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Termine im September 2011 Teil 2

Bückeburg, 6. September 2011

Landgericht

Bückeburg

Termine vor den Strafkammer- und Jugendkammern des Landgerichts

im Monat September 2011 - Teil 2

Pressestelle

I. Große Jugendkammer (als Berufungskammer)

Mittwoch, 14. September 2011

9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Taher M. und Yunus E. S. Die Angeklagten sind am 12. April 2010 vom Amtsgericht Stadthagen wegen versuchten schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten (Yunus E. S.) bzw. unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten (Taher M.) verurteilt worden. Ihnen wird vorgeworfen, am 9. Januar 2009 in Stadthagen unter Alkohol- und Drogeneinfluss gemeinsam mit einem gesondert Verfolgten einen Mann in einer Tiefgarage überfallen zu haben, als dieser bereits in seinem verriegelten Auto saß. Sie sollen gegen die Autoscheiben geschlagen und mit einem Dolch versucht haben, ein Seitenfenster des Fahrzeugs zu öffnen. Ferner sollen die Angeklagten einen Reifen des Autos zerstochen haben. Ihre Absicht sei gewesen, dem Mann die Tageseinnahmen aus einem Geschäftsbetrieb zu entwenden. Dem Geschädigten gelang es, mit seinem Geld wegzufahren. Es sind zwei Zeugen geladen <4 Ns 202 Js 615/09 (66/10)>.


VII. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Donnerstag, 15. September 2011

9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Gerhard W. Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 18. Mai 2011 wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15,- EUR verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, im Februar 2010 in Obernkirchen einen Werkauftrag im Wert von ca. 2.500,- EUR erteilt zu haben, obgleich er wusste, dass er infolge seiner angespannten finanziellen Lage den Werklohn nicht würde zahlen können. Es sind drei Zeugen geladen <4 Ns 408 Js 3728/10 (42/11)>.

11.00 Uhr

Strafverfahren gegen Matthias L. Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 20. April 2011 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit vorsätzlichem Gebrauch eines nicht haftpflichtversicherten Fahrzeugs und Kennzeichenmissbrauchs sowie wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, am 26. Juli 2010 in Bückeburg einen nicht haftpflichtversicherten Pkw im öffentlichen Straßenverkehr geführt zu haben, obwohl er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. An diesem Pkw soll der Angeklagte ungültige Kennzeichen angebracht gehabt haben. Ferner soll er infolge überhöhter Geschwindigkeit von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Holzweidezaun gefahren sein sowie anschließend seine Fahrt fortgesetzt haben, ohne seine Beteiligung an dem Unfall anzuzeigen. Der Weidezaun erlitt eine Beschädigung im Wert von ca. 500,- EUR. Es sind keine Zeugen geladen <4 Ns 304 Js 8167/10 (40/11)>.

13.30 Uhr

Strafverfahren gegen Oliver A. und Mike E. A. Das Amtsgericht Stadthagen hat die Angeklagten am 16. Mai 2011 wegen uneidlicher Falschaussage in Tateinheit mit versuchter Strafvereitelung zu Geldstrafen von 120 Tagessätzen zu je 13,- EUR (Oliver A.) bzw. 100 Tagessätzen zu je 13,- EUR (Mike E. A.) verurteilt. Ihnen wird vorgeworfen, am 4. August 2009 in Stadthagen in einer Strafverhandlung als Zeugen bewusst die Unwahrheit gesagt zu haben, um dem damaligen Angeklagten zu einer milderen Strafe zu verhelfen, was jedoch nicht gelang. Es sind keine Zeugen geladen <4 Ns 304 Js 7420/09 (44/11)>.


V. Kleine Jugendkammer (Berufungskammer)

Freitag, 16. September 2011

9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Alexander H. Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 10 März 2011 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einem zweiwöchigen Dauerarrest verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, am 1. Mai 2010 in Rusbend im alkoholisierten Zustand einer anderen Person im Rahmen einer Rangelei so heftig mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben, dass der Geschädigte eine schmerzhafte Prellung des Jochbeins und eine Platzwunde an der Nase sowie Nasenbluten erlitt. Es sind sechs Zeugen geladen; die Verhandlung wird öffentlich stattfinden <41 Ns 201 Js 5336/10 (9/11)>.

I. Große Jugendkammer als Jugendschutzkammer

Mittwoch, 21. September 2011

9.00 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am

Freitag, 23. September 2011, 9.00 Uhr (Saal 4117),

Mittwoch, 28. September 2011, 9.00 Uhr und

Freitag, 30. September 2011, 9.00 Uhr (Saal 4117)

Strafverfahren gegen Werner W. Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 67 Jahre alten Angeklagten vor, in Rinteln am 19. Januar 2010 zwei Vergewaltigungen begangen zu haben. Der Angeklagte soll mit einer damals 16-Jährigen, die ihn in seiner Wohnung besucht hatte, unter Anwendung von Gewalt zweimal Geschlechtsverkehr gegen den Willen der jungen Frau ausgeführt haben. Es sind zwei Sachverständige und 14 Zeugen geladen <4 KLs 406 Js 1958/10 (13/10)>.

IV. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Dienstag, 27. September 2011

9.30 Uhr

Strafverfahren gegen Joscha R. Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten am 14. Juli 2011 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ohne Haftpflichtversicherungsschutz zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 20. Oktober 2010 in Rinteln einen nicht versicherten und nicht mehr zugelassenen Pkw im öffentlichen Straßenverkehr gesteuert zu haben, obwohl er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Es sind sieben Zeugen geladen <4 Ns 509 Js 8228/10 (47/11)>.

VII. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Donnerstag, 29. September 2011

9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Ibrahim A. Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten am 5. April 2011 wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von einem Monat verurteilt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Juni 2010 eine Notarin mit der Beurkundung eines Vertrages beauftragt zu haben, obwohl er wusste, dass er zur Zahlung der Gebühren in Höhe von ca. 730,- EUR nicht im Stande sein würde. Es ist eine Zeugin geladen <4 Ns 508 Js 6041/10 (36/11)>.

11.00 Uhr

Strafverfahren gegen Marc P. Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 7. Februar 2011 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 10. September 2010 in Bückeburg im alkoholisierten Zustand einen im Rahmen einer Rangelei zu Boden gegangenen Mann gegen den Körper getreten zu haben. Es soll weitere Täter gegeben haben, die den Mann gleichfalls traten. Der Geschädigte trug eine blutende Kopfwunde. Es sind drei Zeugen geladen <4 Ns 509 Js 8063/10 (30/11)>.

Dr. Brüninghaus
Vorsitzende Richterin am Landgericht

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