Termine im November 2011
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Niedersachsen |
Landgericht Bückeburg 20. Oktober 2011 |
Termine vor den Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat November 2011 |
I. Große Jugendkammer (als Berufungskammer) Mittwoch, 2. November 2011 9.00 Uhr Strafverfahren gegen Mathias L. Der Angeklagte ist am 8. Februar 2011 vom Amtsgericht Bückeburg wegen Diebstahls mit Waffen unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 23. Dezember 2009 in Bückeburg in einem Kaufhaus diverse Waren im Gesamtwert von ca. 28,- EUR entwendet zu haben, wobei er ein Cuttermesser und einen Schraubendreher mit sich führte. Es sind sechs Zeugen geladen; die Verhandlung wird öffentlich stattfinden <40 Ns 202 Js 980/10 (4/11)>. IV. Kleine Strafkammer (Berufungskammer) Dienstag, 8. November 2011 9.30 Uhr Strafverfahren gegen Abdallah H. Der Angeklagte ist am 4. Juli 2011 vom Amtsgericht Stadthagen wegen Diebstahls in vier Fällen, davon einmal wegen geringwertiger Sachen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, in der Zeit vom 25. Januar 2011 bis zum 7. April 2011 in Bückeburg und Stadthagen aus verschiedenen Geschäften diverse Waren im Gesamtwert von ca. 315,- EUR entwendet zu haben. Es ist ein Zeuge geladen <4 Ns 508 Js 1064/11 (55/11)>. 13.30 Uhr Strafverfahren gegen Allmuth S. Die Angeklagte ist am 20. Juni 2011 vom Amtsgericht Stadthagen wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20,- EUR verurteilt worden. Ihr wird vorgeworfen, am 11. Februar 2010 in Bad Nenndorf eine vertragliche Verpflichtung zur Zahlung von Betreuungskosten in Höhe von über 12.000,- EUR (Versorgung von Altenheimbewohnern) eingegangen zu sein, obgleich sie wusste, dass sie zur Zahlung der Kosten infolge ihrer angespannten finanziellen Situation nicht im Stande war. Es ist ein Zeuge geladen <4 Ns 304 Js 3049/10 (45/11)>. II. Große Strafkammer (Schwurgericht als Auffangkammer) Freitag, 11. November 2011 8.30 Uhr mit Fortsetzungsterminen am Freitag, 18. November 2011, 8.30 Uhr, Montag, 28. November 2011, 9.00 Uhr, Montag, 5. Dezember 2011, 9.00 Uhr und Freitag, 9. Dezember 2011, 9.00 Uhr Strafverfahren gegen Bernd G. L. Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 51 Jahre alten Angeklagten vor, am 16. Dezember 2008 in Bückeburg versucht zu haben, einen Menschen zu töten, und eine andere Person körperlich misshandelt zu haben mittels eines gefährlichen Werkzeugs. Der Angeklagte soll in den Nachtstunden unter Mitführung eines Messers eine Nachbarwohnung, aus der laute Musik ertönte, aufgesucht haben, um sich über die Ruhestörung zu beschweren. Im Rahmen eines Streitgesprächs soll der Angeklagte einem Mann mit dem Messer (Klingenlänge von ca. 7 cm) in den Hals und einem anderen Mann in den Bauch gestochen haben. Beide Männer überlebten. Der Angeklagte stand unter Alkoholeinfluss (Blutalkoholkonzentration von 1,19 g ‰). Die I. Große Strafkammer - Schwurgericht - des Landgerichts Bückeburg hatte den Angeklagten am 12. Mai 2010 wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil mit den Feststellungen aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere große Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Es sind zehn Zeugen und ein Sachverständiger geladen <4 Ks 408 Js 9349/09 (2/10)>. I. Große Strafkammer Montag, 14. November 2011 9.00 Uhr mit Fortsetzungsterminen am Mittwoch, 16. November 2011, 9.00 Uhr, Montag, 28. November 2011, 9.00 Uhr, Mittwoch, 30. November 2011, 9.00 Uhr, Freitag, 2. Dezember 2011, 9.00 Uhr und Dienstag, 20. Dezember 2011, 9.00 Uhr Strafverfahren gegen Robert L., Andreas S., Joachim T. und Maik L. Die Staatsanwaltschaft Bückeburg wirft den Angeklagten vor, in Rolfshagen und anderenorts in der Zeit vom 6. April 2009 bis zum 8. Mai 2011 durch bis zu elf Straftaten schwere Bandendiebstähle begangen zu haben. Die Angeklagten sollen sich als Gruppe dazu verbunden haben, in wechselseitiger Beteiligung zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes diverse Diebstähle zu begehen. So sollen sie in Bochum, Neukirchen-Vluyn, Bad Eilsen, Bückeburg, Porta Westfalica, Rolfshagen und Gütersloh in Geschäftsräume, einen Wohnraum und mehrere Fahrzeuge eingebrochen sein. Zu ihrem Diebesgut sollen u. a. ein Transporter, drei Motorräder, Motorradbekleidung, zwei Pkws, Werkzeuge, Schmuck, Waffen und Bargeld, teilweise aus einem Geldautomaten und aus einem Tresor, gehören. Drei Fahrzeugdiebstähle (Pkws) und ein Einbruchsdiebstahl in einen Geschäftsraum sollen nur versucht worden sein. Es sind 41 Zeugen geladen <4 KLs 305 Js 3025/11 (9/11)>. IV. Kleine Strafkammer (Berufungskammer) Dienstag, 15. November 2011 9.30 Uhr Strafverfahren gegen Cem I. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Rinteln am 19. Juli 2011 wegen versuchten Betruges zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 40,- EUR verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 11. August 2010 in Rinteln seiner Haftpflichtversicherung gegenüber den Hergang eines Verkehrsunfalles, den er verschuldet hatte, der Wahrheit zuwider geschildert zu haben, um zu verhindern, in eine schlechtere Schadensfreiheitsstufe eingeordnet zu werden. Der wahre Unfallhergang ließ sich jedoch erweisen. Es sind drei Zeugen und ein Sachverständiger geladen <4 Ns 406 Js 6612/10 (49/11)>. VII. Kleine Strafkammer (Berufungskammer) Donnerstag, 17. November 2011 9.00 Uhr Strafverfahren gegen Daniel M. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Rinteln am 5. Juli 2011 wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 30,- EUR verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 19. Mai 2009 in Rinteln mit einer Musikband einen Dienstvertrag abgeschlossen zu haben, der ihn verpflichtete, 1.500,- EUR an die Musiker zu zahlen, obgleich er wusste, dass er diesen Betrag - bis auf 250,- EUR - nicht aufbringen konnte. Es sind zwei Zeugen geladen <4 Ns 406 Js 6632/09 (48/11)>. 11.00 Uhr Strafverfahren gegen Günter K. Der Angeklagte ist am 31. August 2011 vom Amtsgericht Bückeburg wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 3. Mai 2011 in Bückeburg einen Pkw im öffentlichen Straßenverkehr gesteuert zu haben, obgleich er wusste, dass er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Es sind keine Zeugen geladen <4 Ns 506 Js 3805/11 (56/11)>. Dr. Brüninghaus |