Artikel-Informationen
erstellt am:
26.07.2024
VII. Kleine Strafkammer
Donnerstag, 01.08.2024
11:00 Uhr
Strafverfahren gegen S.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Einspruch des Angeklagten gegen den Strafbefehl vom 30.01.2024 mit Urteil vom 03.05.2024 verworfen. Im Strafbefehl vom 30.01.2024 ist gegen den Angeklagten Bedrohung eine Geldstrafe von wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe 20 Tagessätzen à 50 € verhängt worden.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 08.12.2023 in Bückeburg gegenüber einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Bückeburg geäußert zu haben, „das nächste Mal mache ich dich fertig“, als dieser einen Parkverstoß dokumentierte. Seine Ankündigung soll er durch kräftiges Tippen des Fingers auf den Brustbereich des Mitarbeiters bekräftigt haben.
Es ist kein Zeuge oder Sachverständiger geladen.
- 4 NBs 507 Js 222/24 (20/24) -
V. Kleine Jugendkammer
Freitag, 02.08.2024
09:00 Uhr
Strafverfahren gegen M.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten mit Urteil vom 17.01.2024 wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 21.01.2023 gemeinschaftlich handelnd mit den gesondert erstinstanzlich ebenfalls verurteilten S. und G., die Brüder W. körperlich verletzt zu haben. In Folge einer verbalen Auseinandersetzung soll der Angeklagte dem angeschnallt in seinem Pkw sitzenden Zeugen W. zunächst mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, wodurch dieser Schmerzen und eine Risswunde der Lippe erlitten habe. Im Anschluss habe er auf den Zeugen eingetreten, wobei sich der G. spontan angeschlossen und auf den Zeugen einschlagen haben soll. Auch der S. soll sodann den Entschluss gefasst haben, sich zu beteiligen. Er soll den Zeugen daraufhin mit einem von ihm mitgeführten Messer im Bereich des linken Oberarms verletzt haben. Auch der Bruder des Zeugen, der weitere Zeuge W., soll durch das Messer des S. am Finger verletzt worden sein, als er seinen Bruder gegen die Angriffe unterstützte.
Es ist kein Zeuge oder Sachverständiger geladen.
- 4 NBs 202 Js 3187/23 (2/24) -
I. Große Strafkammer
Montag, 05.08.2024
09:00 Uhr
mit Fortsetzungsterminen
am Dienstag, 13.08.2024, 13:00 Uhr und
am Montag, 26.08.2024, 09:30 Uhr.
Strafverfahren gegen R.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit vom 26.01.2024 bis zum 10.02.2024 in Hameln, Elze und Rinteln zunächst den Pkw Skoda der Zeugin K. ohne Berechtigung entwendet und mit diesem ohne Fahrerlaubnis gefahren zu sein. Nachdem der Angeklagte am Skoda nicht für diesen ausgegebene amtliche Kennzeichen angebracht haben soll, die er zuvor vom Pkw des Zeugen P. entfernt haben soll, um über eine Zulassung des Skoda mit diesem Kennzeichen zu täuschen, soll er mit dem Skoda am 05.02.2024 nach Rinteln gefahren sein, wo er eine Mitarbeiterin der Firma C. unter vorgehaltener ungeladener Schreckschusspistole zur Herausgabe von Geld aufgefordert haben soll. Mit erbeuteten 525 € Bargeld soll der Angeklagte das Ladenlokal und sodann den Tatort mit dem Pkw Skoda verlassen haben. Bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten am 10.02.2025 seien sodann sieben scharfe Patronen gefunden worden, zu deren Besitz der Angeklagte nicht berechtigt gewesen sei.
Es sind 5 Zeugen geladen.
- 4 KLs 305 Js 1489/24 (6/24) -
VII. Kleine Strafkammer
Mittwoch, 07.08.2024
13:00 Uhr
Strafverfahren gegen A.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten mit Urteil vom 15.11.2023 wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 20 € verurteilt sowie eine Fahrverbot von 6 Monaten verhängt.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 14.01.2023 in Obernkirchen gegen 01:55 Uhr mit dem von ihm gesteuerten PKW Mercedes anlässlich eines Verkehrskontrolle der Zeugen E. und G. angehalten und gehupt zu haben. Da die Polizeibeamten die Verfolgung mit Blaulicht und Martinshorn aufnahmen, soll sich der Angeklagte mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit entfernt zu haben, um die Polizeibeamten abzuhängen.
Es sind vier Zeugen geladen.
- 4 NBs 201 Js 1077/23 (6/24) -
I. Große Strafkammer
Freitag, 09.08.2024
09:00 Uhr
mit Fortsetzungstermin
am Montag, 19.08.2024, 11:00 Uhr.
Strafverfahren gegen G.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 10.03.2024 in Auetal aus Rotterdam kommend und mit dem Pkw auf der BAB 2 fahrend unter Mitführung eines Klappmessers ca. 5,7 kg Kokain, 8,7 kg Marihuana sowie 9,7 l flüssiges Amphetamin unerlaubt eingeführt zu haben.
Es sind 3 Zeugen geladen.
- 4 KLs 303 Js 2543/24 (8/24) -
I. Große Strafkammer
Donnerstag, 15.08.2024
08:30 Uhr
mit Fortsetzungsterminen
am Donnerstag, 22.08.2024, 09:00 Uhr, und
am Freitag 23.08.2024, 09:00 Uhr.
Strafverfahren gegen F., B. und S.: Den Angeklagten wird vorgeworfen, am 29.02.2024 in Auetal aus Belgien kommend und mit dem Pkw auf der BAB 2 fahrend ihrem gemeinsamen Tatplan entsprechend ca. 1,6 kg Kokain eingeführt zu haben.
Es sind 7 Zeugen geladen.
- 4 KLs 6051 Js 33875/24 (12/24) -
IV. Kleine Strafkammer
Donnerstag, 15.08.2024
09:00 Uhr
Strafverfahren gegen B.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 08.06.2023 wegen versuchter Nötigung in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 28 € verurteilt.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 04.10.2022 in Stadthagen der Zeugin B. - nachdem er infolge einer Unachtsamkeit beim Rangieren mit seinem LKW die Grundstücksmauer der Zeugin beschädigt hatte - damit gedroht zu haben, er würde sie wegen Paketdiebstahls anzeigen, sollte sie die Polizei rufen. Ferner habe er seine flache Hand in einer waagrechten Bewegung über seinen Hals geführt, um eine Schneidebewegung anzudeuten. Die Zeugin empfand dadurch Angst.
Es sind 4 Zeugen geladen.
- 4 NBs 508 Js 10590/22 (27/23) -
III. Kleine Strafkammer
Mittwoch, 28.08.2024
09:00 Uhr
Strafverfahren gegen F.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 19.06.2023 wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 65 Tagessätzen à 36 € verurteilt.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich am 04.10.2022 in Lindhorst im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung rittlings auf den Bauch-/Brustbereich des Zeugen S. gesetzt, den Zeugen mit dem Arm an der Kehle fixiert und sodann mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben, wodurch der Zeuge zeitweise keine Luft bekommen und ein dick angeschwollenes Hämatom an der Schläfe sowie einen blutigen Cut an der Unterlippe erlitten haben soll.
Es sind 3 Zeugen geladen.
- 4 NBs 504 Js 10972/22 (37/23) -
Dr. Weng
Richter am Landgericht
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erstellt am:
26.07.2024