Artikel-Informationen
erstellt am:
22.12.2025
zuletzt aktualisiert am:
28.01.2026
Es wird in Ergänzung zu der Pressevorschau vom 19.12.2025 folgendes weiteres Verfahren angekündigt:
I. Große Jugendkammer
Dienstag, 27.01.2026
09:30 Uhr
mit Fortsetzungsterminen am
am Donnerstag, 05.02.2026, 09:00 Uhr. Ggf. ergeht bereits am 05.02.2026 eine Entscheidung.
(am Dienstag, 24.02.2026, 10:30 Uhr und
am Dienstag, 03.03.2026, 09:30 Uhr)
Strafverfahren gegen A. und E.: Das Amtsgericht – Jugendschöffengericht –Stadthagen hat die Angeklagten mit Urteil vom 04.04.2025 der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung sowie darüber hinaus den Angeklagten A. wegen vorsätzlicher Körperverletzung sowie Bedrohung in Tateinheit mit versuchter Nötigung schuldig gesprochen. Der Angeklagten A. ist zu einer Jugendstrafe von drei Jahren, der Angeklagte E. zu einer Jugendstrafe von einem Jahr verurteilt worden.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, am 09.04.2024 in Stadthagen gemeinsam mit den rechtskräftig Verurteilten D. und G. und dem gesondert Verfolgten K. den Zeugen K. ohne weitere Vorwarnung gemeinschaftlich mit Fäusten gegen den Kopf geschlagen zu haben, so dass der Zeuge zu Boden ging. Am Boden liegend soll der Zeuge von der Gruppe um die Angeklagten weitere Schläge und Tritte gegen Kopf und Körper erhalten haben, wodurch er eine Schädel- und Lendenwirbelsäulenprellung erlitt und in deren Folge er unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet.
Dem Angeklagten A. wird ferner vorgeworfen, am 05.09.2024 in Stadthagen den Zeugen M. mit der Faust mit erheblicher Kraft mindestens 20 Mal in das Gesicht und die Rippen geschlagen zu haben. Nachdem der Angeklagte von dem Zeugen abließ, soll er diesen angeschrien und ihm gedroht haben, er werde den Zeugen umbringen, wenn er – der Angeklagte – wegen dieser Sache in den Knast müsse. Der Zeuge erlitt schwere Verletzungen, u.a. eine Fraktur des rechten Unterkiefers.
Der Angeklagte A. soll sodann am 13.10.2024 in Stadthagen dem Zeugen M. gedroht haben, er werde ihm den anderen Kiefer auch noch brechen, wenn der Zeuge seine Anzeige nicht zurückziehe.
Es sind acht Zeugen geladen.
- 40 NBs 202 Js 4480/24 (5/25) -
Dr. Taterka
Vorsitzende Richterin am LandgerichtIII. Kleine Strafkammer
Dienstag, 06.01.2026
09:00 Uhr
Der ursprüngliche Termin vom 10.12.2025 ist verlegt worden.
Strafverfahren gegen K.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 24.01.2025 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, wobei die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in der Nacht vom 25. auf den 26.12.2023 in Wiedensahl den Zeugen P. mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben, wodurch der Zeuge ein Brillenhämatom und eine nichtdislozierte Nasenbeinfraktur erlitt.
Es sind sechs Zeugen geladen.
- 4 NBs 506 Js 1443/24 (7/25) -
VII. Kleine Strafkammer
Mittwoch, 07.01.2026
09:00 Uhr
Strafverfahren gegen M.: Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten mit Urteil vom 03.06.2025 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen, unerlaubten Entfernens vom Unfallort und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten und 2 Wochen verurteilt, wobei die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 07.04.2024, am 08.09.2024 und am 09.09.2024 in Rinteln einen PKW im Straßenverkehr geführt zu haben, obwohl er die hierfür erforderliche Erlaubnis nicht besaß. Am 07.04.2024 soll er dabei mit dem von ihm geführten PKW gegen einen geparkten PKW gestoßen sein und einen Schaden von etwa 8.600 € verursacht haben. Obwohl er den Anstoß bemerkt haben soll, soll sich der Angeklagte sodann vom Unfallort entfernt haben. Dem Angeklagten wird ferner vorgeworfen, am 08.09.2024 in Rinteln die Zeugin B. beleidigt zu haben.
Es sind sieben Zeugen geladen.
- 4 NBs 204 Js 10521/24 (20/25) -
III. Kleine Strafkammer
Dienstag, 13.01.2026
11:30 Uhr
Strafverfahren gegen N.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 13.05.2025 wegen unerlaubten Besitzes kinderpornographischer Inhalte zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 50 € verurteilt.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 13.07.2023 in Bad Nenndorf auf seinem Mobiltelefon über fünf kinderpornographische Inhalte verfügt zu haben.
Es sind keine Zeugen geladen.
- 4 NBs 8563 Js 56338/23 (29/25) -
VII. Kleine Strafkammer
Donnerstag, 15.01.2026
09:00 Uhr
Strafverfahren gegen S.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten mit Urteil vom 12.08.2025 wegen Bedrohung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 60 € verurteilt.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 21.04.2025 in Bad Eilsen die Zeuginnen Y. und H. damit bedroht zu haben, diese mit einem Messer erheblich zu verletzen oder zu töten.
Es sind vier Zeugen geladen.
- 4 NBs 602 Js 5037/25 (30/25) -
I. Große Strafkammer
Freitag, 16.01.2026
09:00 Uhr
mit Folgeterminen
am Freitag, 23.01.2026, 09:00 Uhr,
am Freitag, 30.01.2026, 09:00 Uhr,
am Freitag. 06.02.2026, 09:00 Uhr und
am Montag, 09.02.2026, 09:00 Uhr.
- nicht öffentlich -
Strafverfahren gegen Q.: Das Landgericht Bückeburg verhandelt über die Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit Vergewaltigung.
- 40 NBs 406 Js 5439/22 (5/24) -
VII. Kleine Strafkammer
Donnerstag, 22.01.2026
09:00 Uhr
Strafverfahren gegen J.: Das Amtsgericht Stadthagen hat die Angeklagte mit Urteil vom 06.06.2025 wegen Verletzung der Unterhaltspflicht verwarnt und die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 40 € vorbehalten. Ferner hat es den Wert des Erlangten in Höhe von 5.564 € eingezogen.
Der Angeklagten wird zur Last gelegt, zwischen dem 01.09.2023 und dem 23.09.2024 trotz Verpflichtung durch gerichtlichen Beschluss den Unterhalt für ihre bei dem Kindsvater wohnende Tochter nicht gezahlt zu haben.
Es ist ein Zeuge geladen.
- 4 NBs 204 Js 3721/24 (24/25) -
VII. Kleine Strafkammer
Montag, 26.01.2026
09:00 Uhr
Der ursprüngliche Termin vom 15.09.2025 ist verlegt worden.
Strafverfahren gegen K.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 07.02.2025 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, wobei die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Ferner ist die Einziehung der Beute angeordnet worden.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen dem 09.09.2023 und dem 10.09.2023 in Stadthagen das Zimmer der Zeugin M. in einem Pflegeheim betreten zu haben, dort gewaltsam ein verschlossenes Schließfach im Schrank der Zeugin geöffnet und eine Kette entnommen zu haben, um sie für sich zu verwenden.
Es sind neun Zeugen geladen.
- 4 NBs 402 Js 9368/23 (8/25) -
Dr. Taterka
Vorsitzende Richterin am LandgerichtArtikel-Informationen
erstellt am:
22.12.2025
zuletzt aktualisiert am:
28.01.2026