Artikel-Informationen
erstellt am:
26.02.2026
I. Große Strafkammer
Montag, 02.03.2026
09:30 Uhr
mit Fortsetzungstermin
am Donnerstag, 05.03.2026, 09:30
Strafverfahren gegen A. und A.: Den Angeklagten wird vorgeworfen, in Nienstädt, Lindhorst und andernorts in der Zeit zwischen dem 26.01.2023 und dem 06.01.2025 gemeinschaftlich als Bande mit den im Strafverfahren Az. 4 KLs 304 Js 5652/24 (5/25) gesondert verfolgten Mittätern 16 verschiedene Straftaten unter wechselnder Beteiligung begangen zu haben, wobei nicht alle Mitglieder der Bande jeweils an allen Taten beteiligt gewesen sein sollen.
Dabei sollen sie sich unter teilweiser Verwendung von Brecheisen o.ä. jeweils Zutritt zu verschiedenen Einkaufsmärkten verschafft haben, wo sie Tabakwaren im Gesamtwert von knapp 200.000 € entwendet haben sollen, um diese für sich selbst zu verwenden. In zwei Fällen soll es dabei beim Versuch geblieben sein.
Es sind zwei Zeugen geladen.
- 4 KLs 304 Js 7271/25 (7/25) –
VII. Kleine Strafkammer
Donnerstag, 05.03.2026
09:00 Uhr
Strafverfahren gegen B.: Das Amtsgerichts Stadthagen hatte den Angeklagten mit Urteil vom 10.01.2023 wegen Diebstahls und vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Monaten und zwei Wochen verurteilt. Die hiergegen gerichtete Berufung des Angeklagten hat das Landgericht Bückeburg mit Urteil vom 05.05.2025 verworfen.
Auf die Revision des Angeklagten hat das OLG Celle mit Beschluss vom 30.07.2025 das landgerichtliche Urteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an einer andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 28.04.2021 in einem Supermarkt in Stadthagen Nahrungsmittel im Wert von 21,81 € gestohlen zu haben, um sie für sich zu verwenden. Nachdem ihn die Marktleiterin auf die entwendeten Nahrungsmittel ansprach, soll er ihr bei dem Versuch sich loszureißen eine Schürfwunde beigebracht und mit einer Bierdose nach ihrem Kopf geschlagen haben, wobei die Marktleiterin sich wegducken konnte.
Es sind keine Zeugen oder Sachverständigen geladen.
- 4 NBs 305 Js 6477/21 (5/23) –
VII. Kleine Strafkammer
Donnerstag, 05.03.2026
14:00 Uhr
Strafverfahren gegen W.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 27.08.2025 wegen Betruges unter Einbeziehung einer weiteren Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in den Jahren 2016 bis 2018 in Stadthagen die Auszahlung von ungekürzten Sozialleistungen erwirkt zu haben, ohne die für den Leistungsbezug relevanten Umstände und Veränderungen dem Jobcenter angegeben zu haben, obwohl ihm die diesbezügliche Verpflichtung bekannt gewesen sei.
Es sind keine Zeugen oder Sachverständigen geladen.
- 4 NBs 304 Js 9267/23 (34/25) -
I. Große Strafkammer
Dienstag, 10.03.2026
09:30 Uhr
mit Fortsetzungstermin
am Donnerstag, 12.03.2026, 09:30 Uhr
Sicherungsverfahren gegen K.: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Zustand der Schuldunfähigkeit am 21.09.2025 in Rinteln den Zeugen K. mit einem Messer in den Bauch gestochen zu haben. Ferner soll er sodann mit dem Messer nach der Zeugin K. gestochen haben, um diese zu verletzen. Die Zeugin konnte jedoch ausweichen und blieb unverletzt.
Es sind vier Zeugen und ein Sachverständiger geladen.
- 4 KLs 406 Js 9649/25 (9/25) -
II. Große Strafkammer
Mittwoch, 11.03.2026
09:00 Uhr
mit Fortsetzungsterminen
am Mittwoch, 18.03.2026, 09:00 Uhr,
am Montag, 23.03.2026, 09:00 Uhr,
am Dienstag, 07.04.2026, 09:00 Uhr,
am Freitag, 17.04.2026, 09:00 Uhr,
am Donnerstag, 23.04.2026, 09:00 Uhr,
am Montag, 27.04.2026, 09:00 Uhr,
am Mittwoch, 06.05.2026, 11:00 Uhr,
am Dienstag, 19.05.2026, 09:00 Uhr und
am Mittwoch, 20.05.2026, 09:00 Uhr.
Strafverfahren gegen B. und G.: Das Landgericht Bückeburg hatte mit Urteil vom 06.02.2025 die Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig gesprochen, den Angeklagten G. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und einem Monat und den Angeklagten B. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.
Den Angeklagten war u.a. vorgeworfen worden, in der Zeit zwischen dem 01.01.2022 und dem 14.02.2024 in Bückeburg durch 427 Straftaten einen fortgesetzten Handel mit Kokain an Endkonsumenten betrieben zu haben, um sich dadurch eine erhebliche dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen.
Auf die Revision der Angeklagten hat der BGH mit Beschluss vom 25.09.2025 das landgerichtliche Urteil im Wesentlichen aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer der Landgerichts Bückeburg zurückverwiesen.
Es sind 13 Zeugen geladen.
- 4 KLs 204 Js 11960/22 (16/24) -
V. Kleine Jugendkammer
Freitag, 20.03.2026
09:00 Uhr
- nicht öffentlich -
Strafverfahren gegen K.: Das Landgericht Bückeburg verhandelt über die Berufung des Angeklagten wegen des Vorwurfs der falschen uneidlichen Aussage.
- 41 NBs 202 Js 12168/24 (2/25) -
Dr. Taterka
Vorsitzende Richterin am LandgerichtArtikel-Informationen
erstellt am:
26.02.2026