Hauptverhandlungen im Monat November 2010
Termine vor den Strafkammern des Landgerichts
im Monat November 2010
I. Große Jugendkammer (Berufungskammer)
Montag, 1. November 2010
9.00 Uhr
Strafverfahren gegen Emre D. und Yasin A.
Der Angeklagte D. ist vom Amtsgericht Stadthagen wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis, des Diebstahls im besonders schweren Fall in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fahren ohne Versicherungsschutz, des Diebstahls in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Urkundenfälschung, des Diebstahls und des gemeinschaftlichen versuchten Diebstahls im besonders schweren Fall unter Einbeziehung einer Strafe aus einem anderen Urteil zu einer Einheitsjugendstrafe von 2 Jahren verurteilt worden.
Der Angeklagte A. ist vom Amtsgericht Stadthagen wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, des gemeinschaftlichen versuchten Diebstahls im besonders schweren Fall und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Fahren ohne Versicherungsschutz unter Einbeziehung einer anderen Strafe zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt worden.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, in der Nacht vom 2. auf den 3. Mai 2010 in Stadthagen Gegenstände aus unverschlossen abgestellten Fahrzeugen entwendet zu haben, eine Garage geöffnet und einen dort unverschlossen abgestellten PKW gestohlen zu haben, den im Anschluss der Angeklagte D. führte, wobei er das Fahrzeug beschädigte, bevor der Angeklagte A. das Fahrzeug übernahm, das sie letztlich abstellten, wobei sie nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügten. Am Abend des 3. Mai 2010 lenkte der Angeklagte A. das Fahrzeug in Begleitung des Angeklagten D. auf der Ortsumgebung B65, wo das Fahrzeug mit der Mittelleitplanke kollidierte, weil der Angeklagte A. die Handbremse angezogen hatte, wodurch das Fahrzeug und die Leitplanke beschädigt wurden, woraufhin beide Angeklagten sich vom Unfallort entfernten. Am Morgen des 7. Mai 2010 entwendete der Angeklagte D. von einem umzäunten Betriebshof einen dort zur Verschrottung abgestellten PKW und führte dieses nicht haftpflichtversicherte Fahrzeug Richtung Glatzer Straße, obwohl er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Am 07.05.2010 entwendete der Angeklagte D. in Begleitung des gesondert Verfolgten N. von zwei Fahrzeugen deren amtliche Kennzeichen und montierten sie an gestohlenen Fahrzeugen und fuhren damit nach Minden. In der Nacht vom 07. auf den 08.05.2010 entwendeten der Angeklagte D. und der gesondert verfolgte N. in Bückeburg wiederum das Kennzeichen eines Fahrzeuges, brachten dieses an einem der gestohlenen Fahrzeuge an und fuhren mit dem Fahrzeug nach Minden. In der Nacht zum 09.05.2010 begaben sich beide Angeklagte und der gesondert verfolgte N. zu einem Betriebshof in Stadthagen, wo sie gemeinschaftlich versuchten, zwei weitere PKW zu entwenden, wobei sie jedoch beobachtet wurden und flüchteten. Der Angeklagte A. führte dabei den bereits zuvor entwendeten PKW als Fluchtfahrzeug mit dem gestohlenen Kennzeichen, ohne über die erforderliche Fahrerlaubnis zu verfügen und ohne dass ein Haftpflichtversicherungsschutz bestand. Während der Flucht streifte er mit dem Fahrzeug zwei Betonblumenkübel. Die Angeklagten haben die Taten eingeräumt.
4. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)
Dienstag, 2. November 2010
9.30 Uhr
Strafverfahren gegen Wilhelm H. H., Martin B. und Patrick W. Die Angeklagten sind vom Amtsgericht Stadthagen am 17. März 2009 wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von 12 Monaten (Wilhelm H. H.), 8 Monaten (Patrick W.) und 7 Monaten (Martin B.), jeweils mit Strafaussetzung zur Bewährung, verurteilt worden. Ihnen wird vorgeworfen, am 15. Mai 2007 in Lindhorst einem Mann einen Faustschlag ins Gesicht versetzt und den danach am Boden liegenden Mann mehrfach getreten zu haben. Der Geschädigte erlitt eine Nasenbeinfraktur sowie multiple Quetschmarken und Prellungen an den Armen und am Bauch. Es sind drei Zeugen geladen <4 Ns 508 Js 5391/07 (48/09)>.
I. Große Strafkammer
Mittwoch, 3. November 2010
9.00 Uhr
Strafverfahren gegen Walter S. Ihm wird vorgeworfen, im Zeitraum zwischen Sommer 1994 bis Sommer 1995 sowie zwischen 1999 und 2005 sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren bzw. an einer Person unter 16 Jahren, die ihm zur Erziehung oder zur Betreuung der Lebensführung anvertraut war, vorgenommen zu haben und eine Person mit Gewalt genötigt zu haben, besonders erniedrigende sexuelle Handlungen an sich zu dulden, indem er seine Stieftochter im Scheidenbereich und an den Brüsten berührte sowie in einem Fall würgte und gegen einen Heizkörper drückte.
Es sind drei Zeugen und eine Sachverständige geladen.
Fortsetzungstermine wurden auf den 08.11.2010, 9.00 Uhr sowie 10.11.2010, 9.00 Uhr, bestimmt.
5. Kleine Jugendkammer (Berufungskammer)
Freitag, 5. November 2010
9.00 Uhr
Strafverfahren gegen Frank B.
Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Rinteln wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen und Nötigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 € verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 04.08.2008 einen anderen mit einem Stock auf die Stirn geschlagen sowie einen anderen mit einem Stock zweimal auf die linke Schulter geschlagen zu haben. Der Angeklagte hat den Sachverhalt eingeräumt.
II. Große Strafkammer als Schwurgericht
Freitag, 12. November 2010
mit Fortsetzungsterminen am 19.11.2010, 25.11., 26.11., 02.12. und 03.12.2010, jeweils 9.00 Uhr
9.00 Uhr
Strafverfahren gegen Skender T.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 40 Jahre alten Angeklagten vor, am 27. September 2009 in Rinteln seine damals 29 Jahre alte Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung nach einem Streit über die Trennung der Lebensgemeinschaft bis zum Tode erdrosselt zu haben. Es sind acht Zeugen, zwei Sachverständige und zwei Nebenkläger geladen.
VII. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)
Donnerstag, den 18. November 2010
13.00 Uhr
Strafverfahren gegen Renate H.
Die Angeklagte ist vom Amtsgericht Bückeburg wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 20 € verurteilt worden. Ihr wird vorgeworfen, am 30.08.2008 zwei Teppiche im Wert von rd. 170 € bestellt zu haben, die ihr auch geliefert wurden, obwohl sie wusste, dass sie die Lieferung nicht würde bezahlen können, was sie in Kauf nahm. Die Angeklagte hat den Sachverhalt eingeräumt.
13.30 Uhr
Strafverfahren gegen Andrea J.
Die Angeklagte ist vom Amtsgericht Rinteln wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 13 € verurteilt worden. Im Übrigen wurde sie freigesprochen. Ihr wird vorgeworfen, am 2. Januar 2008 eine Überweisung von einem Gesellschafterkonto in Höhe von 4.700 € auf ihr Konto vorgenommen zu haben, woraufhin die Überweisung auf Initiative eines Bankmitarbeiters zurückgerufen wurde. Soweit der Angeklagte vorgeworfen worden war, dies am 30. Januar 2008 erneut vergeblich versucht zu haben, wobei die Sparkasse die Anweisung nicht ausführte, ist sie aus rechtlichen Gründen freigesprochen worden. Berufungsführer ist die Staatsanwaltschaft Bückeburg.
4. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)
Dienstag, 30. November 2010
9.30 Uhr
Strafverfahren gegen Bernd G. sowie Klaus-Dieter H.
Die Angeklagten sind vom Amtsgericht Bückeburg am 1. Oktober 2009 wegen gemeinschaftlicher Jagdwilderei zu Geldstrafen verurteilt worden. Der Angeklagte H. zu einer Geldstrafe von 160, der Angeklagte G. zu einer Gesamtgeldstrafe von 220 Tagessätzen. Den Angeklagten wird vorgeworfen, in der Nacht zum 20. September 2007 in Bernsen auf Wild gewartet zu haben, das sie hätten erlegen wollen, wobei einer der Angeklagten um 1.15 Uhr einen Schuss abgab.
Es sind sechzehn Zeugen und ein Sachverständiger geladen.
Weitere Termine sind auf den 07.12.2010 und 14.12.2010, jeweils 9.30 Uhr, bestimmt.
In Vertretung
Peters
Vizepräsident des Landgerichts