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Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat August 2020


I. Große Jugendkammer

Freitag, 14.08.2020
9:00 Uhr


Strafverfahren gegen Abuzabi M.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er habe in Bad Nenndorf, Stadthagen und Haste im Zeitraum vom 05.08.2019 bis zum 21.10.2019 sieben Straftaten jeweils im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen. Und zwar habe er am 05.08.2019, in der Nacht vom 05.08.2019 auf den 06.08.2019, am 15.08.2019 und am 01.10.2019 jeweils ein Fenster zu den Geschäftsräumen des Döner Imbisses in der Bahnhofstraße 19 geöffnet, sei anschließend in die Geschäftsräume durch das Fenster hineingeklettert und habe dort bei der Tat am 05.08.2019 mindestens 50 € Bargeld und bei der Tat in der Nacht vom 05.08.2019 auf den 06.08.2019 25 Getränkedosen im Wert von etwa 20 €, eine Internetüberwachungskamera im Wert von etwa 150 € sowie vier Aktenordner an sich genommen, jeweils um diese für sich zu behalten, während er bei den Taten am 15.08.2019 und am 01.10.2019 die Räumlichkeiten unverrichteter Dinge wieder verlassen habe, nachdem er bei den Taten vom Zeugen G. beobachtet bzw. gefilmt worden sei. Weiterhin habe er am Bahnhof in Stadthagen am 07.08.2019 und 18.08.2019 die Fahrradschlösser an den Fahrrädern des Zeugen B. im Wert von 150 € bzw. des Zeugen D. im Wert von 400 € aufgebrochen, um die Fahrräder für sich zu behalten, ohne einen Anspruch hierauf zu haben und sei mit diesen anschließend davongefahren. Am 21.10.2019 habe er schließlich am Bahnhof in Haste versucht, das Schloss am Fahrrad des Zeugen E. im Wert von 1.500 € aufzubrechen, um auch dieses für sich zu behalten, ohne hierauf einen Anspruch zu haben. Als er bemerkt habe, dass sein Plan aufgrund des massiven Schlosses nicht funktionieren würde, habe er davon abgelassen.

Es sind keine Zeugen oder Sachverständigen geladen.

- 40 Ns 305 Js 9323/19 (2/20) -




I. Große Strafkammer

Dienstag, 18.08.2020
9:00 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am 20.08., 25.08., 27.08. und 01.09.2020, jeweils 9:00 Uhr.


Strafverfahren gegen Oktay A.: Dem Angeklagten werden insgesamt 16 Straftaten zur Last gelegt. Ihm wird vorgeworfen, er habe die Zeugin W., mit der er zu diesem Zeitpunkt liiert war, anlässlich eines Streits im Zeitraum von März bis Juni 2016 in der Wohnung der Zeugin körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt. Weiterhin wird ihm vorgeworfen, auch die Zeugin E., die im Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 23.05.2018 seine Lebensgefährtin war, in acht Fällen körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben, wobei er in zwei Fällen ein gefährliches Werkzeug verwendet habe. Weiterhin habe er an der Zeugin E. in drei Fällen gegen ihren erkennbaren Willen sowie unter Ausnutzung eines Überraschungsmoments sexuelle Handlungen vorgenommen, wobei er gegenüber ihr Gewalt angewendet habe und ähnliche sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen habe, die sie besonders erniedrigten, insbesondere, da sie mit dem Eindringen in ihren Körper verbunden gewesen seien, wobei er die Zeugin in einem Fall zugleich unter Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt habe. Schließlich werden ihm eine weitere Körperverletzung der Zeugin E. in Tateinheit mit Nötigung und Beleidigung, zwei weitere Fälle der Nötigung zulasten der Zeugin E., wobei es im einem Falle beim Versuch blieb, sowie eine Sachbeschädigung zu ihren Lasten vorgeworfen.

Es sind insgesamt neun Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

- 4 KLs 305 Js 3073/18 (1/19) -




VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 20.08.2020
14:00 Uhr


Strafverfahren gegen Hans UIrich G.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt.


Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe den Zeugen P. in einer E-Mail als „Miniaturausgabe von Goebbels“ bezeichnet.

Es ist ein Zeuge geladen.

- 4 Ns 504 Js 1720/19 (12/20) -




VII. Kleine Strafkammer

Mittwoch, 26.08.2020
9:00 Uhr

mit Fortsetzungstermin am 28.08.2020, 9:00 Uhr.


Strafverfahren gegen Sascha E.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.


Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in Bückeburg am 23.11.2018 dem Zeugen W. mit einer unbekannt gebliebenen weiteren Person dem gemeinsamen Tatplan folgend unter Verwendung schwerer Schmuckringe mit Fäusten mindestens 20 Mal an den Kopf geschlagen zu haben, wodurch dieser cutähnliche Verletzungen im rechten und linken Stirnbereich erlitten habe, und den Zeugen sodann aufgefordert zu haben, die Finger von der Zeugin W. zu lassen und aus der Stadt und Niedersachsen zu verschwinden, wobei der unbekannt gebliebene Mittäter dem Zeugen W. ein schwarzes Einhandmesser an den Hals gehalten habe.

Es sind sechs Zeugen geladen.

- 4 Ns 508 Js 346/19 (8/20) -





Dr. Weng
Richter am Landgericht


Artikel-Informationen

erstellt am:
28.07.2020

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