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Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im September 2026


I. Große Strafkammer

Dienstag, 08.09.2026

09:15 Uhr


mit Fortsetzungstermin

am Mittwoch, 16.09.2026, 09:00 Uhr,

am Dienstag, 22.09.2026, 09:00 Uhr und

am Donnerstag, 24.09.2026, 09:00 Uhr.

Sicherungsverfahren gegen L.: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Zustand der Schuldunfähigkeit in Hannover in der Nacht vom 23. auf den 24.01.2026 den Zeugen H. mindestens zwei Minuten gewürgt zu haben, wodurch der Zeuge Schmerzen und ein Hämatom erlitt. Sodann soll der Beschuldigte zu dem Zeugen gesagt haben, er werde ihn gleich töten und mit einem Küchenmesser zweimal in Richtung des Bauchs und des Halses des Zeugen gestoßen haben. Der Zeuge H. konnte ausweichen, erlitt aber eine Wunde an der Wange.

Dem Beschuldigten wird ferne vorgeworfen ebenfalls im Zustand der Schuldunfähigkeit am Abend des 24.01.2026 im Zug auf der Strecke zwischen Haste und Bad Nenndorf der Zeugin H. gegen deren Willen auf die Toilette gefolgt zu sein, wo er gegen deren Willen sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben soll. Im Anschluss soll er die Geldbörse und Zigaretten der Zeugin an sich genommen haben, um sie für sich zu verwenden.

Es sind acht Zeugen und zwei Sachverständige geladen.

- 4 KLs 305 Js 1858/26 (11/26) -



III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 08.09.2026

9:00 Uhr


Strafverfahren gegen P.: Das Amtsgericht Rinteln hat die Angeklagte mit Urteil vom 21.04.2026 wegen Betrugs in 65 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Ferner hat das Amtsgericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von 29.381,89 € angeordnet.

Der Angeklagten wird zur Last gelegt, zwischen dem 12.02.2024 und dem 16.09.2024 in Rinteln im Internet Eintrittskarten, vor allem zu Fußballspielen, zum Kauf angeboten zu haben, obwohl sie – wie sie gewusst habe – weder willens noch in der Lage gewesen sei, diese Tickets an die Erwerber tatsächlich zu liefern.

Es ist ein Zeuge geladen.

- 4 NBs 304 Js 4263/24 (9/26) -



VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 17.09.2026

09:00 Uhr


Strafverfahren gegen B.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten mit Urteil vom 09.06.2026 wegen Diebstahls geringwertiger Sachen in Tateinheit mit Hausfriedensbruch zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 03.11.2025 in Bückeburg in einem Geschäft trotz bestehenden Hausverbots zwei Parfumflakons im Wert von etwa 25 € entwendet zu haben, um sie zu veräußern und den Gewinn für sich zu verwenden.

Es sind keine Zeugen oder Sachverständigen geladen.

- 4 NBs 508 Js 11624/25 (14/26) –



VII. Kleine Strafkammer

Mittwoch, 23.09.2026

09:00 Uhr


mit Fortsetzungstermin

am Donnerstag, 01.10.2026, 09:00 Uhr,

Strafverfahren gegen S.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten mit Urteil vom 03.02.2026 wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 08.11.2023 in Bückeburg gemeinschaftlich mit den gesondert verfolgten Zeugen R. und G. in das zu diesem Zeitpunkt unbewohnte Wohnhaus der Geschädigten D. eingebrochen zu sein, wo sie Wertgegenstände entwendeten, um sie für sich zu verwenden. Dies soll dergestalt erfolgt sein, dass die gesondert verfolgten Zeugen R. und G. in das Wohnhaus einstiegen und der Angeklagten über Telefon Kontakt hielt und Anweisungen gab.

Es sind sechs Zeugen geladen.

- 4 NBs 201 Js 2667/25 (6/26) –


Dr. Taterka

Vorsitzende Richterin am Landgericht

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.08.2026

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