Artikel-Informationen
erstellt am:
14.04.2011
VII. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)
Donnerstag, 21. April 2011
11.30 Uhr
Strafverfahren gegen Tina W. Die Angeklagte ist vom Amtsgericht Bückeburg am 7. Februar 2011 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen Kennzeichenmissbrauchs zu einer Gesamtgeldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 13,- EUR verurteilt worden (Einspruchsverwerfung gegen Strafbefehl). Ihr wird vorgeworfen, am 14. September 2010 in Bückeburg einen Pkw im öffentlichen Straßenverkehr gesteuert zu haben, obwohl sie wusste, dass sie keine Erlaubnis hierfür besaß. Außerdem soll ihr Pkw am 19. September 2010 in Obernkirchen und in Bückeburg im Bereich öffentlichen Verkehrsraumes festgestellt worden sein, wobei das Fahrzeug mit einem Phantasiekennzeichen ausgestattet gewesen sei. Es sind keine Zeugen geladen <4 Ns 509 Js 7468/10 (18/11)>.
IV. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)
Dienstag, 26. April 2011
10.00 Uhr
Strafverfahren gegen Siegfried T. S. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Rinteln am 13. Januar 2011 wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige in drei Fällen und wegen unerlaubten Betäubungsmittelbesitzes zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten unter Freispruch im Übrigen verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, in der Zeit von November 2009 bis Januar 2010 in Rinteln ohne Erlaubnis an einen 17-Jährigen dreimal Marihuana im Wert von mindestens 10,- bzw. 30,- EUR verkauft zu haben. Außerdem soll der Angeklagte am 3. August 2010 in Rinteln ein Tütchen Marihuana besessen haben. Den Vorwurf der Betäubungsmittelabgabe an den Minderjährigen in vier weiteren Fällen hat das Amtsgericht nicht als erwiesen angesehen, und es hat den Angeklagten insoweit freigesprochen. Es sind zwei Zeugen geladen <4 Ns 304 Js 2851/10 (14/11)>.
Dr. Brüninghaus
Vorsitzende Richterin am Landgericht
Artikel-Informationen
erstellt am:
14.04.2011