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Die Bibliothek des Landgerichts


Allgemeine Hinweise

Die Bibliothek befindet sich im 1. OG des Landgerichts, linker Aufgang, Raum 1103 (neben Saal 1102).

Die Benutzung ist gebührenfrei.

Es können Kopien angefertigt werden. Die Fertigung für dienstliche Zwecke ist kostenlos.

Kopien für eigene Zwecke sind von sämtlichen Benutzern mit 0,05 Euro pro Seite zu erstatten.

In Angelegenheiten der Bibliothek wenden Sie sich telefonisch an Frau Donath

Tel.: 05722/290 - 121.

Benutzungsordnung

Die Bibliothek des Landgerichts steht aktiven und ehemaligen Bediensteten der Gerichte des Landgerichtsbezirks Bückeburg, der Staatsanwaltschaft Bückeburg, sowie diesen zur Ausbildung zugewiesenen Referendarinnen/Referendaren und Praktikantinnen/Praktikanten zur Verfügung.

Sie darf auch von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten während der Öffnungszeiten genutzt werden, (zu den Öffnungszeiten).

Weiteren Personen kann die Behörden-/Geschäftsleitung den Zugang auf Antrag gestatten.

Die Bibliothek des Landgerichts ist eine Präsenzbibliothek.

Eine kurzzeitige Ausleihe von Büchern ist nur in Ausnahmefällen gegen Registrierung möglich.

Zumindest eine Ausgabe eines Werkes hat stets in der Bibliothek zu verbleiben.

Die in der Bibliothek tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind befugt, einen geeigneten Nachweis für die Berechtigung zur Nutzung der Einrichtung zu verlangen.

Bitte stellen Sie Ihre Taschen außerhalb der Bibliothek ab.


Bückeburg, 23. Dezember 2010

Höcker
Präsidentin des Landgerichts

Bibliothek des Landgerichts Bückeburg Bildrechte: LG Bückeburg, Veronika Liese

Bibliothek des Landgerichts Bückeburg

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.03.2010
zuletzt aktualisiert am:
29.10.2020

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