Artikel-Informationen
erstellt am:
30.03.2026
I. Große Jugendkammer
Mittwoch, 08.04.2026
09:30 Uhr
mit Fortsetzungsterminen
am Freitag, 10.04.2026, 09:00 Uhr und
am Mittwoch, 15.05.2026, 09:30 Uhr.
Strafverfahren gegen H. und C.: Den Angeklagten wird vorgeworfen, am 20.05.2024 in Bückeburg den Zeugen V. durch Vorhalten eines Messers dazu gebracht zu haben, ihnen sein Smartphone auszuhändigen, um dieses für sich zu verwenden. Auf das Smartphone hatten die Angeklagten, wie sie wussten, keinen Anspruch.
Es sind vier Zeugen geladen.
- 4 KLs 202 Js 5216/24 (1/25) –
III. Kleine Strafkammer
Mittwoch, 15.04.2026
09:00 Uhr
Strafverfahren gegen Z.: Das Amtsgericht Rinteln hat die Angeklagte mit Urteil vom 09.12.2025 wegen Betruges in elf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, wobei die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Ferner hat das Amtsgericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 2.880 € angeordnet.
Der Angeklagten wird zur Last gelegt, zwischen dem 23.02.2024 und dem 17.05.2024 in Rinteln im Internet Fußballtickets zum Kauf angeboten zu haben, obwohl sie – wie sie gewusst habe – weder willens noch in der Lage gewesen sei, diese Tickets an die Erwerber tatsächlich zu liefern.
Es sind keine Zeugen oder Sachverständigen geladen.
- 4 NBs 304 Js 6095/25 (1/26) -
V. Kleine Jugendkammer
Freitag, 17.04.2026
09:00 Uhr
Strafverfahren gegen S.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 30.09.2025 wegen Körperverletzung schuldig gesprochen. Es hat gegen ihn einen Dauerarrest von vier Wochen verhängt und ihm aufgegeben, für die Dauer von viereinhalb Monaten an einem Anti-Aggressionstraining teilzunehmen.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 19.12.2024 den Zeugen W. mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben, wodurch der Zeuge eine Platzwunde an der Stirn erlitt und seine Brille beschädigt wurde.
Es sind zwei Zeugen geladen.
- 41 NBs 202 Js 62537/25 (1/26) –
III. Kleine Strafkammer
Montag, 20.04.2026
14:30 Uhr
Der ursprüngliche Termin am 25.02.2026 ist verlegt worden.
Strafverfahren gegen W.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 27.06.2025 wegen unerlaubten Besitzes kinder- und jugendpornographischer Inhalte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 28.09.2023 in Stadthagen mindestens 37.350 kinderpornographische und 12.512 jugendpornographische Dateien auf verschiedenen Datenträgern besessen zu haben.
Es ist eine Zeugin geladen.
- 4 NBs 8140 Js 95216/23 (27/25) -
Dr. Taterka
Vorsitzende Richterin am LandgerichtArtikel-Informationen
erstellt am:
30.03.2026