Termine für Januar 2011
I. Große Strafkammer
Mittwoch, 5. Januar 2011
9.00 Uhr
mit Fortsetzungsterminen am
Montag, 10. Januar 2011, 9.00 Uhr und
Mittwoch, 12. Januar 2011, 9.00 Uhr
Strafverfahren gegen Willi S. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 28. Mai 2009 in Hagenburg einen schweren Raub begangen zu haben. Der Angeklagte soll einer Tankstellenbediensteten eine Pistole vorgehalten und ca. 1.400,- EUR Bargeld aus der Kasse entwendet haben. Es sind drei Sachverständige und 16 Zeugen geladen <4 KLs 202 Js 6050/09 (3/10)>.
V. Kleine Jugendkammer (Berufungskammer)
Freitag, 7. Januar 2011
9.00 Uhr
Strafverfahren gegen Heinrich S. Der Angeklagte ist am 7. Oktober 2010 vom Amtsgericht Stadthagen wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu einem Dauerarrest von vier Wochen und der sechsmonatigen Betreuung in einer Jugendhilfegruppe verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 21. März 2010 in Stadthagen gemeinsam mit gesondert Verfolgten einem am Boden liegenden Geschädigten mehrfach einen Löffelstiel anal eingeführt zu haben, wodurch dieser Mann Schmerzen erlitt. Es sind sechs Zeugen geladen. Die Verhandlung wird öffentlich stattfinden <4 Ns 201 Js 3984/10 (91/10)>.
IV. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)
Dienstag, 11. Januar 2011
9.30 Uhr
Strafverfahren gegen Wilhelm H. H., Martin B. und Patrick W. Die Angeklagten sind vom Amtsgericht Stadthagen am 17. März 2009 wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von 12 Monaten (Wilhelm H. H.), 8 Monaten (Patrick W.) und 7 Monaten (Martin B.), jeweils mit Strafaussetzung zur Bewährung, verurteilt worden. Ihnen wird vorgeworfen, am 15. Mai 2007 in Lindhorst einem Mann einen Faustschlag ins Gesicht versetzt und den danach am Boden liegenden Mann mehrfach getreten zu haben. Der Geschädigte erlitt eine Nasenbeinfraktur sowie multiple Quetschmarken und Prellungen an den Armen und am Bauch. Es sind vier Zeugen geladen <4 Ns 508 Js 5391/07 (48/09)>.
IV. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)
Dienstag, 18. Januar 2011
9.30 Uhr
mit Fortsetzungsterminen am
Donnerstag, 20. Januar 2011, 8.30 Uhr, Saal 4117 und
Freitag, 21. Januar 2011, 9.30 Uhr, Saal 4117
Strafverfahren gegen Werner S. Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten am 20. November 2008 vom Vorwurf des neunfachen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 80 Jahre alten Angeklagten vor, im Zeitraum von Sommer 2006 bis Ende Mai 2007 in Rinteln seinen im November 1991 geborenen Enkelsohn gegen Zahlung von jeweils 5,- EUR dazu veranlasst zu haben, sexuelle Handlungen an sich - dem 15 bzw. 16 Jahre alten Jugendlichen - zu dulden. Es sind ein Sachverständiger und 10 Zeugen geladen <4 Ns 205 Js 7774/07 (33/09)>.
VII. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)
Donnerstag, 20. Januar 2011
9.00 Uhr
Strafverfahren gegen Aki G. und Demo M. Die Angeklagten sind am 15. März 2010 vom Amtsgericht Stadthagen wegen uneidlicher Falschaussage jeweils zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 13,- EUR (Aki G.) bzw. 25,- EUR (Demo M.) verurteilt worden. Ihnen wird vorgeworfen, am 10. Oktober 2008 in Stadthagen in einem Strafverfahren wegen sexueller Nötigung vor dem Amtsgericht bewusst wahrheitswidrige Angaben gemacht zu haben. Es sind drei Zeugen geladen <4 Ns 203 Js 8021/08 (64/10)>.
V. Kleine Jugendkammer (Berufungskammer)
Freitag, 21. Januar 2011
9.00 Uhr
Strafverfahren gegen Ismail A. Der Angeklagte ist am 17. August 2010 vom Amtsgericht Rinteln wegen unerlaubten Betäubungsmittelerwerbs zu einer Geldbuße in Höhe von 250,- EUR verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, im März 2010 in Rinteln unerlaubt mindestens zwei Gramm Marihuana erworben zu haben. Es sind zwei Zeugen geladen. Die Verhandlung wird öffentlich stattfinden <4 Ns 303 Js 3670/10 (70/10)>.
11.30 Uhr
Strafverfahren gegen Ramon B. Der Angeklagte ist am 31. August 2010 vom Amtsgericht Bückeburg wegen vierfachen Diebstahls im besonders schweren Fall zu einer Woche Dauerarrest verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 22. August 2009 in Mardorf gemeinsam mit einem gesondert Verfolgten im alkoholisierten Zustand vier Boote aufgebrochen und daraus diverse Gegenstände (Radiogerät, CDs, Ferngläser, Werkzeug) entwendet zu haben. Es ist ein Zeuge geladen. Die Verhandlung wird nichtöffentlich stattfinden <4 Ns 201 Js 310/10 (80/10)>.
Amtsgericht Stadthagen - Schöffengericht -
Dienstag, 25. Januar 2011
9.00 Uhr
mit Fortsetzungstermin am
Freitag, 28. Januar 2011, 9.00 Uhr
Strafverfahren gegen Burghardt L. Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 64 Jahre alten Angeklagten vor, am 2. April 2010 in Bad Nenndorf durch zwei Straftaten tateinheitlich drei Menschen fahrlässig getötet, drei weitere Menschen fahrlässig verletzt und vorsätzlich den Straßenverkehr gefährdet zu haben sowie sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben. Der Angeklagte soll auf der B 442 im Bereich der Gemarkung Bad Nenndorf mit seinem Pkw BMW Cabrio unter erheblicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (mehr als 130 km/h) ein Fahrzeug trotz erkennbaren Gegenverkehrs überholt haben. Bei Beendigung des Überholmanövers soll der Angeklagte so dicht vor das überholte Fahrzeug eingeschert sein, dass dessen Fahrer nach rechts auf den Grünstreifen ausweichen musste. Dabei verlor der Fahrer des überholten Fahrzeugs die Kontrolle über seinen Pkw und prallte damit zunächst gegen einen Straßenbaum und kollidierte sodann mit einem entgegenkommenden Krad. Drei Fahrzeuginsassen verstarben noch an der Unfallstelle. Drei weitere Verkehrsteilnehmer (der Fahrzeugführer, ein im Pkw mitfahrendes Kind und der Kradfahrer) erlitten teils schwere Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft ist der Auffassung, der Angeklagte habe sich riskant und rücksichtslos verhalten, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf genommen und den Unfallort verlassen, obwohl er seine Beteiligung daran erkennen konnte. Es sind 14 Zeugen geladen <11 Ls 304 Js 2457/10 (14/10)>.
I. Große Strafkammer
Mittwoch, 26. Januar 2011
9.00 Uhr
mit Fortsetzungsterminen am
Montag, 31. Januar 2011, 9.00 Uhr,
Mittwoch, 2. Februar 2011, 9.00 Uhr,
Montag, 7. Februar 2011, 9.00 Uhr und
Mittwoch, 9. Februar 2011, 9.00 Uhr
Strafverfahren gegen Thomas S. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, in Rinteln am 30. März 2008 drei gewerbsmäßige versuchte Betrugshandlungen tateinheitlich mit Urkundenfälschung begangen zu haben sowie in dem Zeitraum vom 30. Januar 2006 bis zum 30. März 2008 in 31 Fällen gewerbsmäßig unechte Urkunden zur Täuschung im Rechtsverkehr hergestellt zu haben. Der Angeklagte soll drei Bilder von "Ernst Cuno (1901 - 1986)", die er tatsächlich selbst angefertigt habe, im Internet über Ebay zum Kauf angeboten haben. Dabei soll er den falschen Anschein erweckt haben, bei "Ernst Cuno" handele es sich um einen verstorbenen Künstler aus Berlin, um potentielle Kunden zur Zahlung eines höheren Kaufpreises als geboten zu veranlassen. In vier weiteren Fällen wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, Bilder oder Zeichnungen gefertigt und mit "Ernst Cuno" signiert sowie einem Nachlassstempel versehen zu haben, um sie später über das Internet zu veräußern. Ferner soll der Angeklagte 27 weitere Bilder gefertigt und mit "Kapingo" signiert haben, um sie gewinnbringend zu veräußern. Bei "Kapingo" soll es sich um eine falsche Identität handeln, für die der Angeklagte sich Lebensdaten erdacht haben soll. Es sind neun Zeugen und ein Sachverständiger geladen <4 KLs 406 Js 8324/07 (5/09)>.
III. Kleine Strafkammer (Berufungsauffangkammer)
Freitag, 28. Januar 2011
9.30 Uhr
Strafverfahren gegen Anton J. H. Der Angeklagte ist am 21. Januar 2009 vom Amtsgericht Bückeburg wegen Verletzung der Buchführungspflicht und wegen Bankrotts zu einer Gesamtgeldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20,- EUR verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, in Auetal in den Jahren 2002 und 2003 als Inhaber einer Einzelfirma die Buchführung für seine Firma nicht ordnungsgemäß geführt und zu spät Insolvenz beantragt zu haben. Die IV. Kleine Strafkammer des Landgerichts Bückeburg hat mit Urteil vom 10. November 2009 auf die Berufung des Angeklagten diese Entscheidung des Amtsgerichts aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen. Das Oberlandesgericht Celle hat mit Urteil vom 30. Juni 2010 das landgerichtliche Urteil mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Bückeburg zurückverwiesen. Es sind zwei Zeugen geladen <4 Ns 407 Js 723/08 (25/09)>.
Dr. Brüninghaus
Vorsitzende Richterin am Landgericht