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Verhandlungen im Monat März 2010

IV. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Dienstag, 2. März 2010

9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Hans-Werner K. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Stadthagen am 9. April 2009 wegen versuchter Nötigung, Körperverletzung in zwei Fällen, Diebstahls und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 29. Mai 2008 in Stadthagen einem Mann angekündigt zu haben, ihn umzubringen, wenn er eine bestimmte Frau nicht in Ruhe lasse. Der Mann ließ sich hierdurch jedoch nicht davon abhalten, weiter mit der Frau zu verkehren. Die Frau soll der Angeklagte am selben Tag mit Kraftausdrücken beschimpft sowie ihr einen Schlag ins Gesicht versetzt und in den Bauch getreten haben. Anschließend soll er dem Mann, der zwischenzeitlich weggegangen war, verfolgt und an die Schläfe sowie auf den Rücken geschlagen haben. Weiter wird dem Angeklagten vorgeworfen, Anfang Juni 2008 aus der Wohnung einer Freundin einen PC mit Tastatur, Maus, Monitor und Drucker entwendet zu haben. Am 7. November 2008 soll der Angeklagte auf den Anrufbeantworter eines Mannes Beleidigungen wie "Arschloch" und "Ficker" gesprochen haben. Es sind vier Zeugen geladen .

14.00 Uhr

Strafverfahren gegen Kai B. O. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Stadthagen am 26. Mai 2009 wegen vorsätzlichen Vollrauschs zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 24. Februar 2009 in Stadthagen nach einem Zechgelage in stark alkoholisiertem Zustand (BAK von 3,37 g ‰) seine Freundin mit einem Taschenmesser zweimal in den Oberarm gestochen zu haben, wodurch diese oberflächliche, aber stark blutende Wunden davon trug, die genäht werden mussten. Es ist eine Zeugin geladen .

I. Große Jugendkammer (Berufungskammer)

Montag, 8. März 2010

9.00 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am

Freitag, 12. März 2010, 9.00 Uhr,
Montag, 15. März 2010, 9.00 Uhr und
Mittwoch, 17. März 2010, 9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Manuel S. und Christian S. Die Angeklagten sind vom Amtsgericht Rinteln am 24. November 2009 wegen gefährlicher Körperverletzung (Christian S.) unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten sowie wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und vorsätzlicher Körperverletzung in vier Fällen (Manuel S.) zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Ihnen wird vorgeworfen, am 4. Januar 2009 in Rinteln in angetrunkenem Zustand gemeinschaftlich mit einem gesondert Verfolgten einem Rentner ohne Anlass von hinten eine Flasche gegen den Kopf geschlagen zu haben, ihm sodann die Füße weggetreten und dem am Boden liegenden Mann mehrfach (10- bis 15-mal) ins Gesicht getreten zu haben. Der Mann erlitt schwere Gesichtsverletzungen mit diversen Frakturen sowie psychische Beeinträchtigungen, unter denen er noch heute leidet. Dem Angeklagten Manuel S. wird darüber hinaus vorgeworfen, am 28. Februar 2009 in Rinteln einem Mann grundlos einen Kopfstoß auf die Nasenwurzel versetzt zu haben, wodurch das Nasenbein des Mannes brach. Am 9. März 2009 soll der Angeklagte Manuel S. in Rinteln einen Schüler zunächst mit der Faust ins Gesicht und sodann gemeinsam mit einem gesondert Verfolgten weiter geschlagen und getreten haben. Des Weiteren wird dem Angeklagten Manuel S. vorgeworfen, am 21. März 2009 in Rinteln einen Mann mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben, am 30. April 2009 in Rinteln einen weiteren Mann zusammengeschlagen zu haben und am 21. Mai 2009 in Rinteln einen jungen Mann wiederum einen Faustschlag ins Gesicht versetzt zu haben. Es sind acht Zeugen geladen .

IV. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Dienstag, 9. März 2010

9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Bernd S. Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten am 17. Juni 2009 vom Vorwurf des Betruges freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft ist der Auffassung, der Angeklagte habe am 20. Juli 2008 in Bückeburg eine Frau veranlasst, ihm 1.561,69 EUR zu viel für eine Grabsteinbestellung auszuhändigen, um das Geld unberechtigt für sich selbst zu behalten. Es sind zwei Zeugen geladen .

12.30 Uhr

Strafverfahren gegen Stephan I. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Bückeburg am 18. Dezember 2008 wegen Bankrotts zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20,- EUR verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, in der Zeit zwischen 2005 und 2008 zu spät Insolvenz für seine Firma (eine GmbH) beantragt und hierzu falsche Angaben gemacht zu haben. Es sind sechs Zeugen geladen .

IV. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Dienstag, 16. März 2010

9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Wilhelm H. H., Martin B. und Patrick W. Die Angeklagten sind vom Amtsgericht Stadthagen am 17. März 2009 wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von 12 Monaten (Wilhelm H. H.), 8 Monaten (Patrick W.) und 7 Monaten (Martin B.), jeweils mit Strafaussetzung zur Bewährung, verurteilt worden. Ihnen wird vorgeworfen, am 15. Mai 2007 in Lindhorst einem Mann einen Faustschlag ins Gesicht versetzt und den danach am Boden liegenden Mann mehrfach getreten zu haben. Der Geschädigte erlitt eine Nasenbeinfraktur sowie multiple Quetschmarken und Prellungen an den Armen und am Bauch. Es sind zwei Zeugen geladen .

V. Kleine Jugendkammer (Berufungskammer)

Freitag, 19. März 2010

9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Alexander N., Reinhard S. und Jakob G. Die Angeklagten sind vom Amtsgericht Rinteln am 27. Oktober 2009 wegen Raubes (Jakob G.) bzw. räuberischer Erpressung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis und unerlaubten Entfernen vom Unfallort (Alexander N.) bzw. Raubes und Beihilfe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis (Reinhard S.) zu vier Wochen Jugendarrest (Alexander N.), zwei Wochen Jugendarrest (Reinhard S.) und Zahlung einer Geldbuße von 900, EUR (Jakob G.) verurteilt worden. Dem Angeklagten Alexander N. wird vorgeworfen, in der Nacht zum 30. September 2007 in Rinteln im alkoholisierten Zustand einen Pkw im Straßenverkehr gesteuert zu haben, obwohl er die dafür erforderliche Fahrerlaubnis nicht besaß, wobei ihm Reinhard S. Hilfe geleistet haben soll. Während dieser Fahrt soll Alexander N. in einen Hauseingang gefahren sein und diesen erheblich beschädigt haben. Anschließend soll er sich vom Unfallort entfernt haben, ohne die Art seiner Beteiligung feststellen zu lassen. Ferner wird den Angeklagten Reinhard S. und Jakob B. vorgeworfen, am 2. November 2007 in Rinteln zwei Männern zwei Flaschen mit alkoholischen Getränken nach vorherigen Schubsen entwendet zu haben. Der Angeklagte Alexander N. soll dazu gekommen sein und einen der Geschädigten mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Alexander N. soll sodann weitere Schläge angedroht und sich noch eine Flasche ausgehändigt gelassen haben. Es sind vier Zeugen geladen .

IV. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Dienstag, 23. März 2010

9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Heinz S. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Stadthagen am 30. März 2009 wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 35,- EUR verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 20. Juli 2008 auf der BAB 2 (RF Berlin) ab Höhe des Kilometers 259.500 auf der linken Fahrspur bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h mit einer Geschwindigkeit von etwa 128 bis 146 km/h auf einen vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer mehrere Kilometer lang so dicht aufgefahren zu sein, dass der Sicherheitsabstand massiv unterschritten wurde. Ferner soll der Angeklagte zweimal den Fahrtrichtungsanzeiger links betätigt und sein Fahrzeug deutlich nach links gesteuert haben. Nachdem der Vorausfahrende nach rechts auf die mittlere Fahrspur gewechselt war, soll der Angeklagte trotz freier Fahrt über eine Strecke von ca. 1,5 km mit gleicher Geschwindigkeit neben diesem Fahrzeug hergefahren und in Richtung des Fahrers gestikuliert haben. Es sind keine Zeugen geladen .

11.00 Uhr

Strafverfahren gegen Özgür G. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Stadthagen am 8. Juni 2009 wegen Unterhaltspflichtverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, seit Februar 2007 in Lauenau für seinen minderjährigen Sohn keinen Unterhalt gezahlt zu haben, obgleich er zumindest zu Teilleistungen im Stande gewesen wäre. Es sind keine Zeugen geladen .

13.30 Uhr

Strafverfahren gegen Karl-Heinz R. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Stadthagen am 8. Juni 2009 wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 8. April 2008 in Bad Nenndorf einen Mietvertrag für eine Wohnung geschlossen zu haben, obwohl er wusste, dass er zur Zahlung des Mietzinses nicht in der Lage war. Er blieb dem Vermieter 1.700,- EUR schuldig. Es sind keine Zeugen geladen .

I. Große Jugendkammer als Jugendschutzkammer

Mittwoch, 24. März 2010

9.00 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am
Montag, 29. März 2010, 9.00 Uhr,
Mittwoch, 31. März 2010, 9.00 Uhr und
Montag, 12. April 2010, 9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Tobija K. Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 33 Jahre alten Angeklagten vor, in Rinteln im Jahre 2008 durch zwei Straftaten ein Kind sexuell missbraucht und einmal in Tateinheit dazu versucht zu haben, einen Menschen zu nötigen. Der Angeklagte soll in seiner Wohnung den Penis seines damals fünf oder sechs Jahre alten Sohnes in sexueller Absicht berührt und daran onanierende Bewegungen ausgeführt haben. In einem Falle soll er seinem Sohn verboten haben, mit anderen Personen über das Geschehen zu sprechen; anderenfalls werde er - der Sohn - "den Popo voll kriegen". Es sind eine Sachverständige und vier Zeugen geladen .

III. Kleine Strafkammer (Berufungsauffangkammer)

Freitag, 26. März 2010

10.00 Uhr

Strafverfahren gegen Marcus W. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Stadthagen am 23. November 2007 wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes in vier Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen à 13,- EUR verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 28. November 2006 in Lindhorst Telefongespräche, die er mit Polizeibeamten geführt hatte, ohne Kenntnis der Beamten mitgeschnitten und die Dateien auf einem Notebook gespeichert zu haben. Die IV. Kleine Strafkammer des Landgerichts Bückeburg hatte die Berufung des Angeklagten gegen dieses Urteil am 27. März 2008 mit der Maßgabe verworfen, dass die unzulässig gespeicherten Gesprächsaufzeichnungen auf einem bestimmten Notebook zu löschen seien und dass die Anordnung der Einziehung entfalle. Diese Entscheidung hat das Oberlandesgericht Celle mit Urteil vom 17. September 2008 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben und die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Es sind keine Zeugen geladen .

IV. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Dienstag, 30. März 2010

9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Samir B. H. Z. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Stadthagen am 15. Oktober 2009 wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit versuchtem Betrug sowie wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 27. November 2008 in Stadthagen zur Vorlage beim Job-Center Schaumburg eine gefälschte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt zu haben, um ihm nicht zustehende Sozialleistungen zu erhalten. Hierzu kam es jedoch nicht, weil die Fälschung auffiel. Ferner soll der Angeklagte am 30. Dezember 2008 und am 4. Februar 2009 jeweils in Lauenau einen Pkw im Straßenverkehr gesteuert haben, obwohl er keine gültige Fahrerlaubnis besaß. Es ist ein Zeuge geladen .

10.30 Uhr

Strafverfahren gegen Igor K. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Rinteln am 8. Oktober 2009 wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 13,- EUR verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 20. Januar 20007 in Rinteln gegenüber dem Job-Center bewusst falsche Angaben gemacht zu haben, um unberechtigt Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II) zu erhalten, was auch über einen Zeitraum von drei Monaten geschah. Es ist eine Zeugin geladen .

11.30 Uhr

Strafverfahren gegen Simone M. Die Angeklagte ist vom Amtsgericht Stadthagen am 18. August 2009 wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 20,- EUR verurteilt worden. Ihr wird vorgeworfen, am 26. März 2009 in Hagenburg einen Pkw unter Alkoholeinfluss (BAK mindestens 1,55 g ‰) im Straßenverkehr geführt zu haben, wobei sie beim Abbiegen mit einem ihr entgegenkommenden Fahrzeug und anschließend einer Hauswand zusammenstieß. Es entstand ein Fremdschaden in Höhe von ca. 2.500,- EUR. Es sind keine Zeugen geladen .

Dr. Brüninghaus
Vorsitzende Richterin am Landgericht

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