Artikel-Informationen
erstellt am:
28.11.2025
III. Kleine Strafkammer
Dienstag, 02.12.2025
10:00 Uhr
Strafverfahren gegen D.: Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten mit Urteil vom 26.06.2025 wegen Besitzes kinderpornographischer und jugendpornographischer Inhalte zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt, wobei die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 30.05.2023 in Rinteln 102.157 kinderpornographische und 18.909 jugendpornographische Dateien auf verschiedenen Datenträgern besessen zu haben.
Es sind keine Zeugen geladen.
- 4 NBs 8811 Js 36291/23 (25/25) -
III. Kleine Strafkammer
Freitag, 05.12.2025
09:00 Uhr
Strafverfahren gegen B.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten mit Urteil vom 01.07.2025 wegen Diebstahls im besonders schwerem Fall in 5 Fällen, Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Es hat ferner den Wert des Erlangten eingezogen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen dem 25.12.2023 und dem 02.06.2024 bei fünf verschiedenen Gelegenheiten in Bückeburg Sachen, vorwiegend Elektrowerkzeuge und Fahrräder, entwendet zu haben, auf die er keinen Anspruch hatte, um diese für sich zu behalten. Ferner habe er am 05.06.2024 in Bückeburg ein Butterflymesser und ein Elektroimpulsgerät besessen.
Es ist ein Zeuge geladen.
- 4 NBs 201 Js 1705/24 (21/25) -
I. Große Strafkammer
Dienstag, 09.12.2025
09:30 Uhr
mit Folgeterminen
am Donnerstag, 11.12.2025, 09:30 Uhr und
am Dienstag, 16.12.2025, 09:30 Uhr.
Sicherungsverfahren gegen N.: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Zustand der Schuldunfähigkeit am 16.04.2025 in Bückeburg den Motorraum des KFZ des Zeugen T. in Brand gesetzt zu haben, wodurch der gesamte PKW in Brand geriet und zerstört wurde. Ferner soll er am 24.06.2025 in Bückeburg eine Mülltonne in Brand gesetzt haben.
Es sind zehn Zeugen und ein Sachverständiger geladen.
- 4 KLs 304 Js 4734/25 (8/25) -
III. Kleine Strafkammer
Mittwoch, 10.12.2025
09:00 Uhr
Strafverfahren gegen K.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 24.01.2025 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, wobei die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in der Nacht vom 25. auf den 26.12.2023 in Wiedensahl den Zeugen P. mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben, wodurch der Zeuge ein Brillenhämatom und eine nichtdislozierte Nasenbeinfraktur erlitt.
Es sind sechs Zeugen geladen.
- 4 NBs 506 Js 1443/24 (7/25) -
VII. Kleine Strafkammer
Donnerstag, 11.12.2025
09:00 Uhr
Strafverfahren gegen A.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 16.05.2025 wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Diebstahl zu einer Gesamtgeldstrafe von 140 Tagessätzen à 15 € verurteilt.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 23.09.2023 in Stadthagen in der Wohnung der Zeugin A. diese fest am Hals gegriffen zu haben, so dass sie Schwierigkeiten mit der Atmung hatte und ihren Hinterkopf gegen die Zimmerwand geschlagen zu haben. Ferner soll er das Smartphone der Zeugin A. entwendet haben.
Es sind drei Zeugen geladen.
- 4 NBs 305 Js 11912/23 (26/25) -
VII. Kleine Strafkammer
Mittwoch, 17.12.2025
09:00 Uhr
Strafverfahren gegen A.: Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten mit Urteil vom 06.05.2025 wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie versuchter Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 29.05.2023 in Rinteln den Zeugen B. mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben und versucht zu haben, ihm mit einem Messer Stichverletzungen zuzufügen. Ihm wird ferner vorgeworfen, am 28.07.2024 in Bückeburg den Zeugen M. mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben und unter Vorhalten eines Messers versucht zu haben, den Zeugen M. dazu zu bewegen, dem Angeklagten dessen SIM-Karte zurückzugeben. Im Anschluss soll er den Zeugen M. mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und ihn die Treppe hinuntergestoßen haben.
Es ist ein Sachverständiger geladen.
- 4 NBs 508 Js 3348/24 (18/25) -
I. Große Jugendkammer
Donnerstag, 18.12.2025
11:00 Uhr
Strafverfahren gegen D.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 11.06.2024 des unerlaubten Verschaffens und Besitzes kinderpornographischer Inhalte für schuldig erklärt und ihm die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 500 € auferlegt.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen Ende 2018 und Ende 2020 kinderpornographische Inhalte aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Am 03.03.2022 verfügte er in Stadthagen über 30 kinderpornographische Inhalte auf seinem Mobiltelefon.
Es sind zwei Zeugen geladen.
- 40 NBs 8414 Js 10869/22 (3/24) -
Dr. Taterka
Vorsitzende Richterin am LandgerichtArtikel-Informationen
erstellt am:
28.11.2025