier Zeugen geladen.

- 4 NBs 508 Js 11179/22 (46/23) -



IV. Kleine Strafkammer

Dienstag, 12.12.2023
09:00 Uhr

Strafverfahren gegen A.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 04.05.2023 wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 30 € verurteilt und im Übrigen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 01.10.2022 gegen 22:30 Uhr vom Balkon seiner Wohnung in Stadthagen im alkoholisierten Zustand mit einem Luftgewehr auf die Zeugen A. und A. geschossen zu haben, wobei er den Zeugen A. am Rücken traf. Hierdurch erlitt dieser eine Rötung und Schmerzen.

Ferner wird dem Angeklagten vorgeworfen, auf die sodann herbeigerufenen Polizeibeamten geschossen zu haben, wobei er diese entgegen seiner Absicht verfehlt habe.

Es sind fünf Zeugen geladen.

- 4 NBs 201 Js 9594/22 (21/23) -



I. Große Strafkammer

Donnerstag, 14.12.2023
11:00 Uhr

mit Fortsetzungsterminen

am Mittwoch, 20.12.2023, 14:00 Uhr,
am Mittwoch, 03.01.2024, 09:30 Uhr,
am Donnerstag, 18.01.2024, 10:30 Uhr und
am Dienstag, 30.01.2024, 09:30 Uhr.

Der ursprüngliche Verhandlungsbeginn am 30.08.2023 ist verlegt worden.

Strafverfahren gegen L.: Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, zwischen dem 03.04.2020 und dem 10.05.2020 in Bad Nenndorf mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben, indem er bei drei Gelegenheiten insgesamt 8 kg Marihuana zum Preis von insgesamt 33.000 € und bei einer weiteren Gelegenheit 1 kg Amphetamin zum Preis von 1.500 € angekauft haben soll.

Es sind sechs Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

- 4 KLs 202 Js 805/21 (1/23) -



VII. Kleine Strafkammer

Dienstag, 19.12.2023,
09:00 Uhr

Strafverfahren gegen M.: Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten mit Urteil vom 27.06.2023 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, wobei die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 25.07.2022 in Rinteln in der gemeinsamen Wohnung die Zeugin B. gegen den Kopf, den rechten Unterarm und den rechten Oberschenkel geschlagen zu haben, wodurch sie eine Nasenbeinfraktur, Prellungen am Schädel, Jochbein, Unterarm und Oberarm erlitt. Ihm wird weiter vorgeworfen, am 28.07.2022 die Zeugin B. erneut geschlagen und getreten zu haben. Als der Zeuge H. hinzukam, habe er diesen gewürgt. Ferner soll der Angeklagten am selben Tag im Rahmen des sodann stattfindenden Polizeieinsatzes die Zeugin B. getreten zu haben.

Es sind vier Zeugen geladen.

- 4 NBs 406 Js 10781/22 (30/23) -



Dr. Taterka

Richterin am Landgericht

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.11.2023

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