I. Große Strafkammer
Freitag, 4. Januar 2013
9.00 Uhr
mit Fortsetzungsterminen am
Mittwoch, 9. Januar 2013, 13.30 Uhr,
Mittwoch, 16. Januar 2013, 9.00 Uhr,
Montag, 21. Januar 2013, 9.00 Uhr,
Mittwoch, 23. Januar 2013, 9.00 Uhr,
Montag, 28. Januar 2013, 9.00 Uhr und
Mittwoch, 30. Januar 2013, 9.00 Uhr
Strafverfahren gegen Andreas H., Mark B. T., Markus S. und Kevin G. F.. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, in der Zeit vom 10. Mai 2012 bis zum 9. Juli 2012 in Rinteln und an anderen Orten bis zu 14 Diebstähle im besonders schweren Fall begangen zu haben. Die Angeklagten sollen in wechselnder Beteiligung (Andreas H. durch 14 Straftaten, Mark B. T. durch 4 Straftaten, Markus S. durch 12 Straftaten und Kevin G. F. durch 4 Straftaten) gemeinschaftlich und um sich eine Einnahmequelle von gewisser Dauer zu verschaffen in diverse Geschäftsräume eingebrochen sein und daraus verschiedene Gegenstände entwendet haben. Es sind 16 Zeugen und ein Sachverständiger geladen <4 KLs 408 Js 4954/12 (14/12)>.
I. Große Strafkammer
Montag, 7. Januar 2013
9.00 Uhr
mit Fortsetzungsterminen am
Freitag, 11. Januar 2013, 9.00 Uhr und
Montag, 14. Januar 2013, 9.00 Uhr
Strafverfahren gegen Kheder A. Z. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, in Stadthagen am 19. Dezember 2011 sowie am 7. und 16. Juni 2012 jeweils einen schweren Raub begangen zu haben. Der Angeklagte soll den Kassiererinnen bzw. einem Mitarbeiter in verschiedenen Einkaufsmärkten ein Messer bzw. eine ungeladene Schreckschusspistole vorgehalten und so veranlasst haben, ihm insgesamt ca. 4.400,- EUR Bargeld auszuhändigen. Das erbeutete Geld soll er zum Erwerb von Betäubungsmitteln verwendet haben. Es sind elf Zeugen und ein Sachverständiger geladen <4 KLs 5008/12 (13/12)>.
VII. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)
Donnerstag, 10. Januar 2013
10.00 Uhr
Strafverfahren gegen Cengiz D. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 24. September 2012 wegen Beleidigung in vier Fällen und wegen Leistungserschleichens in drei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 25,- EUR verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, in der Zeit vom 19. April 2012 bis zum 2. Mai 2012 in Haste verschiedene Zugbegleiter - in vier Fällen - mit den Worten „Fick dich, du Arsch!“, „Du faule Sau, du hast mich nicht kontrolliert!“ sowie „Arschloch, Wichser und Spast“ angesprochen zu haben. Ferner soll der Angeklagte am 9. und 11. Mai 2012 dreimal Züge auf der Strecke zwischen Haste und Wunstorf benutzt haben, ohne im Besitz eines gültigen Fahrausweises zu sein. Es sind drei Zeugen geladen <4 Ns 508 Js 4634/12 (64/12)>.
14.00 Uhr
Strafverfahren gegen Michael B. und Karsten S. Das Amtsgericht Bückeburg hat die Angeklagten am 21. August 2012 wegen Unterschlagung und Bedrohung sowie des unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung (Karsten S.) bzw. wegen Erpressung in Tateinheit mit versuchter Nötigung, Bedrohung und unerlaubten Besitzes von Munition unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung (Michael B.) verurteilt. Dem Angeklagten Karsten S. wird vorgeworfen, am 23. April 2011 in Bückeburg den Hund eines anderen Mannes unberechtigt in Besitz und an den Angeklagten Michael B. weitergereicht zu haben. Ferner soll er dem Eigentümer des Hundes angekündigt haben, ihn - den Mann - kaputt zu schlagen, wobei der Angeklagte Karsten S. einen Knüppel in der Hand gehalten haben soll, sowie „ein paar Russen vorbeischicken“ zu wollen. Der Angeklagte Michael B. soll dem Eigentümer des Hundes am 25. April 2011 erklärt haben, er werde dem Tier in den Kopf schießen, wenn der Zeuge ihm nicht eine hochwertige Armbanduhr aushändige. Außerdem solle der Zeuge eine gegen den Angeklagten Michael B. erstattete Strafanzeige zurücknehmen. Am 27. April 2011 soll der Angeklagte Michael B. dem Eigentümer des Tieres den Hund im Austausch gegen die geforderte Armbanduhr zurückgegeben und dabei erklärt haben, wenn der Mann anders gehandelt hätte, hätte er ihm sein Ohr abgeschnitten und eine Toilettenbürste bei ihm anal eingeführt. Des Weiteren soll der Angeklagte Karsten S. am 4. November 2011 18,5 g Schwarzpulver und der Angeklagte Michael B. zwei Patronen Kaliber 45 besessen haben. Es sind keine Zeugen geladen <4 Ns 408 Js 7639/11 (60/12)>.
II. Große Strafkammer (Auffangkammer)
Montag, 14. Januar 2013
9.00 Uhr
mit Fortsetzungsterminen am
Mittwoch, 23. Januar 2013, 9.00 Uhr und
Freitag, 25. Januar 2013, 9.00 Uhr
Strafverfahren gegen Andreas L. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, in der Zeit zwischen dem 21. August und dem 4. September 2011 in Bückeburg drei schwere räuberische Erpressungen begangen zu haben. Der heute 30 Jahre alte Angeklagte soll drei Tankstellen aufgesucht und die dort arbeitenden Kassiererinnen unter Vorhaltung einer Schusswaffe aufgefordert haben, ihm das vorhandene Bargeld auszuhändigen. Auf diese Weise soll der Angeklagte insgesamt ca. 3.700,- EUR erbeutet haben. Die I. Große Strafkammer des Landgerichts Bückeburg hatte den Angeklagten am 19. März 2012 wegen schwerer räuberischer Erpressung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt und seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof dieses Urteil teilweise aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Es ist ein Sachverständiger geladen <4 KLs 304 Js 6242/11 (11/11)>.
IV. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)
Dienstag, 15. Januar 2013
11.00 Uhr
Strafverfahren gegen Oliver P. Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 14. November 2012 wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, in der Zeit von September 2011 bis Mai 2012 in Bückeburg für seine minderjährigen Kinder nicht vollständig Unterhalt geleistet zu haben, obgleich er hierzu im Stande gewesen wäre. Es sind zwei Zeugen geladen <4 Ns 408 Js 5007/12 (73/12)>.
14.00 Uhr
Strafverfahren gegen Wladimir B. Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten am 9. Oktober 2012 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, am 3. März 2012 in Rinteln einen Pkw im öffentlichen Straßenverkehr gesteuert zu haben, obwohl er wusste, dass er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Es sind 2 Zeugen geladen <4 Ns 508 Js 2365/12 (65/12)>.
VII. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)
Donnerstag, 17. Januar 2013
9.00 Uhr
Strafverfahren gegen Wolfgang C. Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten am 31. Juli 2012 wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung durch Falschfahren beim Überholen in Tateinheit mit Nötigung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 80,- EUR verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, am 11. Januar 2012 auf der BAB 2 zwischen Auetal und Bad Eilsen auf ein vorausfahrendes Fahrzeug mehrfach dicht aufgefahren zu sein, um den Fahrer zu einem schnelleren Fahren oder zu einem Fahrspurwechsel aufzufordern. Als dieser ihm schließlich durch ein Ausweichen nach rechts Folge leistete, soll der Angeklagte das Fahrzeug zu einem Zeitpunkt überholt haben, als dieses sich noch nicht vollständig auf die rechte Fahrspur eingeordnet hatte. Anschließend soll er das überholte Fahrzeug ausgebremst haben. Es sind zwei Zeugen geladen <4 Ns 304 Js 1508/12 (54/12)>.
V. Kleine Jugendkammer (Berufungskammer)
Freitag, 18. Januar 2013
9.00 Uhr
Strafverfahren gegen Marvin H. Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 30. August 2012 wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen Landfriedensbruchs zu einem dreiwöchigen Dauerarrest verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, am 10. Juni 2011 in Bückeburg gemeinsam mit einem gesondert Verfolgten einen Schüler angegriffen und gegen den Oberkörper getreten zu haben. Ferner soll er am 4. Juni 2011 in Peine im Rahmen einer Demonstration zerbrochene scharfkantige Stücke von Pflastersteinen in Richtung von Polizeibeamten geworfen haben. Es sind sechs Zeugen geladen; die Verhandlung wird nicht öffentlich stattfinden <41 Ns 202 Js 5579/11 (6/12)>.
IV. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)
Dienstag, 22. Januar 2013
9.30 Uhr
Strafverfahren gegen Roswitha R. Das Amtsgericht Stadthagen hat die Angeklagte am 30. Juli 2012 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr und wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 10,- EUR verurteilt. Ihr wird vorgeworfen, am 11. Dezember 2011 im alkoholisierten Zustand (BAK von 1,66 g ‰) in Lindhorst einen Pkw im öffentlichen Straßenverkehr gesteuert zu haben. Ferner soll sie am 28. Januar 2012 ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt haben, obgleich sie wusste, dass ihr Führerschein beschlagnahmt war. Es sind vier Zeugen geladen <4 Ns 509 Js 8945/11 (59/12)>.
13.00 Uhr
Strafverfahren gegen Enrico F. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 6. August 2012 wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 10. März 2012 mit einem Taxi von Hannover nach Stadthagen gefahren zu sein, obwohl er wusste, dass er zur Bezahlung der Gebühr in Höhe von 100,- EUR nicht im Stande sein würde. Es ist ein Zeuge geladen <4 Ns 508 Js 3073/12 (53/12)>.
VII. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)
Donnerstag, 24. Januar 2013
9.00 Uhr
Strafverfahren gegen Ronny A. Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 8. Oktober 2012 vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am 2. April 2012 in Bückeburg einem anderen Mann einen Faustschlag ins Gesicht versetzt zu haben, sodass dieser ein Hämatom unter einem Auge davontrug. Das Amtsgericht hat festgestellt, dass der Angeklagte dabei in Notwehr gehandelt habe. Es sind vier Zeugen geladen <4 Ns 508 Js 3518/12 (58/12)>.
13.30 Uhr
Strafverfahren gegen Alfred F. B. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 11. Juni 2012 wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20,- EUR verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, im September 2011 in Stadthagen von einer älteren Dame Goldschmuck erheblich unter Wert aufgekauft zu haben, wobei er ihr der Wahrheit zuwider vorgespiegelt haben soll, er handele im Auftrag einer Fachfirma und zahle den handelsüblichen Preis. Der Angeklagte soll der Dame 68,- EUR gezahlt haben für Ware im Wert von ca. 510,- EUR. Es sind drei Zeugen geladen <4 Ns 408 Js 9210/11 (42/12)>.
I. Große Strafkammer
Freitag, 25. Januar 2013
9.00 Uhr
mit Fortsetzungsterminen am
Dienstag, 29. Januar 2013, 9.00 Uhr,
Donnerstag, 7. Februar 2013, 9.00 Uhr,
Montag, 25. Februar 2013, 9.00 Uhr,
Mittwoch, 27. Februar 2013, 9.00 Uhr und
Freitag, 1. März 2013, 9.00 Uhr
Strafverfahren gegen Volker F. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, in der Zeit vom 8. April 2012 bis zum 5. August 2012 in Bad Eilsen und anderenorts durch 12 Straftaten Brandstiftungen begangen zu haben. Er soll diverse Holzstapel, Strohballen, Müllsäcke, Müllbehälter und einen Altkleidercontainer angezündet haben. Es sind 22 Zeugen und ein Sachverständiger geladen <4 KLs 406 Js 5438/12 (22/12)>.
Dr. Brüninghaus
Vorsitzende Richterin am Landgericht
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