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Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat Dezember 2022

III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 06.12.2022
09:30 Uhr

Strafverfahren gegen P.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 31.01.2022 wegen Subventionsbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt, wobei die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Ferner hat es die Einziehung des erlangten Betrages von 9.000 € ausgesprochen.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in Rodenberg am 03.05.2020 die Gewährung und Auszahlung einer Niedersachsen-Soforthilfe Corona beantragt zu haben, wobei er wahrheitswidrig angegeben habe, dass er Geschäftsführer eines Bauunternehmens mit 5 Mitarbeitern sei. Tatsächlich soll der Angeklagte Leistungen des Jobcenters bezogen haben. Die sodann ausgezahlten 9.000 € soll der Angeklagte für sich verbraucht haben.

Es sind keine Zeugen geladen.

- 4 Ns 304 Js 4691/20 (13/22) -



VII. Kleine Strafkammer

Mittwoch, 07.12.2022
09:00 Uhr

Strafverfahren gegen G.: Das Landgericht Bückeburg - III. Kleine Strafkammer - hat die Angeklagte auf ihre auf die Rechtsfolgen beschränkte Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Rinteln vom 10.12.2020 mit Urteil vom 13.11.2021 wegen gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlicher Körperverletzung, Diebstahls und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt.

Auf die Revision der Angeklagten hat das Oberlandesgericht Celle mit Urteil vom 31.03.2022 das angegriffene Urteil des Landgerichts Bückeburg im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Bückeburg zurückverwiesen.

Es ist ein Zeuge und ein Sachverständiger geladen.

- 4 NS 407 Js 961/20 (5/21) -



I. Große Strafkammer als Schwurgericht

Montag, 12.12.2022
09:15 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am
22.12.2022, 09:15 Uhr,
04.01.2023, 09:15 Uhr,
06.01.2023, 09:15 Uhr,
10.01.2023, 09:15 Uhr,
12.01.2023, 09:15 Uhr und am
19.01.2023, 09:15 Uhr.

Strafverfahren gegen U.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 27.06.2022 in Obernkirchen aus Frust über sein Leben sich mit einem Taschenmesser und einem Dolch bewaffnet in das Schreibwarengeschäft der Frau C. begeben zu haben, um diese zu töten. Als Frau C. ihm den Rücken zuwandte, soll der Angeklagte der arglosen Frau seitlich mit dem Taschenmesser in die Hüfte gestochen haben. Nachdem Frau C. den Angeklagten gefragt habe, ob er Geld wolle, habe sich der Angeklagte - einem spontanen Entschluss folgend - aus der Registrierkasse 270 € geben lassen. Er soll sodann die Frau C. veranlasst haben, sich in den hinteren Teil des Ladens zu begeben und sich dort nackt auszuziehen. Danach soll der Angeklagten die Frau C. mit ihrer Strumpfhose gedrosselt und sie mit dem Dolch noch zweimal in die Brust gestochen haben, um sie zu töten. Frau C. verstarb daran. Der Angeklagte soll sodann das Ladengeschäft verlassen und dabei das Geld, die Kleidung und den Schlüsselbund der Frau C. mitgenommen haben.

Dem Angeklagten wird ferner vorgeworfen, im Anschluss an die Tötung der Frau C. in seiner Mietwohnung am 28.06.2022 gegen 00:47 Uhr ein Feuer gelegt zu haben, um sich das Leben zu nehmen. Als dem Angeklagten klar wurde, dass durch das Feuer auch die Bewohnerin der Erdgeschosswohnung, die Zeugin P., zu Schaden kommen könne, soll er zunächst erfolgslos versucht haben, den Brand zu löschen. Sodann soll er Zeugin P. nach draußen geholt haben. Durch das Feuer wurde die Wohnung des Angeklagten unbewohnbar. Die Zeugin P. erlitt eine Rauchvergiftung.

Es sind 16 Zeugen und drei Sachverständige geladen.

- 4 Ks 407 Js 6279/22 (2/22) -



VII. Kleine Strafkammer

Freitag, 16.12.2022
09:00 Uhr

Der ursprünglich anberaumte Termin vom 24.11.2022 ist verlegt worden.

Strafverfahren gegen E.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten mit Urteil vom 29.06.2022 wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 20 € verurteilt.

Den Angeklagten wird zur Last gelegt, bei einem zufälligen Zusammentreffen mit dem Zeugen B. diesen unvermittelt mit der Hand ins Gesicht geschlagen zu haben. Der Zeuge erlitt dadurch eine Schwellung, Rötung und Schmerzen unterhalb des rechten Auges.

Es sind zwei Zeugen geladen.

- 4 Ns 504 Js 11173/21 (28/22) -



V. Kleine Jugendkammer

Mittwoch, 21.12.2022
09:00 Uhr

Strafverfahren gegen S.: Das Amtsgericht Stadthagen hat gegen den 2005 geborenen Angeklagten mit Urteil vom 19.05.2022 wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung zwei Freizeit-Arreste verhängt und ihn verpflichtet, ein Anti-Aggressionstraining zu absolvieren.

Den Angeklagten wird zur Last gelegt, am 20.21.2021 dem Zeugen K. in einem Telefonat damit gedroht zu haben, eine Scheune anzuzünden, wenn sich der Zeuge K. darin befände. Dem Angeklagten wird ferner vorgeworfen, sich am 17.02.2021 mit weiteren Personen mit dem Zeugen K. verabredet zu haben, um diesen wegen Streitigkeiten zu bestrafen, indem sie ihn verprügelten. Der Zeuge K. soll dazu umringt worden sein und von dem Angeklagten einen Schlag gegen den Kopf erhalten haben, durch den er zu Boden ging. Der Zeuge soll dann weiter gegen einen Zaun gedrückt und weiter geschlagen worden sein.
Der Zeuge erlitt eine Rissquetschwunde der Unterlippe, eine Gesichtsschädelprellung, eine HWS-Distorsion und ein Frontzahltrauma.

Es sind 5 Zeugen geladen.

- 41 Ns 406 Js 1342/21 (4/22) -



Dr. Taterka
Richterin am Landgericht

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.11.2022

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