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Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat April 2024

III. Kleine Strafkammer


Dienstag, 02.04.2024

11:00 Uhr

Strafverfahren gegen V.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 03.08.2023 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich am 25.04.2023 gegen 15:40 Uhr in das Geschäft der Firma ALDI in der Bahnhofsstraße in Stadthagen begeben und dort acht Paar Socken sowie einen Essigausschenker eingesteckt zu haben, ohne sie an der Kasse zu bezahlen.

Es sind keine Zeugen geladen.

- 4 NBs 509 Js 5172/23 (39/23) -



VII. Kleine Strafkammer


Mittwoch, 03.04.2024

10:00 Uhr

Strafverfahren gegen G.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 28.07.2023 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, wobei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, die Zeugin S. am 14.07.2022 in seiner Wohnung in Stadthagen im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung anlässlich eines Beziehungsstreits in den Schwitzkasten genommen und ihr zudem mit dem metallenen Bein eines Küchenstuhls auf den rechte Oberschenkel geschlagen zu haben, wodurch die Zeugin ein schmerzhaftes Hämatom davongetragen habe.

Es sind zwei Zeugen geladen.

- 4 NBs 602 Js 7576/22 (38/23) -



I. Große Jugendkammer


Donnerstag, 04.04.2024

09:30 Uhr

mit Fortsetzungsterminen

am Freitag, 05.04.2024, 09:00 Uhr,

am Dienstag, 09.04.2024, 09:30 Uhr,

am Freitag, 12.04.2024, 09:00 Uhr,

am Mittwoch, 17.04.2024, 09:30 Uhr,

am Freitag, 19.04.2024, 09:00 Uhr,

am Dienstag, 07.05.2024, 09:30 Uhr,

am Mittwoch, 15.05.2024, 09:30 Uhr,

am Donnerstag, 16.05.2024, 09:30 Uhr und

am Mittwoch, 22.05.2024, 09:30 Uhr.

Strafverfahren gegen R. und F.: Den Angeklagten wird vorgeworfen, am 13.08.2022 in Herford vor dem GoParc gemeinschaftlich ohne Rechtfertigung auf die Zeugen S., M., R. und F. eingeschlagen und eingetreten zu haben, wodurch die Zeugen diverse Verletzungen erlitten. Die Angeklagten R. und F. sollen dabei mindestens zehn bzw. mindestens zwei Tritte auf die Köpfe der bereits regungs- und wehrlos am Boden liegenden Zeugen S. und R. ausgeführt und dabei den Tod der Zeugen billigend in Kauf genommen haben.

Es sind 14 Zeugen geladen.

- 4 KLs 407 Js 7951/22 (11/23) -



V. Kleine Jugendkammer


Freitag, 05.04.2024

09:00 Uhr

Strafverfahren gegen C. und C.: Das Amtsgericht Stadthagen hat die Angeklagten mit Urteil vom 12.09.2023 wegen gemeinschaftlichen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bzw. einem Jugendarrest von einer Woche verurteilt. Die Einziehung eines Betrages in Höhe von 6.600,- € wurde angeordnet.

Den Angeklagten wird zur Last gelegt, im Juni 2021 in Ausführung eines gemeinsamen Tatplans ein Pferd und ein Pony unter Angabe unzutreffender Gesundheitszustände der tatsächlich chronisch erkrankten Tiere für 3.000,- € bzw. 3.600,- € an die Zeuginnen H. und H. veräußert zu haben, wobei die Zeuginnen die Tiere bei Kenntnis der wahren Sachlage nicht erworben hätten.

Es sind drei Zeugen geladen.

- 41 NBs 406 Js 9837/21 (8/23) -



IV. Kleine Strafkammer


Dienstag, 09.04.2024

10:00 Uhr

Strafverfahren gegen U.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten mit Urteil vom 29.06.2023 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt, wobei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am Nachmittag des 24.02.2021 in Stadthagen im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung den Zeugen B. mit einer Bierflasche wuchtig auf die linke Gesichtshälfte geschlagen zu haben, sodass die Bierflasche zerbrach und der Zeuge neben Schmerzen eine offene Nasenbeinfraktur 1. Grades, eine Schädelprellung, eine Gesichtsschädelprellung links, eine 8cm lange Risswunde an der linken Schläfe mit arterieller Blutung sowie eine Riss-Quetsch-Wunde mit Defektwunde an der linken Ohrmuschel erlitten haben soll.

Es sind drei Zeugen geladen.

- 4 NBs 509 Js 6470/21 (29/23) -



VII. Kleine Strafkammer


Donnerstag, 18.04.2024

09:00 Uhr

Strafverfahren gegen G.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 01.09.2023 wegen sexueller Belästigung unter Einbeziehung der durch das Urteil des Amtsgerichts Stolzenau vom 03.04.2023, Aktenzeichen 4 Cs 721 Js 38946/20 (137/22), verhängten Strafe und unter Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, wobei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, an einem Tag zwischen Ende Juni 2021 und dem 06.12.2021 im Esszimmer ihres Hauses in Wiedensahl seine Arme um die 1935 geborene Zeugin S., um die er sich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit für einen Pflegestützpunkt kümmerte, geschlungen und versucht zu haben, die Zeugin gegen ihren Willen zu küssen. Als die Zeugin dies durch ein Wegdrehen des Kopfes verhinderte, ließ der Angeklagte sie los, soll die Zeugin dabei aber noch über der Bekleidung an die linke Brust gefasst haben.

Es sind drei Zeugen geladen.

- 4 NBs 305 Js 5166/22 (48/23) -



III. Kleine Strafkammer


Dienstag, 24.04.2024

09:30 Uhr

Strafverfahren gegen F.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 19.06.2023 wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 65 Tagessätzen zu je 36,- € verurteilt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich am 04.10.2022 in Lindhorst im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung rittlings auf den Bauch-/Brustbereich des Zeugen S. gesetzt, den Zeugen mit dem Arm an der Kehle fixiert und sodann mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben, wodurch der Zeuge zeitweise keine Luft bekommen und ein dick angeschwollenes Hämatom an der Schläfe sowie einen blutigen Cut an der Unterlippe erlitten haben soll.

Es sind drei Zeugen geladen.

- 4 NBs 504 Js 10972/22 (37/23) -



III. Kleine Strafkammer


Dienstag, 30.04.2024

09:30 Uhr

Strafverfahren gegen F.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten mit Urteil vom 10.07.2023 wegen Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30,- € verurteilt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 02.12.2022 in Auetal dem Zeugen B. als dem Eigentümer des Nachbargrundstücks gedroht zu haben, indem er mit der Hand über seine – des Angeklagten – Kehle gefahren sei und eine Geste des Kopfabschneidens gemacht habe. Auch soll er dem Zeugen B. Prügel angedroht und die ebenfalls anwesende Zeugin B. als „Hure, Schlampe, Kindsmörderin“ bezeichnet haben.

Es sind sechs Zeugen geladen.

- 4 NBs 504 Js 12587/22 (35/23) -



Dr. Weng

Richter am Landgericht

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.03.2024

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