Artikel-Informationen
erstellt am:
27.03.2025
III. Kleine Strafkammer
Dienstag, 15.04.2025
09:00 Uhr
Der ursprüngliche Termin am 17.02.2025 ist verlegt worden.
Strafverfahren gegen S.: Das Amtsgericht Rinteln hat die Angeklagte mit Urteil vom 05.11.2024 wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Cannabis und unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 27.02.2024 in Rinteln zum Eigenkonsum und gewinnbringenden Weiterverkauf 27,6 Gramm brutto Marihuana sowie 64,5 Gramm brutto Amphetamin bei sich zuhause aufbewahrt zu haben, welches sie kurz zuvor erworben habe. Ferner soll die Angeklagte eine Ecstasy-Tablette dort aufbewahrt haben.
Es sind vier Zeugen geladen.
- 4 NBs 204 Js 440/24 (39/24) -
IV. Kleine Strafkammer
Dienstag, 22.04.2025
09:00 Uhr
Strafverfahren gegen K.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 15.02.2007 wegen Beleidigung und versuchter schwerer räuberischer Erpressung im minder schweren Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe 1 Jahr und 5 Monaten verurteilt.
Der Angeklagten wird vorgeworfen, am 25.09.2005 in Bad Nenndorf die Zeugin K. beleidigt zu haben. Er soll ihr ferner ein Trinkglas ans Gesicht gehalten und geäußert haben, er werde ihr das Gesicht zerschneiden, wenn sie ihm nicht 60 € gebe.
Es sind drei Zeugen geladen.
- 4 NBs 407 Js 9150/05 (39/07) -
I. Große Jugendkammer
Mittwoch, 23.04.2025
09:30 Uhr
mit Fortsetzungsterminen am
am Freitag, 25.04.2024, 09:00 Uhr,
am Mittwoch, 30.04.2025, 09:00 Uhr,
am Mittwoch, 07.05.2025, 09:00 Uhr und
am Freitag, 09.05.2025, 09:00 Uhr.
Der ursprüngliche Termin am 27.11.2024 ist verlegt worden.
Strafverfahren gegen O.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum vom 15.01.2010 bis 21.05.2022 in Rodenberg, Bad Nenndorf und anderswo wiederholt an den minderjährigen Zeuginnen S. und S. sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben, sich von diesen Fotos in unbekleidetem Zustand zuschicken haben zu lassen sowie ihnen Fotos seines Gliedes geschickt zu haben. Ferner soll er der Zeugin S. gedroht haben, Nacktbilder von ihr ins Internet zu stellen, sollte sie die sexuellen Kontakte zu ihm und das Übersenden von Nacktbildern nicht fortsetzen.
Der Angeklagte habe zudem über 2.000 Dateien mit Bildern aus dem Internet heruntergeladen, auf denen der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen oder in grob anreißerischer (pornographischer) Weise sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern oder Jugendlichen dargestellt waren.
Es sind sieben Zeugen geladen.
- 4 KLs 406 Js 5470/22 (14/23) -
Dr. Taterka
Vorsitzende Richterin am Landgericht
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erstellt am:
27.03.2025