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Termine vor den Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Monat August 2019


VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 08.08.2019,

9:00 Uhr

Strafverfahren gegen Mark W.: Das Amtsgericht Stadthagen verurteilte den Angeklagten am 23.11.2018 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Ihm wird zur Last gelegt, er habe im Mai 2017 in Lindhorst während eines Streites der Mutter seiner beiden Kinder u. a. mit einem Staubsaugerrohr auf die Unterarme und den Rücken geschlagen, wodurch die Frau schmerzhafte Hämatome davongetragen habe. Es sind keine Zeugen geladen.

-4 Ns 505 Js 4756/17 (4/19)-



III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 13.08.2019,

9:30 Uhr

Strafverfahren gegen Sven S.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 01.02.2019 wegen Diebstahls einer geringwertigen Sache zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er habe am 29.05.2018 in Stadthagen im WEZ-Einkaufszentrum in der Bahnhofstraße 26 eine Flasche Weinbrand der Marke Osborne Veterano im Wert von 11,99 EUR entwendet. Es sind keine Zeugen geladen.

-4 Ns 509 Js 6200/18 (15/19)-



III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 13.08.2019,

14:00 Uhr

Strafverfahren gegen Henry O.: Das Amtsgericht Rinteln verurteilte den Angeklagten am 05.02.2019 wegen Sachbeschädigung unter Einbeziehung einer durch das Amtsgericht Lemgo am 07.09.2018 verhängen Strafe zu einer Gesamtgeldstrafe von 115 Tagessätzen zu je 20,00 EUR.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er habe am 19.07.2018 gegen 18 Uhr auf dem Parkplatz des Kombimarktes an der Extertalstraße einen Einkaufswagen mit solcher Wucht gegen eine Hauswand geschoben, dass der Wagen von der Wand abgeprallt und gegen einen in der Nähe geparkten Pkw VW Golf Plus gerollt sei. Der Wagen stieß gegen die Beifahrertür und verursachte dort Kratzer und weitere Macken, deren Beseitigung mindestens 1.500,- EUR kosten würde.

Das Gericht hat drei Zeugen geladen.

-4 Ns 507 Js 7950/18 (19/19)-



I. Große Strafkammer

Mittwoch, 14.08.2019,

9:00 Uhr,

mit Fortsetzungsterminen am 16.08., 19.08. und 20.08.2019, jeweils 9:00 Uhr

Strafverfahren gegen Yücel K.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er habe in Rinteln in der Zeit vom 09.07. bis 19.08.2017 drei Straftaten zum Nachteil seiner Ehefrau begangen.

Am 09.07.2017 soll er mit seiner Gattin zunächst gegen deren Willen den Geschlechtsverkehr ausgeübt haben. Als sie darauf traurig das Zimmer verlassen und ihn gefragt habe, warum er das getan habe, habe der Angeklagte die Frau an den Armen und am Hals gefasst und ihren Kopf gegen eine Wand geschlagen. Dann habe er sie am Hals gewürgt, bis sie nicht mehr habe atmen können und sie dann losgelassen.

Am 18.08.2017 soll der Angeklagte erneut versucht haben, gegen ihren Willen den Geschlechtsverkehr mit seiner Ehefrau auszuüben. Als sie sich geweigert und gewehrt habe, habe er sie u.a. am Hals gewürgt und dabei versucht, gegen ihren Willen mit ihr zu verkehren. Die Tat sei nicht zur Vollendung gelangt, da es in diesem Moment an der Haustür geklingelt habe, worauf der Angeklagte von seinem Opfer abgelassen habe.

Es sind insgesamt sechs Zeugen und ein Sachverständiger geladen.

-4 KLs 305 Js 7292/17 (21/18)-



II. Große Jugendkammer

Freitag, 16.08.2019,

9:00 Uhr

mit Fortsetzungstermin am 23.08.2019, 9:00 Uhr

Strafverfahren gegen Christian E.: In dem vorliegenden Verfahren wurde der Angeklagte von der I. Großen Jugendkammer am 07.02.2018 bereits rechtskräftig wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in kinderpornographischer Absicht in vier Fällen u.a. sowie unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Soweit die I. Große Jugendkammer seinerzeit die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung abgelehnt hatte, hob der Bundesgerichtshof auf die Revision der Staatsanwaltschaft das Urteil auf. Die II. Große Jugendkammer muss nun entscheiden, ob gegen den Angeklagten doch die Sicherungsverwahrung anzuordnen ist oder, ob eine solche Anordnung zumindest vorzubehalten ist.

Die Kammer hat dazu eine psychiatrischen Sachverständigen geladen.

-4 KLs 305 Js 5154/17 (18/17)-



I. Große Strafkammer als Schwurgericht

Mittwoch, 21.08.2019,

12:00 Uhr,

mit Fortsetzungsterminen am 28.08.2019, 11:30 Uhr, 02.09., 04. 09. und 06.09.2019, jeweils 9:00 Uhr

Sicherungsverfahren gegen Marten S.: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, er habe am 04.04.2019 in Stadthagen im Zustand der Schuldunfähigkeit versucht, sein Opfer Benno M. vorsätzlich zu töten.

Der Beschuldigte habe in einer Wohnung in der Habichhorster Straße sein Opfer mit einem Klappmesser attackiert und durch Stich- und Schnittverletzungen u.a. im Bereich des Bauchs und des Kopfes sowie an beiden Armen erheblich verletzt. Dabei sei die Schnittverletzung am rechten Unterarm akut lebensbedrohlich gewesen. Der Beschuldigte soll den Tod seines Opfers billigend in Kauf genommen haben. Diesem sei es in der Situation jedoch gelungen, den Notruf zu wählen, worauf zeitnah Rettungskräfte eingetroffen und sein Leben gerettet hätten.

Die Kammer hat zunächst elf Zeugen und einen Sachverständigen geladen.

-4 Ks 202 Js 3151/19 (2/19)-



I. Große Jugendkammer

Montag, 26.08.2019,

10:00 Uhr

mit Fortsetzungsterminen am 03.09. und 10.09.2019, jeweils 9:00 Uhr

Strafverfahren gegen Markus P. und Christian R.: Den Angeklagten wird vorgeworfen, sie hätten gemeinschaftlich handelnd in Rinteln am 18.02.2019 ihr Opfer Tim-Oliver T. mit Gewalt durch Schläge und unter Einsatz eines Messers sowie durch Drohungen zur Herausgabe eines Mobiltelefons, eines Lautsprechers, eines Feuerzeuges und einer E-Shisha erpresst. Diese Gegenstände hätten die Angeklagten mitgenommen. Das Opfer habe in Folge der erlittenen Schläge Prellungen und Hämatome im Gesicht sowie aufgeplatzte Lippen davongetragen.

Es sind insgesamt acht Zeugen geladen.

-4 KLs 201 Js 1629/19 (9/19)-



III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 27.08.2019,

9:30 Uhr

Strafverfahren gegen Nils S. Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten am 30.10.2018 wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Der Angeklagte soll im Oktober 2017 stark alkoholisiert in einer Gaststätte in Wiedensahl so sehr randaliert haben, dass die Polizei ihn abführen musste. Hierbei soll er die Polizeibeamten beleidigt, sich massiv widersetzt und einem Beamten ins Gesicht getreten haben.

-4 Ns 406 Js 1012/18 (1/19)-



Kütemeyer

Vors. Richter am Landgericht



Artikel-Informationen

erstellt am:
18.07.2019

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