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Termine vor den Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat April 2019


I. Große Strafkammer

Mittwoch, 03.04.2019

09.00 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am 08., 15. und 17.04.2019 jeweils um 09.00 Uhr.

Strafverfahren gegen Denis K. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im Juli 2017 in Bad Nenndorf eine Vergewaltigung begangen zu haben, indem er mit einer Frau in deren Wohnung den Geschlechtsverkehr ausgeübt habe, obwohl diese dies für ihn erkennbar nicht gewollt und den Akt nur über sich ergehen gelassen habe, damit ihre schlafenden Kinder nicht wach würden.

Es sind 7 Zeugen geladen .




V. Kleine Jugendkammer

Freitag, 05.04.2019

09.00 Uhr

mit Fortsetzungstermin am 26.04.2019 um 09.00 Uhr.

Strafverfahren gegen Jerome Z. und Tim-Alexander H. Das Amtsgericht Stadthagen hat die Angeklagten am 28.09.2018 wegen gefährlicher Körperverletzung sowie den Angeklagten Z. zudem wegen vorsätzlicher Körperverletzung schuldig gesprochen und den Angeklagten Z. zu einem einwöchigen Jugendarrest nebst weiteren Auflagen und den Angeklagten H zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung verurteilt. Den Angeklagten wird vorgeworfen, im Februar 2018 anlässlich einer privaten Feier in Sachsenhagen zu zweit einen Gast zu Boden gestoßen und ihn dort mehrfach getreten zu haben. Dem Angeklagten Z. wird zusätzlich zur Last gelegt, im Januar 2018 in Stadthagen auf einer Abiturfeier aus Wut einem Gast einen Faustschlag aufs Auge gegeben zu haben.

Es sind 5 Zeugen geladen.




I. Große Jugendkammer

Mittwoch, 10.04.2019

09.00 Uhr

mit Fortsetzungstermin am 11.04.2019 um 12.00 Uhr.

Strafverfahren gegen Timon M. und Daniel G. Das Amtsgericht Bückeburg hat am 12.12.2018 den Angeklagten M. unter anderem wegen gewerbsmäßigen Betruges in vier Fällen, Diebstahl, Diebstahl in einem besonders schweren Fall, versuchtem Diebstahl und versuchtem Diebstahl in besonders schwerem Fall zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren und den Angeklagten G. unter anderem wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und versuchtem gemeinschaftlichen Diebstahl in einem besonders schweren Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verur-teilt. Den Angeklagten wird zur Last gelegt, im Januar 2017 aus der Umkleidekabine der Sporthalle in Obernkirchen einen Autoschlüssel entwendet und dann mit dem PKW bis Hamburg gefahren zu sein, wo sie ohne zu bezahlen getankt hätten und dann Richtung Hannover zurückgefahren seien, wobei den Rückweg der Angeklagte G. gefahren sei, welcher nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügt habe. Ebenfalls im Januar 2017 sollen sie in Diebstahlsabsicht in ein Haus in Wendhagen eingedrungen sein, wo sie jedoch nichts Stehlenswertes gefunden hätten. Einige Tage später sollen sie die Scheibe eines Getränkehandels in Obernkirchen eingeschlagen und dort u.a. etwa 20 Euro, 2 Duellpistolen und 2 Autokennzeichen entwendet haben.

Der Angeklagte M. soll darüber hinaus in der Zeit zwischen September und Dezember 2017 mehrfach über Ebay Gegenstände angeboten und die Kaufpreise entgegengenommen haben, ohne die Gegenstände dann an die Käufer zu übersenden.




III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 23.04.2019

10.00 Uhr


Strafverfahren gegen Reinhold G. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 12.11.2018 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 € verurteilt und ihn im Übrigen freigesprochen. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im Dezember 2017 in Apelern den neuen Freund seiner ehemaligen Lebensgefährtin bewusst so sehr provoziert zu haben, dass dieser ihn attackieren wollte, woraufhin der Angeklagte diesem Pfefferspray ins Gesicht gesprüht habe. Von dem weiteren Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr wurde der Angeklagte aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.

Es sind 2 Zeugen geladen.




VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 25.04.2019

09.30 Uhr


Strafverfahren gegen Tobias D. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 12.11.2018 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im September 2017 gemeinsam mit Mittätern mit einem gemieteten LKW zum Klärwerk und dem Bauhof in Bad Nenndorf gefahren zu sein, um dort Maschinen zu stehlen. Hierfür sollen sie durch Aufschneiden des Drahtzauns bzw. Aufhebeln eines Tores auf das Gelände gelangt sein und dort einen Aufsitzmäher und weitere Gegenstände im Wert von insgesamt rund 25.000 € entwendet haben.




Dr. Garbe

Vizepräsident des Landgerichts

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.03.2019

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