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Termine der Strafkammern des Landgerichts Bückeburg im Juni 2026


Es wird in Ergänzung zu der Pressevorschau vom 28.05.2026 folgendes weiteres Verfahren angekündigt:


I. Große Jugendkammer

Freitag, 26.06.2026

09:00 Uhr



mit Fortsetzungsterminen am

am Montag, 06.07.2026, 09:15 Uhr,

am Montag, 13.07.2026, 09:15 Uhr,

am Mittwoch, 15.07.2026,09:15 Uhr.

Strafverfahren gegen Ö.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum zwischen dem 26.01.2023 bis zum 22.10.2025 durch 20 Taten in Rinteln über die Plattformen WhatsApp und Snapchat zahlreiche sexualisierte Chats mit Mädchen im Alter ab 9 Jahren geführt zu haben, wobei er sich selbst als älterer Jugendlicher ausgegeben habe. Im Rahmen dieser Chats soll er die Mädchen aufgefordert haben, von sich kinderpornographische Fotos und Videos zu fertigen und sie an den Angeklagten zu schicken. Außerdem soll er Fotos von seinem erigierten Penis sowie entsprechende Videos an einige der Mädchen verschickt haben.

Ferner soll der Angeklagte über zahlreiche kinderpornographische Dateien verfügt haben.

Es sind 3 Zeugen geladen.

- 4 KLs 8663 Js 95114/25 (8/26) -


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I. Große Strafkammer

Dienstag, 02.06.2026

09:15 Uhr


mit Fortsetzungsterminen

am Montag, 08.06.2026, 09:30 Uhr,

am Mittwoch, 10.06.2026, 09:30 Uhr und

am Mittwoch, 17.06.2026, 09:30 Uhr.

Strafverfahren gegen M.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, zwischen dem 04.11.2022 und dem 21.08.2023 in Rodenberg und Umgebung bei 16 verschiedenen Gelegenheiten von dem Zeugen K. Alkoholika und sonstige Getränke gekauft zu haben, obwohl ihm bekannt gewesen sei, dass der Zeuge diese zuvor gestohlen habe. Durch die günstigen Ankaufspreise soll er sich eine Einnahmequelle von einiger Dauer verschafft haben wollen.

Ferner soll der Angeklagte bei zwölf verschiedenen Gelegenheiten Amphetamine und Ecstasy veräußert haben, obwohl er, wie er gewusst habe, nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügt habe. Auch hierbei soll er in der Absicht gehandelt haben, sich eine Einnahmequelle von einiger Dauer zu verschaffen.

Es sind sechs Zeugen geladen.

- 4 KLs 202 Js 7165/23 (1/25) –


VII. Kleine Strafkammer

Donnerstag, 11.06.2026

09:00 Uhr


Strafverfahren gegen D.: Das Amtsgericht Stadthagen hat den Angeklagten mit Strafbefehl vom 07.11.2025 wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen à 30 € verurteilt. Den hiergegen gerichteten Einspruch des Angeklagten hat das Amtsgericht mit Urteil vom 05.02.2026 verworfen.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in Pollhagen in der Zeit von Dezember 2020 bis Januar 2022 die auf die Löhne der bei ihm angestellten Arbeitnehmer entfallenden Arbeitnehmeranteile zur Gesamtsozialversicherung nicht abgeführt zu haben.

Es sind keine Zeugen oder Sachverständige geladen.

- 4 NBs 407 Js 7224/25 (4/26) -


III. Große Strafkammer

Freitag, 12.06.2026

09:00 Uhr


Strafverfahren gegen L.: Der Angeklagte ist mit Urteil des Landgerichts Bückeburg vom 30.01.2023 wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 4 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 5 Monaten verurteilt worden. Auf die Revision des Angeklagten änderte der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 22.08.2024 das Urteil dahingehend ab, dass der Angeklagte des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und des Handeltreibens mit Cannabis in 3 Fällen schuldig ist. Hinsichtlich der Strafzumessung hob der Bundesgerichtshof das landgerichtliche Urteil teilweise auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer der Landgerichts Bückeburg.

Daraufhin verurteilte das Landgericht Bückeburg mit Urteil vom 20.01.2025 den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren. Auf die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hob der Bundesgerichtshof das Urteil mit Beschluss vom 08.01.2026 im Ausspruch über die Rechtsfolgen auf, wobei es die zugehörigen Feststellungen aufrechterhielt, und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts.

Es sind keine Zeugen oder Sachverständigen geladen.

- 4 KLs 202 Js 805/21 (1/23) -


I. Große Strafkammer

Donnerstag, 18.06.2026

09:30 Uhr


mit Fortsetzungsterminen

am Montag, 22.06.2026, 09:30 Uhr und

am Mittwoch, 24.06.2026, 09:30 Uhr.

Strafverfahren gegen M.: Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 19.01.2023 in Bad Nenndorf an der schlafenden Zeugin K. gegen deren Willen sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben.

Es sind drei Zeugen und zwei Sachverständige geladen.

- 4 KLs 306 Js 1767/23 (18/24) -


III. Kleine Strafkammer

Dienstag, 23.06.2026

09:00 Uhr


Strafverfahren gegen M.: Das Amtsgericht Bückeburg hat den Angeklagten mit Urteil vom 15.12.2025 vom Vorwurf des Angriffs auf Vollstreckungsbeamte freigesprochen. Hiergegen richtet sich die Berufung der Staatsanwaltschaft.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 08.08.2024 in Obernkirchen bei einer von den Zeugen G. und K., beide Polizeibeamte, durchgeführten Verkehrskontrolle sich geweigert zu haben, auf Aufforderung aus seinem PKW auszusteigen. Als die Zeugen den Angeklagten sodann durch Anwendung einfachen körperlichen Zwangs in den Streifenwagen verbrachten, soll der Angeklagte dem Zeugen K. mit der Faust gegen die Schutzweste im Brustbereich geschlagen haben.

Es sind fünf Zeugen geladen.

- 4 NBs 604 Js 7647/24 (3/26) -





Dr. Taterka

Vorsitzende Richterin am Landgericht

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.05.2026
zuletzt aktualisiert am:
09.06.2026

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