Termine für Februar 2011
VII. Kleine Strafkammer (als Berufungsauffangkammer)
Donnerstag, 3. Februar 2011
11.00 Uhr
Strafverfahren gegen Stephan I. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Bückeburg am 18. Dezember 2008 wegen Bankrotts zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20,- EUR verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, in der Zeit zwischen 2005 und 2008 zu spät Insolvenz für seine Firma (eine GmbH) beantragt und hierzu falsche Angaben gemacht zu haben. Am 17. März 2010 hat die IV. Kleine Strafkammer des Landgerichts Bückeburg die Berufung des Angeklagten verworfen. Dieses Urteil hat das Oberlandesgericht Celle am 28. Juni 2010 mit den getroffenen Feststellungen aufgehoben und zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Es sind sechs Zeugen geladen <4 Ns 406 Js 4541/06 (26/09)>.
VII. Kleine Strafkammer (Berufungskammer und Berufungsauffangkammer)
Donnerstag, 10. Februar 2011
11.00 Uhr
Strafverfahren gegen Daniel M. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Rinteln am 10. November 2010 wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15,- EUR verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 19. Mai 2009 in Rinteln mit einer Musikband einen Dienstvertrag abgeschlossen zu haben, der ihn verpflichtete, 1.500,- EUR an die Musiker zu zahlen, obgleich er wusste, dass er diesen Betrag - bis auf 250,- EUR - nicht aufbringen konnte. Es sind keine Zeugen geladen <4 Ns 406 Js 6632/09 (84/10)>.
14.00 Uhr
Strafverfahren gegen Thomas S. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Rinteln am 31. März 2009 wegen einer verbotenen Mitteilung über Gerichtsverhandlungen verwarnt worden mit Vorbehalt einer Geldstrafe von fünf Tagessätzen zu je 10,- EUR. Vom Vorwurf, Bildnisse anderer verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt zu haben, ist er dagegen freigesprochen worden. Ihm wird vorgeworfen, am 5. April 2008 in Rinteln eine staatsanwaltlich angeordnete Durchsuchungsaktion in seiner Wohnung gefilmt und das Video ab dem 10. April 2008 ins Internet gestellt zu haben. Ferner soll der Angeklagte den Durchsuchungsbeschluss im Internet veröffentlicht haben. Das Amtsgericht hat nur die Veröffentlichung des Durchsuchungsbeschlusses als strafbare Handlung angesehen. Im Übrigen hat es die Handlungen des Angeklagten nach einer Vorschrift des Kunsturhebergesetzes als gerechtfertigt angesehen. Die Staatsanwaltschaft begehrt mit ihrer Berufung eine Verurteilung des Angeklagten im Sinne ihrer Anklage. Die IV. Kleine Strafkammer des Landgerichts Bückeburg hat unter Verwerfung der Berufung im Übrigen das Urteil des Amtsgerichts teilweise abgeändert und dahin neu gefasst, dass der Angeklagte der verbotenen Mitteilung über Gerichtsverhandlungen und eines Verstoßes gegen §§ 22, 33 des Kunsturhebergesetzes schuldig sei; deswegen werde er zu einer Gesamtgeldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 15,- EUR verurteilt. Dieses Urteil hat das Oberlandesgericht Celle am 25. August 2010 im Gesamtrechtsfolgenausspruch aufgehoben und soweit der Angeklagte wegen verbotener Mitteilung von Gerichtsverhandlungen verurteilt worden ist; es hat die Sache im Umfang der Aufhebung zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Es sind keine Zeugen geladen <4 Ns 406 Js 3653/08 (47/09)>.
I. Große Strafkammer
Montag, 14. Februar 2011
9.00 Uhr
mit Fortsetzungsterminen am
Mittwoch, 16. Februar 2011, 9.00 Uhr,
Montag, 21. Februar 2011, 9.00 Uhr,
Mittwoch, 23. Februar 2011, 9.00 Uhr,
Montag, 28. Februar 2011, 9.00 Uhr,
Mittwoch, 2. März 2011, 9.00 Uhr,
Montag, 7. März 2011, 9.00 Uhr,
Mittwoch, 9. März 2011, 9.00 Uhr,
Montag, 14. März 2011, 9.00 Uhr,
Mittwoch, 16. März 2011, 9.00 Uhr,
Montag, 21. März 2011, 9.00 Uhr,
Mittwoch, 23. März 2011, 9.00 Uhr,
Montag, 28. März 2011, 9.00 Uhr,
Mittwoch, 6. April 2011, 9.00 Uhr,
Montag, 11. April 2011, 9.00 Uhr
und
Mittwoch, 13. April 2011, 9.00 Uhr
Strafverfahren gegen Stephan F., Ernst W., Joachim B., Tobias F. und Christian R. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, in der Zeit vom 23. Februar bis zum 5. September 2007 in Auhagen und an anderen Orten 16 Straftaten (Stephan F.) bzw. jeweils 3 Straftaten (Ernst W., Joachim B. und Christian R.) und 2 Straftaten (Tobias F.) begangen zu haben. Der Angeklagte Stephan F. soll sich wegen schweren Diebstahls und wegen gewerbsmäßiger Hehlerei strafbar gemacht haben, die übrigen Angeklagten sollen der Hehlerei schuldig sein. Der Angeklagte Stephan F. soll gesondert Verfolgte beauftragt haben, sechs Radlader, einen Motorhäcksler, Kupferdachrinnen, Kupferplatten, Kupferbleche, Veluxfenster, Bodentreppen, Bildschirmmonitore, Designstühle und Werkzeug zu stehlen, um diese Gegenstände sodann nach Ankauf von den Dieben selbst zu verkaufen. Laut Anklage waren die übrigen Angeklagten an einigen Weiterverkäufen der Waren beteiligt. Die gestohlenen Gegenstände sollen einen Wert von über 400.000,- EUR gehabt haben. Es sind 34 Zeugen geladen <4 KLs 304 Js 5978/07 (7/09)>.
VII. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)
Donnerstag, 17. Februar 2011
9.00 Uhr
Strafverfahren gegen Joachim G. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Stadthagen am 17. August 2010 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 8. August 2009 in Niedernwöhren einen anderen Mann so heftig die Treppe hinuntergestoßen zu haben, dass dieser mit dem Kopf gegen eine Türverglasung stieß und hierdurch zwei große Schädelplatzwunden erlitt, die genäht werden mussten. Es sind zwei Zeugen geladen <4 Ns 508 Js 7062/09 (73/10)>.
IV. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)
Dienstag, 22. Februar 2011
9.30 Uhr
Strafverfahren gegen Frank-Peter K. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Stadthagen am 2. November 2010 wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 6. Dezember 2009 in Sachsenhagen seine damalige Lebensgefährtin im Rahmen eines Streites heftig gegen einen Glastisch geworfen zu haben, der dabei zerbrach. Sodann soll der Angeklagte mit einer der Glasscherben in der Hand zu der Frau gesagt haben, "Das steche ich dir in den Hals, ich bringe dich um!" Die Frau erlitt diverse Prellungen und Hämatome. Es sind vier Zeugen geladen <4 Ns 507 Js 2491/10 (1/11)>.
11.30 Uhr
Strafverfahren gegen Sascha M. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Stadthagen am 9. November ö2010 wegen Vortäuschens einer Straftat zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15,- EUR verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 3. September 2009 in Bad Nenndorf gegenüber Polizeibeamten geschildert zu haben, er sei von einem Pkw angefahren und verletzt worden, wobei der Fahrer Unfallflucht begangen habe. Tatsächlich soll diese Geschichte jedoch frei erfunden gewesen sein. Es sind vier Zeugen geladen <4 Ns 406 Js 1037/10 (3/11)>.
VII. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)
Donnerstag, 24. Februar 2011
10.00 Uhr
mit Fortsetzungstermin am
Freitag, 25. Februar 2011, 10.00 Uhr
Strafverfahren gegen Rainer G. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Bückeburg vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am 2. Juni 2009 in Bückeburg ausländische Mitbürger als "Scheiß Ausländer" und "Kanaken" bezeichnet zu haben, "die man abschieben sollte, weil sie nur unsere Steuergelder benutzten" sowie erklärt zu haben "Man sollte sie wie in SS-Zeiten in den Bunker setzen und vergasen". Es sind acht Zeugen geladen <4 Ns 407 Js 6240/09 (23/10)>.
I. Große Jugendkammer (als Berufungskammer)
Freitag, 25. Februar 2011
9.00 Uhr
Strafverfahren gegen Benjamin M. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Bückeburg am 3. Juni 2010 wegen Wohnungseinbruchdiebstählen in elf Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb, zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt worden mit Strafaussetzung zur Bewährung. Ihm wird vorgeworfen, in der Zeit vom 11. Oktober 2009 bis zum 20. März 2010 in Obernkirchen und anderenorts mehrere Wohnungseinbrüche verübt zu haben. Er soll eine Uhr mit separatem Lederarmband, einen Flachbildschirm, zwei Drucker, diverse DVD's, Münzsammlungen, ein Notebook, einen Videorekorder, eine Geldkassette mit Bargeld, Teile einer Badezimmereinrichtung, eine Dunstabzugshaube, zwei Stehlampen, einen Blumenübertopf, mehrere Spardosen, Schmuck, eine Ordensammlung, eine Standuhr usw. entwendet haben. Es sind keine Zeugen geladen; die Verhandlung wird öffentlich stattfinden <4 Ns 202 Js 2119/10 (68/10>.
Dr. Brüninghaus
Vorsitzende Richterin am Landgericht