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Termine im September2012

Termine vor den Strafkammern des Landgerichts Bückeburg

im Monat September 2012

I. Große Jugendkammer (als Jugendschutzkammer)

Montag, 3. September 2012

9.00 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am

Mittwoch, 5. September 2012, 9.00 Uhr,

Freitag, 14. September 2012, 9.00 Uhr und

Montag, 17. September 2012, 9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Klaudia L. Die Staatsanwaltschaft wirft der heute 35-Jährigen vor,
in Bad Nenndorf irgendwann im Laufe des Jahres 2010 einmal ihre eigene Tochter, die damals
fünf Jahre alt war, sexuell missbraucht zu haben. Es sind 17 Zeugen und 3 Sachverständige
geladen; die Verhandlung wird öffentlich stattfinden <4 KLs 203 Js 6523/10 (7/11)>.

I. Große Jugendkammer (als Berufungskammer)

Montag, 10. September 2012

9.00 Uhr

mit Fortsetzungstermin am

Mittwoch, 12. September 2012, 9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Sedat T. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten
am 15. November 2011 wegen Beihilfe zur Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher
Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr mit Strafaussetzung
zur Bewährung verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, am 10. Juli 2006 in der Gegend von
Stadthagen zwei Männern im alkoholisierten Zustand dabei unterstützt zu haben, eine
Sechzehnjährige im Auto zu vergewaltigen, indem er das Mädchen festgehalten haben soll.
Die junge Frau soll durch das Festhalten und ihre Gegenwehr hierbei Hämatome erlitten haben.
Es sind drei Zeugen geladen; die Verhandlung wird öffentlich stattfinden <40 Ns 406 Js 7711/10 (1/12)>.

VII. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Donnerstag, 13. September 2012

9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Joachim B. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten
am 27. Februar 2012 wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer
Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40,- EUR verurteilt. Ihm wird vorgeworfen,
am 9. August 2011 in Hagenburg seine von ihm getrennt lebende Ehefrau ins Gesicht
und gegen den Kopf geschlagen zu haben. Ferner soll er einem Mann, der der Frau
zu Hilfe kommen wollte, mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.
Beide Geschädigte wurden verletzt (Hämatome, Nasenbluten).
Es sind vier Zeugen geladen <4 Ns 508 Js 6591/11 (24/12)>.

IV. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Dienstag, 18. September 2012

9.30 Uhr

Strafverfahren gegen Daniel G. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten
am 7. Mai 2012 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von
drei Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Ihm wird vorgeworfen,
am 16. August 2011 in Stadthagen im Rahmen einer verbalen Auseinandersetzung,
die sich sodann zu einem Schlagaustausch entwickelt hatte, mit einem aufgeklappten
Klappmesser in der Hand eine Bewegung in Richtung seines Kontrahenten gemacht
zu haben, bei dieser einen Schnitt am Hals erlitten haben soll.
Es sind vier Zeugen geladen <4 Ns 508 Js 7113/11 (39/12)>.

I. Große Jugendkammer

Mittwoch, 19. September 2012

9.00 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am

Freitag, 21. September 2012, 9.00 Uhr, Saal 4117,

Montag, 24. September 2012, 9.00 Uhr,

Donnerstag, 27. September 2012, 9.00 Uhr,

Freitag, 28. September 2012, 9.00 Uhr, Saal 4117,

Dienstag, 2. Oktober 2012, 9.00 Uhr,

Dienstag, 9. Oktober 2012, 9.00 Uhr,

Montag, 29. Oktober 2012, 9.00 Uhr,

Freitag, 2. November 2012, 9.00 Uhr, Saal 4117 und

Mittwoch, 7. November 2012, 9.00 Uhr

Strafverfahren gegen André S., Carsten-Oliver B., Sascha W., Tobias N., Andre B., Andy K. und Karina S.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, im Zeitraum von Ende Oktober 2011 bis
Mitte Januar 2012 in Stadthagen und anderen Orten in 14 Fällen mit Betäubungsmitteln in
nicht geringer Menge als Mitglieder einer Bande unerlaubt Handel getrieben zu haben
(André S., Carsten-Oliver B. und Sascha W.), in fünf Fällen (Carsten-Oliver B. und Tobias N.)
bzw. in drei Fällen (André S. und Sascha W.) durch dieselbe Handlung mit Betäubungsmitteln
(Marihuana) in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben und dieses unerlaubt eingeführt
zu haben sowie Beihilfe hierzu geleistet zu haben in zwei Fällen (Andy K. und Andre B.) bzw.
in drei Fällen (Karina S.). Die Angeklagten André S., Carsten-Oliver B. und Sascha W. sollen sich
zusammen getan haben, um im bewussten und gewollten Zusammenwirken arbeitsteilig regelmäßig
größere Mengen Marihuana (jeweils ca. 500 g) in das Bundesgebiet aus den Niederlanden einzuführen,
um es hier gewinnbringend zu verkaufen. Dabei sollen die Angeklagten Andy K. und Andre B.
in unterschiedlichen Fällen Unterstützungsleistungen erbracht haben. Zeitgleich soll sich der Angeklagte
Carsten-Oliver B. mit dem Angeklagten Tobias N. zusammengeschlossen haben, um Marihuana
aus den Niederlanden in das Bundesgebiet einzuführen und es hier gewinnbringend zu verkaufen.
Dabei soll die Angeklagte Karina S. Hilfeleistungen erbracht haben. Es sind 41 Zeugen und ein
Sachverständiger geladen; die Verhandlung wird öffentlich stattfinden <4 KLs 6241 Js 22243/12 (11/12)>.

VII. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Donnerstag, 20. September 2012

9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Umut K. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten
am 25. Mai 2012 wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung durch grob
verkehrswidrig und rücksichtsloses Überholen in Tateinheit mit fahrlässiger
Körperverletzung in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen zu einer Geldstrafe
von 60 Tagessätzen zu je 16,- EUR verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, am 29. Dezember 2011
auf der B 442 Ortsumgehung Rodenberg mit überhöhter Geschwindigkeit einen anderen
Verkehrsteilnehmer, der ca. 100 km/h fuhr, überholt zu haben, obwohl die Streckenführung
und die Sichtmöglichkeiten ein gefahrloses Überholen nicht gewährleisteten. Ferner soll er noch
zwei weitere Verkehrsteilnehmer, die gerade auf die B 442 eingebogen waren, in einem Zug
mitüberholt haben. Um Gegenverkehr auszuweichen, soll der Angeklagte sein Überholmanöver
dergestalt beendet haben, dass er beim Wiedereinscheren nach rechts gegen ein überholtes
Fahrzeug anstieß, wodurch ein Schaden an diesem Fahrzeug in Höhe von ca. 4.500,- EUR
entstanden sein soll. Ferner soll die Fahrzeugführerin dieses Pkws infolge ihres Bremsmanövers
eine Überdehnung der Halsmuskulatur mit starken Kopfschmerzen davon getragen haben.
Auch ihre Beifahrerin soll als Unfallfolge unter Kopfschmerzen gelitten haben.
Es sind sieben Zeugen geladen <4 Ns 407 Js 950/12 (36/12)>.

V. Kleine Jugendkammer (Berufungskammer)

Freitag, 21. September 2012

9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Heiko B. Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 24. April 2012
wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen und wegen Bedrohung zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, in Obernkirchen am
28. Juli 2011 im alkoholisierten Zustand - wissend, dass er dann zur Aggressivität neigt -
seine Lebensgefährtin mit der flachen Hand zunächst ins Gesicht und später aufs Ohr geschlagen
zu haben, wobei der Schlag aufs Ohr dazu geführt haben soll, dass die Frau zwei Stunden lang nichts
mehr hören konnte. Ferner soll er am 16. November 2011 seiner früheren Lebensgefährtin am
Telefon erklärt haben, er werde sie töten, wenn sie ihm demnächst über den Weg laufe.
Es sind sechs Zeugen geladen <41 Ns 201 Js 57/12 (4/12)>.

IV. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Dienstag, 25. September 2012

9.30 Uhr

Strafverfahren gegen Heiko B. (nicht identisch mit Vorstehendem). Das Amtsgericht Stadthagen
hat den Angeklagten am 12. März 2012 wegen besonders schweren Betruges in acht Fällen zu
einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten mit Strafaussetzung zur
Bewährung verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, in der Zeit vom 10. August 2008 bis zum
27. August 2009 in Obernkirchen, Auhagen und anderen Orten bei einer Firma unter
verschiedenen Namen diverse Artikel bestellt zu haben, obwohl er wusste, dass er zur
Rechnungsbegleichung nicht willens sein würde. Ihm wurde auf diese Weise Ware im
Wert von ca. 2.220,- EUR ausgeliefert. Es ist eine Zeugin geladen <4 Ns 408 Js 7286/10 (31/12)>.

13.00 Uhr

Strafverfahren gegen Marc B. Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten am 26. Juli 2012
wegen Diebstahls in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von
60 Tagessätzen zu je 10,- EUR verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, am 31. Januar 2011 in Rinteln
im alkoholisierten Zustand eine Person, die ihm Geld schuldete, aufgefordert zu haben, ihm Geld
und Wertsachen auszuhändigen. Als diese Person 210,- EUR und zwei Handys auf den Tisch
gelegt habe, soll der Angeklagte den Mann dreimal ins Gesicht geschlagen und die Gegenstände
an sich genommen haben. Es sind vier Zeugen geladen <4 Ns 408 Js 1337/11 (41/12)>.

Dr. Brüninghaus
Vorsitzende Richterin am Landgericht

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