Termine im September 2011
Bückeburg, 24. August 2011 |
Landgericht |
Bückeburg |
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Termine vor den Strafkammern des Landgerichts | Pressestelle |
im Monat September 2011 - Teil 1 |
VII. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)
Donnerstag, 1. September 2011
9.00 Uhr
Strafverfahren gegen Carsten G. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Stadthagen am 1. November 2010 wegen versuchten Betruges zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 70,- EUR verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, im Februar 2009 in Apelern seiner Versicherung gegenüber einen Einbruchsschaden in überzogener Höhe geltend gemacht zu haben, obgleich er wusste, dass die angegebenen Werte nicht zutrafen. Zu einer Auszahlung der beantragten Versicherungsleistung kam es jedoch nicht. Es sind drei Zeugen geladen <4 Ns 305 Js 2580/09 (93/10)>.
V. Kleine Jugendkammer (Berufungskammer)
Freitag, 2. September 2011
9.00 Uhr
Strafverfahren gegen Richard H. Gegen den Angeklagten hat das Amtsgericht Rinteln am 14. Dezember 2010 wegen unerlaubten Betäubungsmittelbesitzes einen vierwöchigen Jugendarrest verhängt. Ihm wird vorgeworfen, am 9. Februar 2010 in Rinteln ein Marihuanabriefchen (0,25 g) besessen zu haben. Es sind drei Zeugen geladen; die Verhandlung ist nicht öffentlich <41 Ns 304 Js 9486/09 (1/11)>.
11.30 Uhr
mit Fortsetzungstermin am
Freitag, 9. September 2011, 9.00 Uhr
Strafverfahren gegen Gildo M. S. Gegen den Angeklagten hat das Amtsgericht Bückeburg am 1. März 2011 wegen Diebstahls einen Freizeitarrest verhängt. Ihm wird vorgeworfen, am 28. Mai 2010 in Obernkirchen ein iPhone aus der Schultasche einer Mitschülerin entwendet zu haben. Es sind sechs Zeugen geladen; die Verhandlung ist nicht öffentlich <41 Ns 202 Js 4186/10 (8/11)>.
I. Große Strafkammer
Montag, 5. September 2011
9.00 Uhr
mit Fortsetzungsterminen am
Mittwoch, 7. September 2011, 9.00 Uhr und
Montag, 12. September 2011, 9.00 Uhr
Strafverfahren gegen Walter W. K. Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 78 Jahre alten Angeklagten vor, am 24. Februar 2011 in Bückeburg eine gefährliche Körperverletzung im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen zu haben. Der Angeklagte soll einem anderen Mann mit der stumpfen Seite einer Axt von hinten auf den Rücken geschlagen haben, um ihn zu verletzen. Nachdem der Geschädigte sich umgedreht hat, soll der Angeklagte weiter versucht haben, ihn mit der Axt zu schlagen. Außerdem soll er ihm mindestens einen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben, wodurch der Geschädigte schmerzhafte Hämatome und Schürfwunden davontrug. Die Staatsanwaltschaft nimmt an, dass die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten infolge einer psychiatrischen Erkrankung erheblich vermindert war. Sie beantragt die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus. Es sind fünf Zeugen und ein Sachverständiger geladen <4 KLs 407 Js 1422/11 (2/11)>.
VII. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)
Donnerstag, 8. September 2011
9.00 Uhr
Strafverfahren gegen Andreas R. M. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Stadthagen am 15. Februar 2011 wegen Entziehung elektrischer Energie und wegen Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, in der Zeit zwischen dem 15. August und dem 10. September 2010 in Bad Nenndorf seine Mietwohnung mit Strom über ein Verlängerungskabel aus einer Gemeinschaftssteckdose im Hausflur versorgt zu haben, wodurch die übrigen Mieter der Hausgemeinschaft mit Mehrkosten belastet wurden. Außerdem soll der Angeklagte am 26. August 2010 in Bad Nenndorf eine Handtasche mit ca. 18,- EUR Bargeld und Wertmarken für ein Schwimmbad entwendet haben. Es sind drei Zeugen geladen <4 Ns 507 Js 6979/10 (34/11)>.
11.30 Uhr
Strafverfahren gegen Karl-Heinz R. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Stadthagen am 8. Juni 2009 wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 8. April 2008 einen Mietvertrag über eine Wohnung abgeschlossen zu haben, obwohl er wusste, dass er zur Entrichtung des monatlichen Mietzinses nicht im Stande war. Es entstand ein Schaden in Höhe von 1.700,- EUR. Die IV. Kleine Strafkammer des Landgerichts Bückeburg hatte am 13. Juli 2010 auf die Berufung des Angeklagten das Urteil des Amtsgerichts Stadthagen aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen. Diese Entscheidung hat das Oberlandesgericht Celle am 15. Dezember 2010 mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Es ist eine Zeugin geladen <4 Ns 406 Js 7078/08 (74/09)>.
Fortsetzung folgt!
Dr. Brüninghaus
Vorsitzende Richterin am Landgericht