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Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Feburar 2026

Es wird in Ergänzung zu der Pressevorschau vom 31.01.2026 folgendes weiteres Verfahren angekündigt:



I. Große Jugendkammer

Dienstag, 24.02.2026

12:00 Uhr


mit Fortsetzungsterminen am


am Donnerstag, 05.03.2026, 08:30 Uhr,

am Dienstag, 24.03.2026, 09:30 Uhr,

am Mittwoch, 25.03.2026,14:00 Uhr,

am Donnerstag, 26.03.2026,14:00 Uhr,

am Montag, 30.03.2026, 09:30 Uhr,

am Mittwoch, 01.04.2026, 09:00 Uhr,

am Donnerstag, 16.04.2026, 09:30 Uhr und

am Mittwoch, 29.04.2026, 09:30 Uhr.


Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass sich ggf. Verhandlungstermine und -zeiten im Verlauf des Prozesses noch ändern können. Etwaige Änderungen werden auf der Homepage des Landgerichts Bückeburg bekannt gegeben.


Strafverfahren gegen G. und N.:

Den Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum zwischen dem 17.11.2024 bis zum 15.09.2025 bei elf verschiedene Gelegenheiten in Bückeburg, Minden, Wuppertal und Stahnsdorf – der Angeklagte G. dabei als Heranwachsender – gemeinschaftlich und gewerbsmäßig handelnd mit Cannabis im Umfang von insgesamt über 30 kg Handel getrieben zu haben.

Den Angeklagten wird ferner vorgeworfen, am 16.12.2024 in Bückeburg den Zeugen O. zu sich bestellt und ihn sodann mit Faustschlägen gegen den Oberkörper angegriffen sowie dem Zeugen eine Glasflasche gegen den Kopf geschlagen zu haben. Hierdurch sollte der Zeuge von einer Aussage in einem Strafverfahren gegen den Vater des Angeklagten G. abgehalten werden. Der Zeuge erlitt erhebliche Schmerzen sowie eine Schädelprellung links, blutige Kratzer, Rötungen und Schwellungen. Er sagte gleichwohl im Strafverfahren gegen den Vater des Angeklagten G. aus.

Dem Angeklagten G. wird zudem vorgeworfen, am 06.07.2025 in Bückeburg mit einem PKW öffentliche Straßen befahren zu haben, obwohl er hierzu aufgrund des Konsums von Lachgas nicht mehr in der Lage gewesen sei, was er zumindest billigend in Kauf genommen habe.


Es sind 22 Zeugen und zwei Sachverständige geladen.


- 4 KLs 204 Js 7502/24 (1/26) -




VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 05.02.2026

11:00 Uhr


Strafverfahren gegen A.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten mit Urteil vom 19.08.2025 wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt und dem Angeklagten das Führen von Kfz im Straßenverkehr für die Dauer von einem Monat verboten.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 07.09.2024 auf der B 65, nachdem er den Zeugen H. überholt hatte, vor diesem eingeschert zu sein und seinen PKW ohne vernünftigen Grund gezielt so stark abgebremst zu haben, dass es zu einem Zusammenstoß kam, bei dem beide PKW leicht beschädigt wurden.

Es sind zwei Zeugen geladen.

- 4 NBs 204 Js 10544/24 (32/25) -


III. Kleine Strafkammer

Montag, 16.02.2026

09:00 Uhr


mit Fortsetzungsterminen

am Dienstag, 17.02.2026, 09:00 Uhr und

am Montag, 23.02.2026, 09:00 Uhr.

Strafverfahren gegen K.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 26.06.2025 wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Frühsommer 2020 in Lindhorst die Zeugin T. gegen deren Willen zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben und sie in deren Verlauf wuchtig von sich gestoßen zu haben, so dass die Zeugin mit dem Hinterkopf gegen eine hinter ihr stehende Waschmaschine prallte.

Es sind sechs Zeugen geladen.

- 4 NBs 306 Js 9360/22 (31/25) -


VII. Kleine Strafkammer

Dienstag, 17.02.2026

09:00 Uhr


Strafverfahren gegen Ö. und Ö.: Das Amtsgericht Rinteln hat die Angeklagten mit Urteil vom 17.06.2025 wegen gefährlicher Körperverletzung jeweils zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, am 04.06.2024 in Rinteln nach einer verbalen Auseinandersetzung unter mehreren Mitgliedern zweier Familien den Zeugen T. mit den Fäusten u.a. gegen den Hinterkopf und ins Gesicht geschlagen und die Schläge gegen den Zeugen auch dann fortgesetzt zu haben, als dieser bereits zu Boden gegangen war, wodurch der Zeuge eine Platzwunde mit Prellmarke und ein Hämatom im Gesicht erlitt.

Es sind sechs Zeugen geladen.

- 4 NBs 503 Js 7295/24 (28/25) -


III. Kleine Strafkammer

Mittwoch, 25.02.2026

09:00 Uhr


Strafverfahren gegen W.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 27.06.2025 wegen unerlaubten Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 28.09.2023 in Stadthagen mindestens 37.350 kinderpornographische und 12.512 jugendpornographische Dateien auf verschiedenen Datenträgern besessen zu haben.

Es ist eine Zeugin geladen.

- 4 NBs 8140 Js 95216/23 (27/25) -


Dr. Taterka

Vorsitzende Richterin am Landgericht

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.01.2026
zuletzt aktualisiert am:
19.02.2026

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