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Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat August 2023

V. Kleine Jugendkammer

Freitag, 04.08.2023
09:00 Uhr

Strafverfahren gegen R.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 06.02.2023 wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, wobei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 05.02.2022 in der Wohnung der Zeugin L. in Messenkamp die schlafende Zeugin mit den Händen im Intimbereich gestreichelt zu haben.

Es sind vier Zeugen geladen.

- 41 NBs 406 Js 3526/22 (4/23) -



I. Große Jugendkammer

Mittwoch, 09.08.2023
09:30 Uhr

Strafverfahren gegen D.: Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten mit Urteil vom 15.12.2022 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln, Bedrohung und unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Jugendstrafe von zehn Monaten verurteilt, wobei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 02.06.2022 in Hamburg 0,38 Gramm Marihuana mit sich geführt zu haben, obwohl er hierfür nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügt. Ihm wird ferner vorgeworfen, am 02.07.2022 in Rinteln dem Zeugen D. eine Schreckschusspistole an der Schläfe gehalten zu haben, um ihm zu drohen. Ihm wird schließlich zur Last gelegt, am 25.07.2022 in seinem Zimmer in Rinteln 45,91 Gramm Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von 6,70 Gramm THC zum gewinnbringenden Weiterverkauf vorgehalten zu haben, obwohl er nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügte.

Es sind sechs Zeugen geladen.

- 40 NBs 202 Js 6287/22 (1/23) -



VII. Kleine Strafkammer

Dienstag, 15.08.2023
09:00 Uhr

Strafverfahren gegen I.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 09.01.2023 wegen Herstellens und Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, wobei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 14.07.2021 im Keller seines Hauses in Stadthagen 21 Cannabispflanzen angebaut und darüber hinaus aus vorheriger Ernte 303,87 Gramm Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von 33,43 Gramm THC aufbewahrt zu haben, obwohl er hierfür nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügte.

Es sind keine Zeugen geladen.

- 4 NBs 202 Js 3776/21 (12/23) -



V. Kleine Jugendkammer

Freitag, 18.08.2023
09:00 Uhr

Strafverfahren gegen C.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 28.11.2022 wegen der versuchten gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 20 € verurteilt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 21.04.2021 in Stadthagen nach vorangegangenen verbalen Auseinandersetzungen mit seinem Bruder und seinem Vater und bewaffnet mit Werkzeug das Wohnhaus der Zeugen K. aufgesucht zu haben wobei es im Zuge der weiteren Auseinandersetzung zu versuchten Schlägen mit den mitgebrachten Werkzeugen gegen die Zeugen K. und A. gekommen sei.

Es sind acht Zeugen geladen.

- 41 Ns 406 Js 7376/21 (1/23) -



III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 22.08.2023
09:30 Uhr

Strafverfahren gegen W.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten mit Urteil vom 01.03.2022 wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt, wobei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Dem Angeklagten wird zu Last gelegt, am 03.07.2018 in Bückeburg eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt zu haben, wobei er von vornherein nicht beabsichtigt habe, für die beauftragten Leistungen zu zahlen.

Es ist ein Zeuge geladen.

- 4 Ns 509 Js 2143/21 (17/22) -



III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 29.08.2023
13:30 Uhr

Strafverfahren gegen B.: Das Amtsgericht Stadthagen hat die Angeklagte mit Urteil vom 06.01.2023 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 25 € verurteilt. Ferner hat es die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen und den Führerschein eingezogen.

Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 15.11.2021 in Lauenau ein KFZ geführt zu haben, obwohl sie infolge des Konsums berauschender Mittel nicht fahrtüchtig gewesen sei, was sie hätte erkennen können und müssen.

Es sind ein Zeuge und ein Sachverständiger geladen.

- 4 NBs 601 Js 10180/21 (9/23) -



I. Große Strafkammer

Mittwoch, 30.08.2023
09:30 Uhr

mit Fortsetzungsterminen

am Donnerstag, 31.08.2023, 09:30 Uhr,
am Montag, 04.09.2023, 09:30 Uhr,
am Mittwoch, 06.09.2023, 09:30 Uhr und
am Dienstag, 26.09.2023, 09:30 Uhr.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, zwischen dem 03.04.2020 und dem 10.05.2020 in Bad Nenndorf mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben, indem er bei drei Gelegenheiten insgesamt 8 kg Marihuana zum Preis von insgesamt 33.000 € und bei einer weiteren Gelegenheit 1 kg Amphetamin zum Preis von 1.500 € angekauft haben soll.

Es sind fünf Zeugen geladen.

- 4 KLs 202 Js 805/12 (1/23) -



Dr. Taterka
Richterin am Landgericht


Artikel-Informationen

erstellt am:
31.07.2023

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