Artikel-Informationen
erstellt am:
27.01.2010
zuletzt aktualisiert am:
18.05.2010
IV. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)
Dienstag, 2. Februar 2010
9.00 Uhr
Strafverfahren gegen Samir B. H. Z. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Stadthagen am 14. März 2009 wegen Betruges in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 5. September 2007 in Hagenburg einen Kaufvertrag über eine Waschmaschine zum Preis von 411,83 EUR und über einen LCD-Fernseher zum Preis von 699,99 EUR geschlossen zu haben, obgleich er wusste, dass er infolge seiner beengten wirtschaftlichen Verhältnisse nicht im Stande war und sein würde, den Kaufpreis zu zahlen. Es sind drei Zeugen geladen .
V. Kleine Jugendkammer (Berufungskammer)
Freitag, 5. Februar 2010
11.30 Uhr
Strafverfahren gegen Pierre H. und Michaela F. Die Angeklagten sind vom Amtsgericht Rinteln am 13. Oktober 2009 wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 33 Tagessätzen zu je 20,- EUR (Michaela F.) und 35 Tagessätzen zu je 13,- EUR (Pierre H.) verurteilt worden. Den Angeklagten werden Körperverletzungshandlungen zum Nachteil der minderjährigen Tochter der Angeklagten Michaela F. wie folgt vorgeworfen: Im März 2006 soll die Angeklagte Michaela F. in Enzen ihrer Tochter ins Gesicht geschlagen haben. Im April 2007 soll die Angeklagte Michaela F. in Rinteln ihrer Tochter mehrfach mit den Fäusten auf deren Rücken geschlagen haben. In der Zeit zwischen dem 7. Februar und dem 26. Mai 2007 soll der Angeklagte Pierre H. das minderjährige Mädchen mindestens zweimal geschlagen haben. Es sind keine Zeugen geladen. Die Verhandlung wird öffentlich stattfinden .
IV. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)
Dienstag, 9. Februar 2010
9.00 Uhr
Strafverfahren gegen Mirna H. A. Die Angeklagte ist vom Amtsgericht Stadthagen am 4. Dezember 2008 wegen Betruges unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden. Ihr wird vorgeworfen, am 5. Juni 2007 in Rodenberg einen Kaffeeautomaten nebst Zubehör für insgesamt 2.026,21 EUR bestellt und ausgeliefert erhalten zu haben, obgleich sie wusste, dass sie zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande war. Es sind vier Zeugen geladen .
I. Zivilkammer (Berufungsverfahren)
Mittwoch, 10. Februar 2010
10.30 Uhr
Zivilverfahren zwischen einem Tennisverein (Kläger) und der Stadt Bad Nenndorf (Beklagte), die miteinander einen Pachtvertrag zum Betreiben einer Tennissportanlage geschlossen hatten. Der Kläger hatte auf dem Grundstück ein Tennisclubhaus errichtet. Mittlerweile hat er das Grundstück geräumt. Der Kläger meint, ihm stehe vertraglich ein Anspruch auf Entschädigung für die errichteten Gebäude auf dem Grundstück zu. Zuvor sei eine Schätzung des Wertes der Baulichkeiten durch einen von der Beklagten zu benennenden Sachverständigen erforderlich. Die Beklagte verweigert die Benennung eines geeigneten Sachverständigen. Mit der Klage verlangt der Kläger die Verurteilung des Beklagten zur Bestimmung eines solchen. Das Amtsgericht Stadthagen hat mit Urteil vom 26. März 2009 die Klage abgewiesen, weil dem Kläger das Rechtsschutzbedürfnis fehle. Ihm stünde nämlich gar keine Entschädigung seitens der Beklagten zu. Mit seiner Berufung begehrt der Kläger eine Abänderung des angefochtenen Urteils dahin, dass die Beklagte nunmehr einen Sachverständigen bestimmt. Es sind keine Zeugen geladen <1 S 41/09>.
VII. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)
Donnerstag, 11. Februar 2010
9.00 Uhr
Strafverfahren gegen Rexhep B. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Stadthagen am 2. November 2009 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 25,- EUR verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 25. April 2009 in Stadthagen aus Verärgerung über die aus seiner Sicht zu langsame Fahrweise eines anderen Verkehrsteilnehmers diesen während eines Anhaltens an einer Kreuzung an dessen Auto aufgesucht zu haben und dort dem Mann mit einer Hand so an den Hals gegriffen zu haben, dass dieser zeitweise keine Luft bekam und einen längeren roten Kratzer am Hals davontrug. Es sind vier Zeugen geladen .
13.30 Uhr
Strafverfahren gegen Kerstin K. Die Angeklagte ist vom Amtsgericht Bückeburg am 4. November 2009 vom Vorwurf der Beleidigung und Körperverletzung freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, am 14. Februar 2009 in Bückeburg eine Frau als "asozial" betitelt und ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Es ist eine Zeugin geladen .
I. Große Jugendkammer
Montag, 15. Februar 2010
9.30 Uhr
mit Fortsetzungsterminen am
Mittwoch, 17. Februar 2010, 9.30 Uhr,
Montag, 22. Februar 2010, 9.30 Uhr,
Mittwoch, 24. Februar 2010, 9.30 Uhr,
Montag, 1. März 2010, 9.30 Uhr und
Mittwoch, 3. März 2010, 9.30 Uhr
Strafverfahren gegen Kennan S. Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 20 Jahre alten Angeklagten vor, am 28. Juni 2009 und am 24. August 2009 in Rinteln ein damals 14 Jahre altes Mädchen vergewaltigt zu haben sowie eine andere Person genötigt zu haben. Der Angeklagte soll die minderjährige Schülerin auf einer Party, an der beide teilnahmen, dazu eingeladen haben, mit ihm im Auto umherzufahren. Am Doktorsee soll er mit ihr gegen den Willen des Mädchens unter Anwendung von Gewalt vaginalen Geschlechtsverkehr ausgeübt haben. Während des Ermittlungsverfahrens gegen ihn soll der Angeklagte sodann einen Zeugen aufgefordert haben, gegenüber der Polizei eine für ihn günstige Aussage zu machen; anderenfalls werde er den Zeugen "auf eine Liste setzen" und wegen Drogensachen bei der Polizei anzeigen. Es sind 16 Zeugen und eine Sachverständige geladen. Die Verhandlung wird öffentlich stattfinden .
IV. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)
Dienstag, 16. Februar 2010
9.00 Uhr
Strafverfahren gegen Thomas S. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Rinteln am 31. März 2009 wegen einer verbotenen Mitteilung über Gerichtsverhandlungen verwarnt worden mit Vorbehalt einer Geldstrafe von fünf Tagessätzen zu je 10,- EUR. Vom Vorwurf, Bildnisse anderer verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt zu haben, ist er dagegen freigesprochen worden. Ihm wird vorgeworfen, am 5. April 2008 in Rinteln eine staatsanwaltlich angeordnete Durchsuchungsaktion in seiner Wohnung gefilmt und das Video ab dem 10. April 2008 ins Internet gestellt zu haben. Ferner soll er ein Gemälde von dem ermittelnden Staatsanwalt gefertigt und dieses unter Namensnennung des Staatsanwaltes auf einer Internetplatform zum Kauf angeboten haben. Ferner soll der Angeklagte den Durchsuchungsbeschluss im Internet veröffentlicht haben. Das Amtsgericht hat nur die Veröffentlichung des Durchsuchungsbeschlusses als strafbare Handlung angesehen. Im Übrigen hat es die Handlungen des Angeklagten nach einer Vorschrift des Kunsturhebergesetzes als gerechtfertigt angesehen. Die Staatsanwaltschaft begehrt mit ihrer Berufung eine Verurteilung des Angeklagten im Sinne ihrer Anklage. Es sind fünf Zeugen geladen .
IV. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)
Dienstag, 23. Februar 2010
9.00 Uhr
Strafverfahren gegen Christian K. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Bückeburg am 27. Mai 2009 wegen fahrlässigen Überholens mit Gefährdung und Sachbeschädigung zu einer Geldbuße von 125,- EUR verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 4. Januar 2009 auf der B 83 in Bückeburg infolge fahrlässiger Verkennung eines vorhandenen Überholverbotes überholt zu haben und dabei mit einem Fahrzeug aus dem Gegenverkehr kollidiert zu sein. Dem Unfallgegner entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 11.000,- EUR. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten ein grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten vorgeworfen und ihn wegen Gefährdung des Straßenverkehrs angeklagt. Mit ihrer Berufung verfolgt sie weiterhin eine entsprechende Verurteilung und Bestrafung des Angeklagten. Es sind vier Zeugen geladen .
13.30 Uhr
Strafverfahren gegen Tom W. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Stadthagen am 28. April 2009 wegen Nötigung in Tateinheit mit Unterschlagung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 10. Mai 2008 in Stadthagen im alkoholisierten Zustand einen anderen Mann geschubst zu haben im Streit um den Besitz eines Handys. Es sind drei Zeugen geladen .
Dr. Brüninghaus
Vorsitzende Richterin am Landgericht
Artikel-Informationen
erstellt am:
27.01.2010
zuletzt aktualisiert am:
18.05.2010