Artikel-Informationen
erstellt am:
09.05.2016
Das Schwurgericht wird am kommenden Montag um 11.00 Uhr auf Anregung der Verteidiger des Angeklagten eine Ortsbesichtigung des Tatorts in Lauenau vornehmen. Es wird voraussichtlich nur begrenzte Zutrittsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit geben, die jedoch erst vor Ort festgelegt werden können. Bild- und Tonaufzeichnungen werden auf dem Anwesen nicht gestattet sein. Dr. Garbe Vizepräsident des Landgerichts |
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09.05.2016