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Hauptverhandlungen

vor den Straf- und Jugendkammern


IV. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Dienstag, 1. Juli 2008

10.00 Uhr

Strafverfahren gegen Björn W. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Stadthagen am 21. Januar 2008 wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 53,- EUR verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 22. Februar 2007 in Bad Nenndorf durch einen Parkvorgang seines Fahrzeuges einen Nachbarn und andere Verkehrsteilnehmer bewusst für einen Zeitraum von etwa dreißig Minuten daran gehindert zu haben, die Hindenburgstraße zu befahren. Es sind sieben Zeugen geladen .

12.30 Uhr

Strafverfahren gegen Thomas W. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Stadthagen am 15. Januar 2008 wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 4. August 2007 in Stadthagen im alkoholisierten Zustand seine geschiedene Ehefrau im Rahmen eines zunächst verbal geführten Streites an beiden Armen gepackt und auf ein hartes Ledersofa gedrückt zu haben, ihr sodann mit großer Kraft in die Brust gebissen und sie schließlich über die Sofalehne auf den Fußboden geworfen zu haben, wobei sie mit dem Kinn auf den Boden aufprallte und sich eine blutende Gesichtsverletzung zuzog. Ferner soll der Angeklagte der am Boden liegenden Frau in die Rippen getreten haben. Als diese zu fliehen versuchte, soll er kraftvoll gegen ihr Knie getreten haben. Die Geschädigte hat multiple Prellungen am gesamten Körper, einen starken Bluterguss an der Brust sowie eine Hämarthrose und eine undislozierte Patellafraktur am linken Knie erlitten mit dauerhaften Bewegungseinschränkungen. Es sind fünf Zeugen geladen .

IV. Kleine Strafkammer (Berufungskammer)

Donnerstag, 3. Juli 2008

10.00 Uhr

Strafverfahren gegen Luise F., Otto B. und Roland W. Die Angeklagten sind vom Amtsgericht Stadthagen am 20. November 2007 wegen gemeinschaftlichen schweren Bandendiebstahls in zwei Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen von jeweils einem Jahr und acht Monaten (Otto B. und Roland W.) sowie von einem Jahr und vier Monaten, letztere mit Strafaussetzung zur Bewährung (Luise F.) verurteilt worden. Ihnen wird vorgeworfen, am 25. Januar 2007 in Helpsen und Lindhorst gemeinsam entsprechend einer vorherigen Abrede aus zwei Schlecker-Märkten diverse DVD’s, Rasierapparate und Kosmetikartikel im Wert von ca. 370,- EUR sowie weiteren ca. 103,- EUR entwendet zu haben. Es sind drei Zeugen geladen .

13.00 Uhr

Strafverfahren gegen Robert F. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Bückeburg am 23. April 2008 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 10,- EUR verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 1. November 2007 in Seggebruch aus der Wohnung eines Rentnerehepaares, die er besuchte, eine Goldkette mit Medaillon entwendet zu haben. Es sind zwei Zeugen geladen .

V. Kleine Jugendkammer (Berufungskammer)

Freitag, 4. Juli 2008

9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Justin B. und Dennis B. Die Angeklagten sind vom Amtsgericht Rinteln am 4. März 2008 wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung jeweils zu einer Woche Jugendarrest verurteilt worden. Ihnen wird vorgeworfen, am Himmelfahrtstag 2007 in Rinteln im alkoholisierten Zustand gemeinsam eine andere Person – zeitweise mit einem Bierglas – geschlagen zu haben. Es sind fünf Zeugen geladen . Es wird öffentlich verhandelt.

11.00 Uhr

Strafverfahren gegen Dennis J. und Udo D. Die Angeklagten sind vom Amtsgericht Rinteln am 15. Januar 2008 wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung jeweils zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt worden. Ihnen wird vorgeworfen, am 1. Januar 2007 in Deckbergen im alkoholisierten Zustand gemeinsam eine Person festgehalten und ins Gesicht geschlagen zu haben, sodass diese aus der Nase stark blutete. Es sind vier Zeugen geladen . Es wird öffentlich verhandelt.

I. Große Jugendkammer (Berufungskammer)

Mittwoch, 16. Juli 2008

9.00 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am

Montag, 21. Juli 2008, 9.00 Uhr und

Mittwoch, 23. Juli 2008, 9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Alex W. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht – Jugendschöffengericht – Stadthagen am 2. Mai 2008 wegen gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 17 Fällen, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung zu einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, im Zeitraum zwischen dem 1. Dezember 2006 bis zum 19. Dezember 2007 in Stadthagen und an anderen Orten die folgenden Straftaten begangen zu haben: Er soll 17-mal gewerbsmäßig mit Marihuana gehandelt haben. Außerdem soll der Angeklagte im alkoholisierten Zustand bei einer Polizeikontrolle mit einem Nietengürtel in Richtung eines Polizeibeamten geschlagen und diesen am linken Arm getroffen haben, wodurch dieser eine Prellung und multiple Schürfwunden erlitten habe; im weiteren Verlauf der Kontrolle soll er ein Werbeschild in Richtung eines Polizeibeamten geworfen haben. Schließlich wird dem Angeklagten vorgeworfen, ein Deodorant im Wert von 3,59 EUR aus einem Drogeriemarkt gestohlen zu haben. Es sind zwölf Zeugen geladen . Es wird öffentlich verhandelt.

III. Kleine Strafkammer (Berufungsauffangkammer)

Donnerstag, 17. Juli 2008

9.00 Uhr

Strafverfahren gegen Willi B. Der Angeklagte ist vom Amtsgericht Bückeburg am 30. Mai 2007 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 23,- EUR verurteilt worden. Ihm wird vorgeworfen, am 22. Dezember 2006 in Bückeburg einen Pkw nebst Anhänger auf einem landwirtschaftlichen Wirtschaftsweg gesteuert zu haben, obgleich er wusste, dass er die zum Führen des Fahrzeugs erforderliche Fahrerlaubnis nicht besaß. Mit Urteil vom 6. November 2007 hat die IV. Kleine Strafkammer des Landgerichts Bückeburg auf die Berufung des Angeklagten das amtsgerichtliche Urteil aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen. Das Oberlandesgericht Celle hat diese Entscheidung mit Urteil vom 8. April 2008 aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Bückeburg zurückverwiesen. Es sind sechs Zeugen geladen .

Dr. Brüninghaus
Vorsitzende Richterin am Landgericht

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.06.2008
zuletzt aktualisiert am:
18.05.2010

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