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Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat April 2022

VII. Kleine Strafkammer

Fortsetzungstermin am
Freitag, 01.04.2022
09:30 Uhr.

Strafverfahren gegen D.: Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten am 01.12.2020 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 15,00 € verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, sich in den frühen Morgenstunden des 12.03.2020 nach Rinteln begeben und die Wohnungstür der Wohnung seiner Lebensgefährtin bzw. ehemaligen Lebensgefährten, der Zeugin K., aufgebrochen zu haben und anschließend den in der Wohnung befindlichen Zeugen F. mit dem Plastikstil eines Wischmops unvermittelt auf die rechte Schulter geschlagen zu haben, wodurch es beim Zeugen F. zu leichten Verletzungen in Form einer Rötung und einem leicht blutenden Kratzer gekommen sei, was der Angeklagte in Kauf genommen habe. Weitere Schläge des Angeklagten mit dem Stil des Wischmops konnte der Zeuge F. mit seinen Armen abwehren.

Es sind vier Zeugen geladen.

- 4 Ns 305 Js 4673/20 (2/21) -



V. Kleine Jugendkammer

Freitag, 01.04.2022
09:00 Uhr.

Strafverfahren gegen R.: Das Amtsgericht Rinteln hat gegen den Angeklagten am 25.11.2021 unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Rinteln vom 26.08.2021, Aktenzeichen 22 Ds 202 Js 5107/21 (23/21), wegen Beleidigung und Bedrohung einen Freizeitarrest verhängt, die Teilnahme an einem Anti-Aggressionstraining sowie einem Verkehrserziehungskurs auferlegt und eine Geldauflage in Höhe von 400,00 € ausgesprochen.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, den Polizeibeamten und Zeugen F. am 12.08.2021 in den Räumlichkeiten der Bundespolizeiinspektion Düsseldorf als „Spasti“ und „Hurensohn“ bezeichnet zu haben, nachdem seine Freundin zuvor in Gewahrsam genommen worden war. Ihm wird weiter zur Last gelegt, dem Zeugen F. am 13.08.2021 auf dem Parkplatz an der Weser in Rinteln im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung mit einem Schraubenzieher in der Hand damit gedroht zu haben, ihn abzustechen, worauf sich der Zeuge mit einem Faustschlag ins Gesicht des Angeklagten zur Wehr gesetzt habe.

Es sind drei Zeugen geladen.

- 41 Ns 202 Js 7637/21 (1/22) -



I. Große Strafkammer

Fortsetzungstermin am
Montag, 04.04.2022
09:00 Uhr
im Rathaussaal Bückeburg

mit weiteren Fortsetzungsterminen am 06.04., 11.04., 13.04., 03.05., 04.05., 11.05., 16.05., 23.05., 25.05., 30.05. und 02.06.2022 jeweils 09:00 Uhr im Rathaussaal Bückeburg.

Strafverfahren gegen neun Angeklagte: Den Angeklagten wird vorgeworfen, im Zusammenhang mit der Plantage für Canabis in der ehemaligen Tennishalle „Am Ziegenbach 10“ in Sachsenhagen zahlreiche Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz begangen zu haben. Insbesondere wird drei Angeklagten vorgeworfen, ohne Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in nicht geringen Mengen mit Cannabis Handel getrieben und dabei als Mitglied einer Bande gehandelt zu haben, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hatte. Den weiteren Angeklagten wird insbesondere die Beihilfe zu diesen Taten vorgeworfen, einem Angeklagten darüber hinaus das eigene Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen.

Es sind derzeit noch vier weitere Zeugen geladen.

- 4 KLs 6041 Js 51262/21 (11/21) -



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 07.04.2022
09:00 Uhr.

Strafverfahren gegen L.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 12.04.2021 wegen beharrlicher und wiederholter Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Anordnung der Gewerbeuntersagung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15,00 € verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in zahlreichen Fällen weiter als Vermittler im Gewerbebereich „Versicherungen, Geldanlagen, Altersvorsorge, Gesundheit und Beruf“ tätig gewesen zu sein, auch nachdem ihm der Landkreis Schaumburg mit rechtskräftigem Bescheid vom 21.02.2017 gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO die weitere Ausübung des Gewerbes wegen steuerlicher Unregelmäßigkeiten untersagt hatte.

Es sind zwei Zeugen geladen.

- 4 Ns 304 Js 10333/18 (16/21) -



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 07.04.2022
13:30 Uhr.

Strafverfahren gegen F.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 13.11.2020 wegen Beleidigung in drei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 10,00 € verurteilt. Das Landgericht Bückeburg – III. Kleine Strafkammer – hat die Berufung des Angeklagten mit Urteil vom 28.09.2021 verworfen. Auf die Revision des Angeklagten wurde das Urteil des Landgerichts Bückeburg aufgehoben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 26.08.2019 die Zeugin K., Tochter der weiteren Zeugen K., als „freche Göre“ bezeichnet, am 31.08.2019 die Kinder der weiteren Zeugen K. als „Asi-Kinder“ und „bekloppte Kinder“ sowie die weitere Zeugin K. selbst am 24.09.2019 als „Hure“ und „blöde Kuh“ betitelt zu haben.

Es sind vier Zeugen geladen.

- 4 Ns 201 Js 7844/19 (1/21) -



I. Große Strafkammer

Fortsetzungstermin am
Dienstag, 12.04.2022
09:30 Uhr.

Strafverfahren gegen S.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, die Zeugin K. am 06.02.2021 in seiner Wohnung in Beckedorf im Zustand zumindest erheblich verminderter Schuldfähigkeit angegriffen, ihr Haare ausgerissen und mit der Faust ins Gesicht geschlagen sowie mit dem beschuhten Fuß ins Gesicht und den Rücken getreten zu haben, wodurch die Zeugin massive Prellungen und Beulen im Gesicht erlitten und mehrere Haarbüschel verloren habe. Anschließend habe er der Zeugin unter Androhung von Gewalt bis zum 08.02.2021 verweigert, die Wohnung zu verlassen.

Dem Angeklagten wird weiter vorgeworfen, die Zeugin K. in seiner Wohnung am 02.04.2021 erneut im Zustand zumindest erheblich verminderter Schuldfähigkeit erneut tätlich angegriffen zu haben. So habe er die Zeugin mehrfach mit der Hand und den Fäusten ins Gesicht geschlagen und sie an den Haaren bis in den Flur gezogen. Weiterhin soll er der Zeugin mit dem Tode gedroht und versucht haben, ihr mit den zerbrochenen Flaschenhälsen zweier Bierflaschen in den Hals zu stechen. Anschließend habe er die Zeugin am Verlassen der Wohnung gehindert. Durch die Tat habe die Zeugin erhebliche Schmerzen, Einblutungen im rechten Trommelfell und im rechten Halsbereich, ein Larynx-Würgetrauma sowie eine Larynx-Prellung sowie diverse Hämatome am Kopf und an den Armen erlitten.

Es sind zwei Sachverständige und drei Zeuginnen geladen.

- 4 KLs 407 Js 2952/21 (13/21) -



IV. Kleine Strafkammer

Dienstag, 12.04.2022
13:30 Uhr.

Strafverfahren gegen K.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 21.06.2021 wegen Beleidigung in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15,00 € verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am Abend des 30.08.2020 in der Spielbank Löwenplay in der Obernstraße 17 in Stadthagen im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung die Zeugin S. zunächst als „fette Hure“ bezeichnet und die Zeugin auf deren Vorhalt, er habe hier schon mit allen Frauen „gefickt“ sodann mit der flachen Hand derart auf die rechte Gesichtshälfte geschlagen zu haben, dass der Zeugin die Brille herunterrutschte. Anschließend soll er die Zeugin mit beiden Händen am Hals gepackt und sie kräftig hin und her geschüttelt haben, wodurch die Zeugin weitere Schmerzen und Hämatome erlitten habe.

Es sind drei Zeugen geladen.

- 4 Ns 507 Js 9795/20 (27/21) -



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 14.04.2022
09:00 Uhr.

Strafverfahren gegen V.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 22.04.2021 wegen des Vorenthaltens von Arbeitsentgelten in 17 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 40,00 € verurteilt und die Einziehung der durch die Taten Erlangten 17.879,55 € angeordnet.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in seiner Eigenschaft als kaufmännischer Geschäftsführer eines Altenheims in Bad Nenndorf in den Jahren 2018 und 2019 in 17 Fällen Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer im Umfang von insgesamt 17.879,55 € nicht an die jeweiligen Krankenkassen weitergeleitet zu haben.

Es sind zwei Zeugen geladen.

- 4 Ns 304 Js 8381/19 (22/21) -



VII. Kleine Strafkammer

Dienstag, 19.04.2022
09:30 Uhr.

Strafverfahren gegen C.: Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten am 08.04.2021 wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt und die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf eines Jahres keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 25.11.2020 gegen 23:25 Uhr unter laufender Bewährung mit einem VW-Golf die Bundesstraße 83 befahren zu haben, obwohl er nicht über die zum Führen des Fahrzeugs benötigte Fahrerlaubnis verfügte, was er wusste.

Es sind zwei Zeugen geladen.

- 4 Ns 508 Js 11046/20 (12/20) -



III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 26.04.2022
13:30 Uhr.

Strafverfahren gegen F.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 23.09.2021 wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am frühen Nachmittag des 17.08.2020 mit dem gesondert verfolgten B. den Getränkemarkt Hol ab in Stadthagen angefahren zu haben, wo der B. anschließend verabredungsgemäß acht Kisten Bier zum Preis von je 18,03 € pro Kiste von einem Außenaufsteller des Getränkemarkt entwendete ohne zu zahlen, während der Angeklagte mit dem Fluchtfahrzeug auf dem angrenzenden Gelände einer Shell Tankstelle wartete, um die Ware entgegen zu nehmen.

Es sind drei Zeugen geladen.

- 4 Ns 508 Js 9134/20 (31/21) -



Dr. Weng

Richter am Landgericht


Artikel-Informationen

erstellt am:
29.03.2022

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