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Verhandlungen im Oktober 2010

Termine vor den Strafkammern des Landgerichts
im Monat Oktober 2010

V. Kleine Jugendkammer (Berufungskammer)

Freitag, 1. Oktober 2010

9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Viktor I. und Swetlana I. Die Angeklagten sind vom Amtsgericht Rinteln am 9. Februar 2010 wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 13,- EUR (Swetlana I.) und wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung zu zehn Stunden gemeinnütziger Arbeit (Viktor I.) verurteilt worden. Ihnen wird vorgeworfen, am 26. März 2008 in Rinteln im Rahmen eines Polizeieinsatzes zur Wohnungsdurchsuchung wie folgt die Polizeibeamten während ihrer Tätigkeit behindert zu haben: Die Angeklagte Swetlana I. soll versucht haben, einen Polizeibeamten beiseite zu drängen und ihn zweimal in die Hand zu beißen. Der Angeklagte Viktor I. soll einen Polizeibeamten von hinten angesprungen, ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen und gegen das Schienbein getreten haben. Es sind fünf Zeugen geladen. Die Verhandlung wird öffentlich stattfinden <4 Ns 201 Js 4629/08 (49/10)>.

I. Große Jugendkammer (Berufungskammer)

Montag, 4. Oktober 2010

9.00 Uhr

mit Fortsetzungstermin am

Freitag, 8. Oktober 2010, 9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Kevin G. F. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Bückeburg am 3. Juni 2010 wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit räuberischem Angriff auf Kraftfahrer unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 21. März 2010 im alkoholisierten Zustand in Nienstädt einem Taxifahrer, der ihn und einen gesondert verfolgten Mittäter von Minden nach Nienstädt gefahren hatte, ein Küchenmesser (ca. 11 cm lange Klinge) vorgehalten und die Herausgabe von Geld verlangt zu haben. Der Taxifahrer soll sich an der Hand verletzt haben, als er den Angriff abzuwehren versuchte. Er soll aus dem Taxi gesprungen sein. Auch der Angeklagte soll das Auto verlassen haben; er soll auf den auf der Straße stehenden Taxifahrer zugerannt sein und erneut Geld herausverlangt haben. Aus Angst vor körperlichen Übergriffen soll der Mann dem Angeklagten einige Geldscheine ausgehändigt haben. Wegen seiner Schnittverletzungen kann der Geschädigte bis heute drei Finger seiner linken Hand nur eingeschränkt bewegen. Es sind drei Zeugen geladen. Die Verhandlung wird öffentlich stattfinden <4 Ns 201 Js 2097/10 (59/10)>.

VII. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Donnerstag, 7. Oktober 2010

9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Nico T. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Bückeburg am 21. Dezember 2009 wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 25,- EUR verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 13. April 2009 in Obernkirchen einen Pkw unter Drogeneinfluss im öffentlichen Straßenverkehr gesteuert zu haben. Dabei soll er an einer Kreuzung die Vorfahrt von Radfahrern missachtet und mit einer Radfahrerin dergestalt kollidiert sein, dass die Frau vom Rad stürzte. Sie erlitt diverse Frakturen an Jochbein, Schulter, Rippen, Zehen und Hand sowie multiple Prellungen. Ihre Verletzungen sind bis heute nicht folgenlos ausgeheilt. Es sind vier Zeugen und ein Sachverständiger geladen <4 Ns 304 Js 3622/09 (31/10)>.

11.30 Uhr

Strafverfahren gegen Vitali M. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Stadthagen am 11. März 2010 wegen Diebstahls mit Waffen in zwei Fällen, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung sowie wegen Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 25. April 2009 in Stadthagen unter Alkohol- und Medikamenteneinfluss aus einem Warenmarkt einen portablen DVD-Player mit Flachbildmonitor zum Preis von 199,99 EUR gestohlen zu haben, wobei er ein Einhandklappmesser mit einer Klinge von 7,5 cm Länge mit sich führte. Nach seinem Ergreifen soll er einem Polizeibeamten zunächst auf den Arm und später zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Außerdem soll er die Beamten als "Arschlöcher" und "Scheißbullen" betitelt haben. Ferner wird dem Angeklagten vorgeworfen, am 27. April 2009 in Stadthagen aus einem Warenmarkt einen LCD-Minifernseher im Wert von 129,99 EUR sowie einen tragbaren DVD-Player mit Bildschirm zum Preis von 199,99 EUR gestohlen zu haben. Es sind keine Zeugen geladen <4 Ns 406 Js 3583/09 (48/10)>.

14.30 Uhr

Strafverfahren gegen Bernd S. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Stadthagen am 17. Mai 2010 vom Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am 1. August 2009 in Bad Nenndorf am Ende des sog. "Trauermarsches" gemeinsam mit anderen Personen das Lied "Ein junges Volk steht auf" von Werner Altendorf gesungen zu haben, wobei ihm bekannt gewesen sei, dass dieses Lied von der Hitlerjugend als "Kampflied" bei Kundgebungen und Feiern vielfach verwendet wurde, um die Identifikation mit dieser Organisation und mit dem Gedankengut der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft zum Ausdruck zu bringen. Das Amtsgericht vermochte nicht sicher festzustellen, dass dem Angeklagten der Kennzeichencharakter des Liedes bewusst war. Mit ihrer Berufung begehrt die Staatsanwaltschaft Bückeburg eine Verurteilung des Angeklagten. Es sind zwei Zeugen geladen <4 Ns 407 Js 321/10 (52/10)>.

VII. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Dienstag, 19. Oktober 2010

9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Mathias D. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Bückeburg am 16. Februar 2010 wegen falscher uneidlicher Aussage in Tateinheit mit falscher Verdächtigung und des Meineides in Tateinheit mit falscher Verdächtigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 23. Oktober 2006 in Stadthagen seinen Vater bei der Polizei wahrheitswidrig einer gefährlichen Körperverletzung zu seinen Lasten beschuldigt zu haben. Tatsächlich soll sich der Angeklagte die Verletzung selbst beigebracht haben. In dem anschließenden Strafverfahren gegen seinen Vater soll der Angeklagte am 15. November 2007 in Stadthagen als Zeuge die Unwahrheit gesagt haben. In dem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Bückeburg am 11. September 2008 soll der Angeklagte seine falsche Aussage unter Eid wiederholt haben. Es sind vier Zeugen und ein Sachverständiger geladen <4 Ns 304 Js 7030/08 (37/10)>.

I. Große Jugendkammer (Berufungskammer)

Mittwoch, 20. Oktober 2010

9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Marcel S. K. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Rinteln am 4. Februar 2010 vom Vorwurf der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am 30. April 2009 in Rinteln einen jungen Mann unter einem Vorwand aus seiner Wohnung auf die Straße gelockt zu haben, damit eine andere Person ihn so heftig verprügeln konnte, dass der junge Mann verletzt wurde. Das Amtsgericht vermochte nicht festzustellen, dass der Angeklagte die Absicht seines Freundes, den jungen Mann zu verprügeln, kannte. Die Staatsanwaltschaft begehrt mit ihrer Berufung eine Verurteilung des Angeklagten als Gehilfe. Es sind drei Zeugen geladen; die Verhandlung wird öffentlich stattfinden <4 Ns 201 Js 8812/09 (21/10)>.

I. Große Jugendkammer (Berufungskammer)

Montag, 25. Oktober 2010

9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Mario M. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Rinteln wegen fahrlässiger Tötung in rechtlich zwei zusammentreffenden Fällen in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 17. September 2008 mit seinem Pkw in der Gemarkung Rinteln einen Verkehrsunfall verursacht zu haben, bei dem zwei Menschen getötet und zwei Menschen schwer verletzt wurden. Der Angeklagte soll sein Fahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit gesteuert und ein anderen Verkehrsteilnehmer überholt und dabei übersehen haben, dass ein hinter ihm fahrender Fahrzeugführer gleichfalls zum Überholen angesetzt hatte. Es kam zu einem streifenden Zusammenstoß der beiden Überholenden, wodurch der Angeklagte die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren haben und damit gegen einen Steinpfosten einer Grundstückseinfriedung geprallt sein soll. Sämtliche Geschädigte befanden sich in seinem Wagen. Es sind keine Zeugen geladen; die Verhandlung wird öffentlich stattfinden <4 Ns 202 Js 7052/08 (7/10)>.

VII. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Donnerstag, 28. Oktober 2010

10.00 Uhr

Strafverfahren gegen Rainer G. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Bückeburg vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am 2. Juni 2009 in Bückeburg ausländische Mitbürger als "Scheiß Ausländer" und "Kanaken" bezeichnet zu haben, "die man abschieben sollte, weil sie nur unsere Steuergelder benutzten" sowie erklärt zu haben "Man sollte sie wie in SS-Zeiten in den Bunker setzen und vergasen". Es sind acht Zeugen geladen <4 Ns 407 Js 6240/09 (23/10)>.

Dr. Brüninghaus
Vorsitzende Richterin am Landgericht

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