Text Logo Landgericht Bückeburg Niedersachsen klar Logo

Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat April 2021


I. Große Jugendkammer


Donnerstag, 08.04.2021

09:00 Uhr


mit Fortsetzungstermin am 15.04.2021, 9:00 Uhr.


Strafverfahren gegen Pascal L, Tim Z. und Nick H.: Das Amtsgericht Stadthagen – Jugendschöffengericht – hat den Angeklagten L. am 10.11.2020 wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Weiterhin wurden die Angeklagten H. und Z. wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung zur Zahlung von 600 € bzw. 300 € an gemeinnützige Organisationen verurteilt. Schließlich wurden die Angeklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an den Nebenkläger H. ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 € zu zahlen.


Dem Angeklagten L. wird zur Last gelegt, dem Nebenkläger in dessen Wohnung in Nordsehl am Abend des 19.03.2019 zwei Ohrfeigen verpasst zu haben, wodurch dieser einen Tinnitus sowie eine Trommelfellperforation rechtzeitig erlitten habe. Weiterhin habe er durch diese Gewaltanwendung und die Androhung weiterer Gewalt die Freundin des Nebenklägers, die Zeugin M., zur Aushändigung von 100 € gebracht, die der Nebenkläger dem Angeklagten L. schuldete. Den Angeklagten Z. und H. wird zur Last gelegt, das Vorhaben des Angeklagten L. gekannt und gebilligt zu haben und diesem durch ihre Anwesenheit in der Wohnung des Nebenklägers hierbei Hilfe geleistet zu haben.


Es sind zwei Zeugen geladen.

- 40 Ns 305 Js 4082/19 (2/21) –


VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 15.04.2021

09:00 Uhr.

Strafverfahren gegen Marianna S.: Das Amtsgericht Stadthagen hat die Angeklagte am 05.05.2020 wegen Betruges in drei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen zu je 5 € verurteilt. Die Einziehung des Wertes des Taterlangten in Höhe von 3.805,24 € wurde angeordnet.

Der Angeklagten wird zur Last gelegt, in drei Fällen gegenüber dem Jobcenter des Landkreises Schaumburg den schenkungsweisen Empfang von Geldleistungen nicht angegeben zu haben und hierdurch Leistungen des Jobcenters in Höhe von 3.805,24 € erhalten zu haben, auf die sie keinen Anspruch gehabt habe.

Es sind drei Zeugen geladen.

- 4 Ns 406 Js 5302/18 (20/20) -

V. Kleine Jugendkammer


Donnerstag, 15.04.2021

13:00 Uhr.


Strafverfahren gegen Dominik L.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 27.08.2020 wegen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen für schuldig befunden. Er wurde zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit sowie der Teilnahme an einem Beratungsgespräch der Drogenberatung verurteilt. Der Wert des Taterlangten in Höhe von 750 € und ein Mobiltelefon wurden eingezogen.


Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, zwischen Ende 2018 und August 2019 in Lindhorst und anderenorts mit Marihuana gehandelt zu haben, um sich seinen Lebensunterhalt aufzubessern.


Es sind vier Zeugen geladen.

- 41 Ns 204 Js 5639/19 (12/20) -


III. Kleine Strafkammer


Dienstag, 20.04.2021

9:30 Uhr.


Strafverfahren gegen Mirco S.: Das Amtsgericht Stadthagen verurteilte den Angeklagten wegen Betruges in vier Fällen, Erschleichens von Leistungen in drei Fällen sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis unter Einbeziehung einer Vorverurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Weiter wurde die Einziehung eines Wertes von rund 1.601 € angeordnet.


Dem Angeklagten wird u. a. zur Last gelegt, er habe in Stadthagen in der Zeit vom Februar 2018 bis Januar 2019 einen Rechtsanwalt zur Vertretung in einem Strafverfahren beauftragt, obwohl er gewusst habe, dass er das fällige Honorar nicht vereinbarungsgemäß würde zahlen können. Weiter habe er über Ebay Arbeitsschuhe und eine Arbeitsjacke zum Verkauf angeboten, obwohl er die Gegenstände nicht abgeben habe wollen; den sich meldenden Geschädigten Viktor N. habe er veranlasst, 105 € für die Schuhe und die Jacke an ihn zu überweisen; dieses Geld habe der Angeklagte für sich selbst verwendet und die Ware nicht an den Geschädigten ausgehändigt. Ferner soll der Angeklagte in zwei weiteren Fällen über Ebay Waren zum Kauf angeboten und darauf Gelder erhalten haben, ohne die Waren herauszugeben.


Es sind zwei Zeugen geladen.

- 4 Ns 502 Js 6465/18 (10/20) -


VII. Kleine Strafkammer


Mittwoch, 21.04.2021

09:00 Uhr.


Strafverfahren gegen Garip B.: Das Amtsgericht Stadthagen verurteilte den Angeklagten am 21.05.2019 wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten.


Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am Vormittag des 30.07.2017 die Aral-Tankstelle in der Vornhäger Straße 35 in Stadthagen in betrunkenem Zustand aufgesucht und den Zeugen T. unter anderem in türkischer Sprache als „arrogantes Arschloch“ und „Hurensohn“ bezeichnet zu haben, nachdem der Angeklagte auf dem Gelände der Tankstelle zunächst uriniert und der Zeuge T. ihm daraufhin Hausverbot erteilt hatte. Ihm wird weiter zu Last gelegt, gegen die Beifahrertür eines auf dem Tankstellengelände abgestellten BMW getreten und hierdurch einen Schaden in Höhe von 4.000 € verursacht zu haben. Schließlich wird ihm zur Last gelegt, eine halbvolle Bierflasche aus einer Entfernung von ca. 6 m in Richtung des Zeugen T. geworfen zu haben, um diesen zu verletzen, wobei der Zeuge T. nur deshalb nicht von der Flasche am Kopf getroffen worden sei, da er dem Flaschenwurf habe ausweichen können.


Es ist ein Sachverständiger geladen.

- 4 Ns 508 Js 7139/17 (45/19) -


I. Große Strafkammer


Mittwoch, 21.04.2021

09:00 Uhr


mit Fortsetzungsterminen am 05.05., 06.05. und 19.05.2021, jeweils 09:00 Uhr.


Strafverfahren gegen Hans-Jürgen L. und Philip L.: Den Angeklagten wird vorgeworfen, in Bückeburg im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 29.01.2018 an ihrer Wohnanschrift im Kellergeschoss eine Marihuanaplantage betrieben und mit den geernteten Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben, wobei die Angeklagten in ihrer Wohnung Zugriff auf diverse Waffen gehabt haben sollen. Sie sind angeklagt, in sieben Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben und dabei Schusswaffen oder einen sonstigen gefährlichen Gegenstand mit sich geführt zu haben, der nach seiner Art zur Verletzung von Personen geeignet oder bestimmt war, und zugleich in sechs Fällen durch dieselbe Handlung Betäubungsmitteln unerlaubt angebaut zu haben.


Es sind fünf Zeugen geladen.

- 4 KLs 409 Js 555/18 (2/19) -


I. Große Jugendkammer


Donnerstag, 28.04.2021

09:30 Uhr.


Strafverfahren gegen Nick H.: Das Amtsgericht Stadthagen – Jugendschöffengericht – hat den Angeklagten am 26.10.2020 wegen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Jugendstrafe von neun Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Daneben wurde der Angeklagte zu einem Jugendarrest von einer Woche verurteilt. Die Einziehung des Wertes des Taterlangten in Höhe von 2.040 € wurde angeordnet.


Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 12.03.2019 in Niederwöhren auf dem Parkplatz der dortigen Skaterbahn an der Sportplatzstraße Marihuana verkauft zu haben.


Es sind zwei Zeugen geladen.

- 40 Ns 303 Js 2684/19 (1/21) -


VII. Kleine Strafkammer


Donnerstag, 29.04.2021

09:00 Uhr.


Strafverfahren gegen Besim K.: Das Amtsgericht Bückeburg verurteilte den Angeklagten am 17.09.2020 wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.


Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, den Zeugen S. am 22.02.2020 im Fitnessstudio easyfitness in Bückeburg infolge einer Auseinandersetzung um 50 € zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben und den Zeugen zweimal mit einer 5-Kilo-Hantelscheibe beworfen und dabei einmal im Oberkörper- und Brustbereich sowie einmal in Wangenknochen bzw. Schläfenbereich der linken Gesichtshälfte getroffen zu haben, wodurch der Zeuge S. Schmerzen und Prellungen in den betroffenen Bereichen erlitten habe. Dem Angeklagten wird weiter zur Last gelegt, dem Zeugen S. bei dieser Gelegenheit mehrfach mit dem Tode gedroht zu haben.


Es sind vier Zeugen geladen.

- 4 Ns 506 Js 2225/20 (32/20) -


Dr. Weng

Richter am Landgericht


Artikel-Informationen

erstellt am:
30.03.2021

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln