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Urteilsmitteilung

Urteil vom 30. Juli 2007


Urteil im Strafverfahren gegen Karl-Heinz B. aus Hohenrode

Heute hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Bückeburg unter dem Vorsitz der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Dr. Brüninghaus den Angeklagten Karl-Heinz B. wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Die Kammer sah es nach dem glaubhaften Geständnis des zur Tatzeit 54 Jahre alten Angeklagten, das sich mit den Aussagen von zwei Zeugen deckte sowie mit den Feststellungen des Sachverständigen übereinstimmte, als erwiesen an, dass Karl-Heinz B. in den späten Abendstunden des 17. Februar 2007 seine neun Jahre jüngere Ehefrau Nina B. nach einem Streit unter Alkoholeinfluss in der ehelichen Wohnung in Rinteln OT Hohenrode mit 22 Axthieben auf den Kopf getötet hat. Die minderjährigen Kinder des Ehepaares im Alter von damals 11 und 7 Jahren beobachteten das Tatgeschehen aus einem Nebenraum heraus. Außerdem veranlasste der Angeklagte seine beiden Kinder dazu, mit ihm in der Dämmerung des nächsten Morgens den Leichnam von Nina B. in einem nahegelegenen Waldgrundstück zu verstecken. Der Angeklagte war voll schuldfähig.

Ein besonders schwerer Fall des Totschlags war – wie bereits Oberstaatsanwalt Becker in seinem Plädoyer anschaulich erklärt hatte – nicht anzunehmen, weil die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung geforderte Nähe zu zwei Mordmerkmalen fehlte. Mit ihrem Urteil blieb die Kammer ein Jahr hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft zurück, weil sie das Geständnis des Angeklagten, sein Prozessverhalten, mit dem er seiner minderjährigen Tochter eine Aussage vor Gericht erspart hatte, und seine alkoholbedingte Enthemmung strafmindernd berücksichtigen musste. Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Revision zulässig.

von Oertzen
Präsident des Landgerichts

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.08.2007
zuletzt aktualisiert am:
18.05.2010

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