Text Logo Landgericht Bückeburg Niedersachsen klar Logo

Termine im August 2011

Bückeburg, 25. Juli 2011

Landgericht

Bückeburg

Pressestelle

IV. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Dienstag, 2. August 2011

9.30 Uhr

Strafverfahren gegen Ismail Ö. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Stadthagen am 17. September 2008 wegen Erschleichens von Aufenthaltstiteln in Tateinheit mit mittelbarer Falschbeurkundung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 22. Oktober 2001, 28. Oktober 2002 und 18. November 2004 gegenüber der Ausländerbehörde des Landkreises Schaumburg in Stadthagen bewusst wahrheitswidrig einen falschen Namen und angegeben zu haben, er sei libanesischer Staatsangehöriger, obwohl er tatsächlich die türkische Staatsangehörigkeit besaß. So erreichte er jeweils eine Verlängerung seiner Aufenthaltsbefugnisse, worauf er keinen Anspruch hatte. Es sind fünf Zeugen und ein Sachverständiger geladen <4 Ns 406 Js 6318/05 (113/07)>.

14.00 Uhr

Strafverfahren gegen Til B. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Stadthagen am 19. April 2011 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, in der Nacht vom 16. auf den 17. Juli 2005 in Stadthagen im alkoholisierten Zustand einem Mann einen kräftigen Faustschlag ins Gesicht versetzt und nachdem er zu Boden gefallen war mehrfach gegen dessen Oberkörper und Gesicht getreten zu haben. Der Geschädigte erlitt mehrere schmerzhafte Verletzungen (Prellungen und Risswunden). Es sind keine Zeugen geladen <4 Ns 202 Js 7082/05 (39/11)>.

V. Kleine Jugendkammer (Berufungskammer)

Freitag, 5. August 2011

9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Burak B. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Stadthagen am 7. Januar 2011 wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu zwei Freizeitarresten und zur Zahlung von 1.000,- EUR verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 8. Februar 2009 in Hannover im alkoholisierten Zustand gemeinschaftlich mit anderen Personen einem Mann zunächst einen kräftigen Faustschlag ins Gesicht versetzt und sodann weiter auf ihn eingeschlagen zu haben, bis er zu Boden fiel. Anschließend sollen der Angeklagte und seine Mittäter auf den am Boden liegenden Mann mehrfach im Kopf- und Oberkörperbereich eingetreten haben. Der Geschädigte erlitt u. a. einen Unterkieferbruch, der operativ versorgt werden musste. Es sind acht Zeugen geladen; die Verhandlung wird öffentlich stattfinden <41 Ns 201 Js 7737/09 (5/11)>.

IV. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Dienstag, 9. August 2011

9.30 Uhr

Strafverfahren gegen Thomas S. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Stadthagen am 12. April 2011 wegen Betruges in vier Fällen, davon in einem Fall im Versuch, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, in dem Zeitraum vom 31. Juli 2008 bis zum 4. Januar 2010 in Apelern und an anderen Orten vertragliche Verpflichtungen eingegangen zu sein, obgleich er wusste, dass er zur Erfüllung seiner Zahlungspflichten nicht im Stande sein würde, nämlich: Der Angeklagte soll am 24. August 2008 seine Ehefrau veranlasst haben, einen notariellen Kaufvertrag zu unterzeichnen, der sie u. a. zur Zahlung einer Maklercourtage in Höhe von 117.810,- EUR verpflichtete. Ferner soll er am 31. Juli 2008 Urlaubsreisen für 27.817,- EUR und 23.827,- EUR gebucht haben, wobei es jedoch nicht mehr zum Reiseantritt kam, weil der Reiseveranstalter rechtzeitig für eine Stornierung sorgte. Darüber hinaus soll der Angeklagte am 23. November 2009 einen notariellen Kaufvertrag zum Erwerb über eine Gewerbeimmobilie zum Kaufpreis von 3,1 Mio. EUR unterzeichnet haben, der ihn zudem zur Zahlung einer Maklercourtage in Höhe von 147.560,- EUR verpflichtete. Schließlich soll der Angeklagte am 4. Januar 2010 einen Kaufvertrag für einen Porsche Cayenne S zum Preis von 69.900,- EUR unterzeichnet haben. Angesichts seiner geringen monatlichen Einkünfte soll ihm in jedem Fall bewusst gewesen sein, dass er seine Verpflichtungen nicht würde erfüllen können. Es sind keine Zeugen geladen <4 Ns 406 Js 2456/09 (43/11)>.

11.00 Uhr

Strafverfahren gegen Rafael S. N. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Rinteln am 28. April 2011 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr, vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und wegen Beleidigung in rechtlich zwei zusammentreffenden Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 15. September 2010 in Rinteln im alkoholisierten Zustand zwei Polizeibeamtinnen als "Nutten, Huren und Putas" beschimpft zu haben. Ferner soll der Angeklagte am 28. Oktober 2010 in Rinteln im alkoholisierten Zustand (1,49 g ‰ Blutalkoholkonzentration) ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr gesteuert haben sowie bei einer Verkehrskontrolle durch Polizeibeamte um sich geschlagen haben, wobei er eine Beamtin mit der Faust schmerzhaft im Gesicht traf. Es sind keine Zeugen geladen <4 Ns 406 Js 8099/10 (41/11)>.

I. Große Strafkammer

Montag, 15. August 2011

9.00 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am

Mittwoch, 17. August 2011, 9.00 Uhr,

Montag, 22. August 2011, 9.00 Uhr und

Mittwoch, 24. August 2011, 9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Rüdiger W., Andreas R, Patrick W. H. und Tim E. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten schweren Raub in Tateinheit mit Körperverletzung in der Zeit zwischen dem 1. Mai und dem 3. Juni 2009 in Rinteln vor. In dem Zeitraum zwischen dem 1. und dem 5. Mai 2009 sollen die Angeklagten Patrick W. H. und Andreas R. gemeinschaftlich einen Mann getreten, geschlagen und eine brennende Zigarette in seinem Gesicht ausgedrückt haben. Dabei sollen sie dem Geschädigten ein Cappy und eine Geldbörse entwendet haben. Allen vier Angeklagten wird überdies vorgeworfen, am 3. Juni 2009 denselben Mann in dessen Wohnung aufgesucht zu haben, um ihn gemeinschaftlich niederzuschlagen und zu bestehlen. Dabei soll der Angeklagte Andreas R. einen Teleskopschlagstock gegen Beine und Kopf des Opfers eingesetzt haben. Der Angeklagte Patrick W. H. soll mit der Faust gegen den Kopf des Mannes und dessen Kopf gegen eine Wand geschlagen haben. Während dieser Angeklagte dem Geschädigten zudem mit einer vorgehaltenen Pistole angedroht haben soll, ihn umzubringen, sollen die übrigen Angeklagten aus der Wohnung u. a. einen MP3-Player, ein iPhone mit Zubehör und einen DVD-Brenner entwendet haben. Anschließend - so der weitergehende Vorwurf - sollen die Angeklagten Patrick H. W. und Andreas R. den Mann mehrfach gegen Kopf und Gesicht geschlagen sowie einmal ins Gesicht getreten haben. Der Geschädigte erlitt multiple Prellungen, vor allem am Schädel. Es sind 10 Zeugen geladen <4 KLs 408 Js 4047/09 (1/10)>.

IV. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Dienstag, 16. August 2011

8.30 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am

Dienstag, 23. August 2011, 8.30 Uhr und

Dienstag, 30. August 2011, 9.30 Uhr

Strafverfahren gegen Burghardt L. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Stadthagen am 28. Januar 2011 wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung in drei rechtlich zusammentreffenden Fällen und wegen fahrlässiger Körperverletzung in drei rechtlich zusammentreffenden Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Vom Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort hat das Amtsgericht den Angeklagten freigesprochen. Dem heute 65 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, am 2. April 2010 in Bad Nenndorf durch zwei Straftaten im Straßenverkehr tateinheitlich drei Menschen fahrlässig getötet sowie drei weitere Menschen fahrlässig verletzt und vorsätzlich den Straßenverkehr gefährdet zu haben. Der Angeklagte soll auf der B 442 im Bereich der Gemarkung Bad Nenndorf mit seinem Pkw BMW Cabrio unter erheblicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (mehr als 130 km/h) ein Fahrzeug trotz erkennbaren Gegenverkehrs überholt haben. Bei Beendigung des Überholmanövers soll der Angeklagte so dicht vor das überholte Fahrzeug eingeschert sein, dass dessen Fahrer nach rechts auf den Grünstreifen ausweichen musste. Der Fahrer des überholten Fahrzeugs verlor die Kontrolle über seinen Pkw und prallte damit zunächst gegen einen Straßenbaum und kollidierte sodann mit einem entgegenkommenden Krad. Drei Fahrzeuginsassen verstarben noch an der Unfallstelle. Drei weitere Verkehrsteilnehmer (der Fahrzeugführer, ein im Pkw mitfahrendes Kind und der Kradfahrer) erlitten teils schwere Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft ist der Auffassung, der Angeklagte habe sich riskant und rücksichtslos verhalten, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf genommen und den Unfallort verlassen, obwohl er seine Beteiligung daran erkennen konnte. Es sind 14 Zeugen geladen <4 Ns 304 Js 2457/10 (23/11)>.

I. Große Jugendkammer (als Berufungskammer)

Donnerstag, 18. August 2011

10.00 Uhr

Strafverfahren gegen Guiliano A. F., Romeo W. und Romeo P. Die Angeklagten sind vom Amtsgericht Stadthagen am 2 September 2010 und am 22. Dezember 2010 wie folgt verurteilt worden: Der Angeklagte Guiliano A. F. ist wegen gemeinschaftlichen schweren Bandendiebstahls in vier Fällen, davon einmal im Versuch, zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden. Ferner ist er wegen gemeinschaftlichen Raubes in fünf Fällen, davon zweimal im Versuch, gemeinschaftlichen Computerbetruges in zwei Fällen, Wohnungseinbruchdiebstahls in drei Fällen, davon einmal im Versuch, jeweils in Tateinheit mit Sachbeschädigung, sowie wegen schweren Bandendiebstahls in sechs Fällen, davon zweimal im Versuch und in fünf Fällen in Tateinheit mit gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zu einer weiteren Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Den Angeklagten Romeo W. hat das Amtsgericht Stadthagen wegen schweren Bandendiebstahls in drei Fällen, davon einmal im Versuch und in zwei Fällen in Tateinheit mit gemeinschaftlicher Sachbeschädigung sowie wegen gemeinschaftlichen Computerbetruges unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der Angeklagte Romeo P. ist wegen gemeinschaftlichen Raubes in fünf Fällen, davon zweimal im Versuch, wegen gemeinschaftlichen Computerbetruges in zwei Fällen sowie wegen schweren Bandendiebstahls in fünf Fällen, davon einmal im Versuch und in vier Fällen in Tateinheit mit gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Den Angeklagten wird vorgeworfen, in der Zeit vom 21. Dezember 2009 bis zum 30. März 2010 in Pohle und in anderen Orten (Großraum Hannover) in Wohnhäuser und Wohnungen eingebrochen zu sein, um dort vor allem Schmuck und EC-Karten zu stehlen. In einigen Fällen sollen die Angeklagten Guiliano A. F. und Romeo P. ältere Wohnungsinhaber festgehalten und bedroht haben, um die Wohnungen nach Wertgegenständen durchsuchen zu können. Mittels entwendeter EC-Karten sollen die Angeklagten an Geldausgabeautomaten Barabhebungen vorgenommen haben. Es sind keine Zeugen geladen <4 Ns 201 Js 2410/10 (87/10) und 40 Ns 201 Js 1687/10 (2/11)>.


IV. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Dienstag, 30. August 2011

14.00 Uhr

Strafverfahren gegen Jörg L. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Bückeburg am 15. Februar 2011 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 23. April 2010 in Rinteln 1168 Gramm Haschisch besessen zu haben, ohne über eine entsprechende Erlaubnis zu verfügen. Es sind keine Zeugen geladen <4 Ns 304 Js 1046/10 (21/11)>.

Dr. Brüninghaus
Vorsitzende Richterin am Landgericht

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln