Text Logo Landgericht Bückeburg Niedersachsen klar Logo

Termine im April 2011

V. Kleine Jugendkammer (Berufungskammer)

Freitag, 1. April 2011

9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Frank B. Der Angeklagte ist am 16. März 2010 vom Amtsgericht Rinteln wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen und Nötigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 EUR verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 04.08.2008 in Rinteln eine andere Person mit einem Stock auf die Finger geschlagen sowie eine weitere Person mit dem Stock zweimal auf die Schulter geschlagen zu haben. Es sind keine Zeugen geladen; die Verhandlung wird öffentlich stattfinden <4 Ns 201 Js 6794/08 (43/10)>.

10.30 Uhr

Strafverfahren gegen Simon B. Der Angeklagte ist am 16. September 2010 vom Amtsgericht Stadthagen wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu einem Dauerarrest von einer Woche sowie zur Teilnahme an einem Anti-Gewalttraining verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 21. Juni 2010 in Lindhorst mit einem gesondert Verfolgten im Rahmen eines Streitgespräches einen jungen Mann mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihm einen Kopfstoß versetzt zu haben, wodurch dieser Schmerzen erlitt. Die Verhandlung wird nicht öffentlich stattfinden; es sind drei Zeugen geladen <4 Ns 202 Js 5256/10 (85/10)>.


IV. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Dienstag, 5. April 2011

11.00 Uhr

Strafverfahren gegen Sascha M. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Stadthagen am 9. November 2010 wegen Vortäuschens einer Straftat zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15,- EUR verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 3. September 2009 in Bad Nenndorf gegenüber Polizeibeamten geschildert zu haben, er sei von einem Pkw angefahren und verletzt worden, wobei der Fahrer Unfallflucht begangen habe. Tatsächlich soll diese Geschichte jedoch frei erfunden gewesen sein. Es sind drei Zeugen geladen <4 Ns 406 Js 1037/10 (3/11)>.

14.00 Uhr

Strafverfahren gegen Franz H. K. Der Angeklagte ist am 16. Dezember 2010 vom Amtsgericht Stadthagen wegen Betruges in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 15,- EUR verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, im Januar und April 2008 in Stadthagen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem 2. Sozialgesetzbuch beantragt und empfangen zu haben, obgleich er wusste, dass er hierauf keinen Anspruch hatte, weil seine Ehefrau über Einkommen verfügte. Ihm sollen insgesamt ca. 1.750,- EUR zu Unrecht ausgezahlt worden sein. Es sind keine Zeugen geladen <4 Ns 407 Js 5825/10 (11/11)>.

VII. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Donnerstag, 7. April 2011

9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Heico M. Der Angeklagte ist am 13. September 2010 vom Amtsgericht Stadthagen wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20,- EUR verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 16. Juni 2009 in Stadthagen aus Verärgerung über das Fahrverhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers diesen gegen die Brust geschlagen, gegen das Bein getreten, ihn durch Wegziehen eines Beines zu Fall gebracht und dem am Boden liegenden Mann zweimal ins Gesicht geschlagen zu haben. Der Geschädigte soll mehrere Prellungen, eine aufgeplatzte Lippe, eine Gehirnerschütterung, ein HWS-Schleudertrauma und eine Kniedistorsion erlitten haben. Es sind fünf Zeugen geladen <4 Ns 507 Js 6230/09 (76/10)>.

13.30 Uhr

Strafverfahren gegen Carmen M. Die Angeklagte ist am 1. November 2010 vom Amtsgericht Stadthagen wegen Diebstahls geringwertiger Sachen und wegen Leistungserschleichung in 15 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Ihr wird vorgeworfen, am 24. Juni 2010 in Stadthagen aus einem Kaufhaus ein Damenoberbekleidungsteil zum Preis von 29,95 EUR entwendet zu haben. Außerdem soll die Angeklagte in der Zeit zwischen dem 7. März und dem 9. Juli 2010 fünfzehnmal - an verschiedenen Orten, auch im Bereich Stadthagen - Züge der Deutschen Bahn benutzt haben, ohne im Besitz gültiger Fahrausweise gewesen zu sein, wodurch der Deutschen Bahn AG eine Schaden in Höhe von 294,30 EUR entstanden sei. Es sind zwei Zeugen geladen <4 Ns 507 Js 5244/10 (95/10)>.

I. Große Strafkammer

Freitag, 8. April 2011

9.00 Uhr (Saal 4117)

mit Fortsetzungsterminen am

Freitag, 15. April 2011, 9.00 Uhr (Saal 4117),

Montag, 18. April 2011, 9.00 Uhr,

Mittwoch, 20. April 2011, 9.00 Uhr,

Montag, 2. Mai 2011, 9.00 Uhr und

Freitag, 6. Mai 2011, 9.00 Uhr (Saal 4117)

Strafverfahren gegen Maik B. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 33 Jahre alten Angeklagten vor, in Stadthagen und anderenorts am 10. und 11. Oktober 2010 durch vier Straftaten einen versuchten schweren Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit Brandstiftung in zwei Fällen und mit Trunkenheit im Verkehr begangen zu haben. Er soll einer Person, die in den Abendstunden Geld von einem Geldautomaten aus einer Bankfiliale abheben wollte, von hinten eine Kette um den Hals gelegt und damit gewürgt haben bei gleichzeitiger Aufforderung, ihm Geld auszuhändigen. Als der Mann sich befreien und weglaufen konnte, soll der Angeklagte ihm nachgesetzt und ihn mit einem Messer oberflächlich verletzt haben. Anschließend soll der Angeklagte am späteren Abend eine Firmenhalle angezündet haben, wodurch ein Schaden in Höhe von über 100.000,- EUR entstanden sei. Wenige Stunden später soll der Angeklagte ein Gartenhaus des Firmeninhabers in Brand gesteckt haben, wobei Schäden von ca. 10.000,- EUR entstanden seien. Weiter wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, in der Nacht vom 10. auf den 11. Oktober 2010 in Stadthagen einen Pkw im Straßenverkehr gesteuert zu haben, obgleich er infolge des Genusses von alkoholischen Getränken (Blutalkoholkonzentration von 1,96 bis 2,36 g ‰) nicht verkehrstüchtig gewesen sei. Es sind zwei Sachverständige und 22 Zeugen geladen <4 KLs 408 Js 7438/10 (15/10)>.

VII. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Donnerstag, 14. April 2011

9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Gurmit S. Der Angeklagte ist am 14. September 2010 vom Amtsgericht Stadthagen wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr in zwei Fällen, davon einmal in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis, und wegen Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 23. September 2009 in Sachsenhagen sowie am 9. Mai 2010 in Stadthagen jeweils einen Lkw-Kastenwagen im öffentlichen Verkehr gesteuert zu haben, obwohl er infolge Alkoholgenusses (Blutalkoholkonzentrationen von 2,73 g bzw. 1,77 g ‰) nicht verkehrstüchtig gewesen sei. Bei der Tat im Mai 2010 soll der Angeklagte gewusst haben, dass ihm das Amtsgericht Bückeburg im November 2009 die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen hatte. Am 23. September 2009 soll der Angeklagte zudem im alkoholisierten Zustand seinem Hausverwalter mit einem Küchenmesser in der erhobenen Faust angedroht haben, ihn umzubringen. Es sind keine Zeugen geladen <4 Ns 509 Js 8423/09 (92/10)>.

11.00 Uhr

Strafverfahren gegen Dietmar R. Der Angeklagte ist am 25. Oktober 2010 vom Amtsgericht Bückeburg wegen des öffentlich zugänglich Machens von kinderpornografischen Schriften in Tateinheit mit Besitz von kinderpornografischen Schriften zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 31. Januar 2009 in Bückeburg via Internet eine Bilddatei zum Download angeboten zu haben, die einen kinderpornografischen Inhalt hatte. Es sind keine Zeugen geladen <4 Ns 3884 Js 71853/09 (88/10)>.

14.00 Uhr

Strafverfahren gegen Rainer K. Der Angeklagte ist am 4. Oktober 2010 vom Amtsgericht Stadthagen wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtgeldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 90,- EUR verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 24. Januar 2010 in Stadthagen einen Pkw im öffentlichen Straßenverkehr gesteuert zu haben, obgleich er infolge Alkoholgenusses (Blutalkoholkonzentration von mind. 1,75 g ‰) nicht mehr fahrtüchtig gewesen sei. Dabei soll er beim Zurücksetzen seines Fahrzeugs gegen einen Verteilerkasten gestoßen sein, der hierdurch beschädigt wurde (Schaden von ca. 1.000,- EUR). Sodann soll sich der Angeklagte vom Unfallort entfernt haben, ohne die Feststellungen seiner Beteiligung an dem Schaden zu ermöglichen. Es sind vier Zeugen geladen <4 Ns 507 Js 716/10 (86/10)>.

IV. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Dienstag, 19. April 2011

11.00 Uhr

Strafverfahren gegen Ilona H.-B. Die Angeklagte ist am 24. Januar 2011 vom Amtsgericht Bückeburg wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 20,- EUR verurteilt worden. Ihr wird vorgeworfen, am 3. Juni 2010 in Bückeburg anlässlich eines unerlaubten Wendemanövers auf der B 83 einen Leichtkraftradfahrer übersehen zu haben, der sich deswegen zu einem Ausweichmanöver veranlasst gesehen habe, bei dem er stürzte und sich verletzte. Der Geschädigte erlitt eine offene Luxationsfraktur des oberen Sprunggelenks, ARDS, eine Sepsis und Multiorganversagen; er ist noch nicht wieder vollends genesen. Es sind vier Zeugen geladen <4 Ns 305 Js 5298/10 (10/11)>.

VII. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Donnerstag, 21. April 2011

9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Carsten D. B. M. Der Angeklagte ist am 12. August 2010 vom Amtsgericht Stadthagen wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln sowie wegen Unterschlagung unter Freispruch im Übrigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, im Juli 2009 in Lindhorst zuvor geliehene Gegenstände (Handy, Musik-CDs, Bücher, Kamera und Fahrrad) trotz Aufforderung nicht an den Eigentümer zurückgegeben zu haben. Im August 2009 soll der Angeklagte zudem in Lindhorst unaufgefordert einer anderen Person ca. 3 g Cannabis überlassen haben, ohne hierfür eine Erlaubnis zu besitzen. Vom Vorwurf einer Körperverletzung am 7. September 2009 und einer zweiten Übergabe von Betäubungsmitteln (Marihuana) ist der Angeklagte mangels Beweises freigesprochen worden. Es sind zwei Zeugen geladen <4 Ns 304 Js 7988/09 (75/10)>.


11.30 Uhr

Strafverfahren gegen Thomas S. Der Angeklagte ist am 8. April 2010 vom Amtsgericht Rinteln wegen verbotener Mitteilung über Gerichtsverhandlungen zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je 16,- EUR verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, im Dezember 2009 in Rinteln eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bückeburg und einen Beschluss der I. Großen Strafkammer des Landgerichts Bückeburg, mit dem die Eröffnung dieser Anklage in weiten Teilen abgelehnt worden war, in vollem Wortlaut auf seiner Homepage im Internet veröffentlicht zu haben. Es sind keine Zeugen geladen <4 Ns 407 Js 9388/09 (41/10)>.

VII. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Donnerstag, 28. April 2011

9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Mario H. und Rene-Christoph W. Die Angeklagten sind am 30. September 2010 vom Amtsgericht Rinteln wegen gefährlicher Körperverletzung jeweils zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden. Ihnen wird vorgeworfen, am 17. April 2009 in Rinteln im alkoholisierten Zustand einen Mann ins Gesicht geschlagen und auf ihn eingetreten zu haben, nachdem er gestürzt war. Der Geschädigte erlitt eine angebrochene Nase und ein Brillenhämatom. Es sind fünf Zeugen geladen <4 Ns 508 Js 4300/09 (81/10)>.

Dr. Brüninghaus
Vorsitzende Richterin am Landgericht

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln