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Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Mai 2026


I. Große Jugendkammer

Dienstag, 12.05.2026

09:00 Uhr

mit Fortsetzungsterminen

am Dienstag, 19.05.2026, 09:00 Uhr und

am Donnerstag, 21.05.2026, 09:00 Uhr.


Strafverfahren gegen W. und Su.: Das Amtsgericht Stadthagen hat die Angeklagten mit Urteil vom 25.07.2024 der gemeinschaftlichen schweren räuberischen Erpressung schuldig gesprochen, den Angeklagten W. zudem der tateinheitlichen gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung. Den Angeklagten W. hat es zu einer Jugendstrafe von 10 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Ferner hat es gegen beide Angeklagte einen Jugendarrest von zwei Wochen verhängt und dem Angeklagten Su. auferlegt, ein Anti-Aggressionstraining zu absolvieren.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, in der Nacht vom 19. auf den 20.02.2023 in Bad Nenndorf gemeinsam mit dem rechtskräftig verurteilten Sa. die Zeugen W. und G. in der Wohnung des W. aufgesucht zu haben, um dem Zeugen G. eine Lektion zu erteilen. Gemeinsam sollen sie den Zeugen G. an Kopf und Körper geschlagen und getreten haben. Der rechtskräftig Verurteilte Sa. soll sodann mit Zustimmung des Angeklagten W. dem Zeugen G. ein vor Ort gefundenes Messer vorgehalten und den Zeugen G. so dazu gebracht haben, den Angeklagten W. und Sa. sein Portemonnaie auszuhändigen und die Entnahme von 50 € zu dulden. Der Zeuge G. erlitt eine beidseitige Schädelprellung, eine Hand- und Thoraxprellung sowie Schwellungen im Gesicht.

Es sind drei Zeugen geladen.

- 40 NBs 202 Js 4221/23 (4/24) –


III. Kleine Strafkammer

Mittwoch, 13.05.2026

09:00 Uhr

Der ursprüngliche Termin vom 24.03.2026 wurde verlegt.

Strafverfahren gegen J.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 29.08.2025 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, am 12.10.2024 in Stadthagen dem Zeugen A. zwei Faustschläge ins Gesicht versetzt zu haben, wodurch der Zeuge Nasenbluten und eine Schwellung der linken Augenpartie erlitt.

Es sind fünf Zeugen geladen.

- 4 NBs 204 Js 11265/24 (35/25) -


V. Kleine Jugendkammer

Freitag, 15.05.2026

09:15 Uhr

Strafverfahren gegen S.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 09.12.2025 wegen Körperverletzung schuldig gesprochen. Es hat gegen ihn zwei Freizeitarreste verhängt und ihm aufgegeben, für die Dauer von viereinhalb Monaten an einem Anti-Aggressionstraining teilzunehmen.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, den Zeugen S. mit der Faust gegen den Kopf geschlagen zu haben, wodurch der Zeuge gegen eine Wand geschleudert worden sei. Der Zeuge erlitt ein Brillenhämatom, ferner brach ein Zahn ab.

Es sind vier Zeugen geladen.

- 41 NBs 202 Js 5528/25 (2/26) –


I. Große Jugendkammer

Freitag, 22.05.2026

09:15 Uhr

Strafverfahren gegen C.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 01.12.2025 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 20 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 06.09.2023 in Stadthagen dem Zeugen A. im Rahmen eine zunächst verbalen und sodann körperlichen Auseinandersetzung mehrere Faustschläge gegen den Kopf versetzt zu haben, wobei der letzte Schlag so heftig gewesen sei, dass der Zeuge zu Boden gegangen und kurzzeitig bewusstlos liegen geblieben sei. Der Angeklagte soll dem am Boden liegenden Zeugen noch mindestens einmal gegen den Bauch- oder Brustbereich getreten haben. Der Zeuge erlitt ein Schädel-Hirn- und ein Polytrauma, ein akutes Epiduralhämatom, eine Schädelfraktur, mehrere Platz- und Schürfwunden sowie eine Rippenfraktur.

Es sind keine Zeugen oder Sachverständige geladen.

- 40 NBs 407 Js 8929/23 (1/26) -


I. Große Jugendkammer

Donnerstag, 28.05.2026

09:30 Uhr

Strafverfahren gegen C.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Urteil vom 08.05.2025 wegen gemeinschaftlicher versuchter schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer Schreckschusswaffe und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Hiergegen hat der Angeklagte Berufung eingelegt, die er auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt hat.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am Morgen des 08.11.2024 in Bückeburg gemeinschaftlich mit den rechtskräftig Verurteilten G. und N. versucht zu haben, mit einer ungeladenen Schreckschusspistole bewaffnet eine Tankstelle zu überfallen, um so Geld zu erbeuten. In der vorangegangenen Nacht sollen der Angeklagte und seine Mittäter Kokain und Alkohol konsumiert haben.

Es sind keine Zeugen oder Sachverständige geladen.

- 40 NBs 406 Js 10986/24 (4/25) -



Dr. Taterka

Vorsitzende Richterin am Landgericht

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.04.2026

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